Vorderpfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Polizei: Wie oft es bei Einsatzfahrten kracht

Kurz vor Ostern wurde bei diesem Unfall bei Neustadt eine Autofahrerin verletzt. Die Polizeistatistik verzeichnet für das Vorjah
Kurz vor Ostern wurde bei diesem Unfall bei Neustadt eine Autofahrerin verletzt. Die Polizeistatistik verzeichnet für das Vorjahr insgesamt 46 Unfälle bei Einsatzfahrten in der Region.

46 Unfälle mit Streifenwagen im Einsatz haben im Polizeipräsidium Rheinpfalz im vergangenen Jahr für fast 200.000 Euro Sachschaden gesorgt. In etwa der Hälfte der Fälle waren Beamte die Unfallverursacher. Doch welche Regeln gelten für solche Fahrten mit Blaulicht und Sirene?

Eine leichtverletzte Polizeibeamtin und Blechschaden im niedrigen vierstelligen Bereich: Das ist Mitte Mai die Bilanz eines Unfalls in Frankenthal. Ein Autofahrer hat laut Bericht an einer Kreuzung den Einsatzwagen, der mit Blaulicht unterwegs ist, nicht rechtzeitig erkannt. Bei einer ähnlichen Situation werden wenige Wochen zuvor in Neustadt eine Autofahrerin und die Streifenwagenbesatzung leicht verletzt. In Ludwigshafen stirbt ein Motorradfahrer Anfang März laut Polizei nach einer Kollision mit einem Streifenwagen. Mit Blaulicht und Martinshorn war das Einsatzteam dort in eine Kreuzung gefahren. Drei Beispiele aus der Region, aber keine Einzelfälle, wie die Polizei auf Nachfrage bestätigt.

228 Unfälle mit Polizeibeteiligung hat das Präsidium Rheinpfalz in seiner Statistik für 2023 erfasst. Die Zahl ist zuletzt kontinuierlich leicht gestiegen: 2022 waren es 203 Unfälle, im Jahr davor 193. Nur ein Bruchteil davon sei jedoch bei Blaulichtfahrten passiert, die Polizei spricht von „Sonderrechtsfahrten“, ordnet Sprecher Thorsten Mischler die Zahlen ein. 46 Mal hat es 2023 gekracht, wenn Beamte auf dem Weg zum Einsatz waren (2022: 26, 2021: 28). Die Statistik enthalte beispielsweise auch Wildunfälle, einfache Parkrempler und Unfälle im nicht öffentlichen Verkehrsraum, etwa auf dem Gelände der Polizei. Schwerverletzte habe es in den zurückliegenden drei Jahren nicht gegeben, insgesamt kamen laut Statistik 2023 sieben Personen – Zivilisten und Beamte – zu Schaden (2022: fünf, 2021: sieben). Der Sachschaden geht in die Hunderttausende. Im Vorjahr lag er insgesamt bei rund 370.000 Euro – davon allein rund 200.000 Euro aus Unfällen bei Einsatzfahrten.

Kein Freibrief, Regeln zu missachten

Vorfahrtsregeln, Tempolimit und rote Ampeln gelten für Polizisten, ebenso wie beispielsweise für Feuerwehr, Katastrophenschutz, Bundeswehr und Zoll, immer dann nicht, wenn sie dringend „hoheitliche Aufgaben“ erfüllen müssen. Rettungsdienste sind von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung ebenfalls befreit, wenn es um Leben und Tod oder zumindest um die Abwehr von schweren gesundheitlichen Schäden geht.

Allerdings sei das kein Freibrief, stellt der Polizeisprecher klar. „Verkehrsregeln dürfen nur missachtet werden, wenn dies in einem angemessenen Verhältnis zur dadurch verursachten Gefährdung der öffentlichen Sicherheit steht.“ Für die Beamten am Steuer heißt das: Sie müssen permanent abwägen, ob beispielsweise die Schwere einer Straftat oder die drohende Gefahr ein Risiko für andere Verkehrsteilnehmer rechtfertigt. „Das sichere Ankommen am Einsatzort und der Ausschluss einer konkreten Gefährdung der Insassen oder anderer Verkehrsteilnehmer haben absolute Priorität“, betont Mischler.

Fahrsicherheitstraining für Polizisten

Jeder Verkehrsunfall mit Polizeibeteiligung werde insbesondere daraufhin geprüft, ob die beteiligten Beamten ihre Sorgfaltspflicht eingehalten haben. Um dabei Neutralität zu gewährleisten, werden Dienstunfälle immer von einer unbeteiligten Dienststelle aufgenommen, sagt der Sprecher auf Nachfrage. Etwa die Hälfte der Crashs bei Blaulichtfahrten (24 von 46) sei im Vorjahr von der Polizei verursacht worden (2022: zehn von 26, 2021: fünf von 28).

Ein Fahrsicherheitstraining sei Teil der Ausbildung von jungen Polizeibeamten, für Polizisten im Einsatz gebe es entsprechende Fortbildungen. Dabei werde grundsätzlich ein „sensibles und rücksichtsvolles Verhalten im Straßenverkehr“ vermittelt. Dennoch ließen sich Unfälle nicht komplett vermeiden – nicht zuletzt, weil nicht immer voraussehbar ist, wie andere Verkehrsteilnehmer sich verhalten. Laute Musik im Auto und Ablenkung durch das Smartphone könnten dazu führen, dass Fahrer zu spät ein Einsatzfahrzeug bemerken. Wer sich an das Tempolimit halte und genügend Abstand zum Vordermann lasse, könne besser rechtzeitig auf unvorhergesehene Situationen reagieren, so der Rat.

Je nach Lage mit Sirene

Mit der Frage, wie Unfälle mit Dienstfahrzeugen reduziert werden können, beschäftige sich eine landesweite Arbeitsgruppe, deren Ziel es ist, Ursachen zu erheben und Lösungsansätze zu erarbeiten. „Außerdem wird jeder Dienstunfall hinterher mit den betroffenen Einsatzkräften aufgearbeitet, um zukünftig solche Unfälle zu verhindern“, informiert Mischler.

Ob ein Streifenwagen nur mit Blaulicht oder zusätzlich mit Sirene unterwegs ist, entscheidet die jeweilige Situation. Wenn die Polizei beispielsweise Straftäter bei einem Überfall oder einer potenziellen Geiselnahme nicht vorwarnen will, bleibt das Martinshorn aus. Gleiches gilt bei der Sicherung von Unfall- und Gefahrenstellen, bei Einsatzfahrten und der Begleitung von Fahrzeugen oder geschlossenen Verbänden. Die Sirene werde generell nur in Verbindung mit Blaulicht verwendet. Beides darf nur eingeschaltet werden, wenn höchste Eile geboten ist, etwa, um Menschenleben zu retten, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit abzuwenden oder flüchtige Personen zu verfolgen. Dann soll allen Verkehrsteilnehmern klar gemacht werden: Sie müssen sofort freie Bahn schaffen.

Zur Sache: Verhaltenstipps der Polizei

Sobald sich ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht oder zusätzlich mit Martinshorn nähert, müssen andere Verkehrsteilnehmer sofort die Fahrbahn freimachen. In der Regel heiße das, den Blinker zu setzen und rechts an den Straßenrand zu fahren, erläutert Mischler. Abrupte Bremsmanöver und gefährliche Ausweichbewegungen sollten unterbleiben. Um die Durchfahrt zu ermöglichen, kann es unter Umständen auch gestattet sein, vorsichtig eine rote Ampel zu überfahren. „Allerdings nicht, um selbst schneller voran zu kommen“, betont der Sprecher des Polizeipräsidiums. Um ein Bußgeld zu vermeiden, solle man Ort, Zeit und möglichst das Kennzeichen des Einsatzfahrzeuges notieren, sodass der Fall nachvollzogen werden kann. Für Autobahnen gilt: Im Stau und stockenden Verkehr muss immer eine Rettungsgasse geschaffen werden, auch wenn sich kein Einsatzfahrzeug nähert.

Die Zahlen im Überblick

2023 gab es 228 Unfälle mit Polizeibeteiligung, davon 46 bei Einsatzfahrten. Der Sachschaden insgesamt liegt bei 370.000 Euro (Einsatzfahrten alleine: 192.000 Euro). Sieben Personen wurden leicht verletzt. Bei 24 Unfällen im Einsatz waren Polizisten die Verursacher, 21 Mal wurde Fremdverschulden nachgewiesen, in einem Fall hatten beide Parteien eine Teilschuld.

2022: 203 Unfälle (26 bei Einsatzfahrten), Sachschaden 403.000 Euro (Einsatzfahrten: 118.000 Euro), durch Polizei verursacht zehn, fremdverursacht 14, Teilschuld einmal, fünf Leichtverletzte.

2021: 193 Unfälle (28 bis Einsatzfahrten), Sachschaden 349.000 Euro (Einsatzfahrten: 187.000 Euro), durch Polizei verursacht fünf, fremdverursacht 20, Teilschuld dreimal, sieben Leichtverletzte.

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