Hintergrund RHEINPFALZ Plus Artikel Neun Pfälzer Kommunen „blitzen“ bereits selbst

In Frankenthal stehen noch Polizeibeamte hinter den Messgeräten.
In Frankenthal stehen noch Polizeibeamte hinter den Messgeräten.

Städte und Landkreise mit mindestens 25.000 Einwohnern können seit 1999 beim rheinland-pfälzischen Innenministerium beantragen, dass sie selbst – und nicht die Polizei – für die Geschwindigkeitsüberwachung innerhalb geschlossener Ortschaften zuständig sind. Kleinere Kommunen können sich für diese Aufgabe zu einem Zweckverband zusammenschließen.

Voraussetzung für den Antrag, selbst „blitzen“ zu dürfen, ist ein entsprechender Ratsbeschluss. In der Pfalz kontrollieren neun Kommunen bereits selbst, ob das Tempolimit eingehalten wird. In der Vorderpfalz sind das der Rhein-Pfalz-Kreis und die Stadt Ludwigshafen.

Die Stadt Landau plant bei der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung eine Kooperation mit den Städten Speyer und Neustadt. Eine Zusammenarbeit bei der Abwicklung der Fälle in der Verwaltung ist geplant, gemeinsam teure Messgeräte anzuschaffen ist laut dem Landauer Verkehrsdezernenten Lukas Hartmann (Grüne) denkbar. Noch gibt es in Landau keinen endgültigen Bescheid aus Mainz, Hartmann rechnet aber fest mit grünem Licht bis Sommer.

Furcht vor Kosten für Material und Personal

Auch in Neustadt will man in der zweiten Jahreshälfte mit dem Blitzen starten. Einem entsprechenden Antrag beim Land hat der Stadtrat Ende 2021 zugestimmt. In Speyer steht ein solcher Beschluss noch aus, soll aber bis zur Sommerpause vorbereitet werden.

In Frankenthal schließt man nicht grundsätzlich aus, selbst Verkehrssünder zu verfolgen. Die Verwaltung stehe mit Speyer und Neustadt in Verbindung, um über die Gründung eines Zweckverbands Geschwindigkeitsüberwachung zu beraten. Das hatte Bernd Schönhardt, Bereichsleiter Ordnung und Umwelt, Mitte März im Ortsbeirat Flomersheim angekündigt.

Er geht allerdings von hohen Kosten für die Anschaffung der Ausrüstung und für Personal aus, die nicht durch die Einnahmen gedeckt werden könnten. In Speyer rechnet man dagegen beispielsweise damit, dass jährliche Einnahmen von 700.000 Euro zur Kostendeckung ausreichen – was mit den seit November 2021 geltenden, höheren Bußgeldern machbar sei.

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