Frankenthal / Ludwigshafen
Mord am Hallenbad: Angeblicher Fluchthelfer vor Gericht
Der letztlich tödliche Angriff eines jungen Türken auf einen deutlich älteren Landsmann am Abend des 8. Januar 2018 ist ohne Zweifel eins der spektakulärsten Verbrechen auf Frankenthaler Boden in den vergangenen Jahren. Der 51-Jährige – ein erfahrener Kampfsporttrainer und Familienvater aus Ludwigshafen – stirbt fünf Tage nach der Attacke an den schweren Verletzungen, die ihm sein Kontrahent aus dem Hemshof beim Aufeinandertreffen vor dem Ostparkbad mit Messerstichen in den Bauch zugefügt hat. Kurz darauf verhaften Ermittler den Täter auf der Flucht im Kanton Nidwalden (Zentralschweiz) .
Die Hintergründe der Feindschaft zwischen den Männern, die in der blutigen Auseinandersetzung in Frankenthal gipfelt, kann das Landgericht im folgenden Prozess nie vollständig aufklären – viele Zeugen aus dem persönlichen Umfeld der beiden können oder wollen sich nicht erinnern. Ihren Ursprung hat sie aber – so viel scheint sicher – im Jahr 2015 in einer Schlägerei und Schießerei auf dem Mannheimer Marktplatz. Daran beteiligt: der inzwischen 29 Jahre alte Mörder und ein weiterer Ludwigshafener Türke auf der einen Seite sowie ein Trupp des Rocker-Clubs Osmanen Frankfurt auf der anderen Seite.
Tatmotiv: Rache
Gegenstand des Streits sind offenbar Ambitionen der Rocker, sich auch im Rhein-Neckar-Raum breitmachen zu wollen – etwa im Türsteher- und Drogengeschäft. Der spätere Messerstecher von Frankenthal wird bei diesem Ereignis selbst schwer verletzt und sinnt auf Revanche. Den 51-Jährigen tötet der im Juni 2019 wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen zu lebenslanger Haft Verurteilte, weil er ihn als Hintermann der zurückliegenden Auseinandersetzung identifiziert haben und sich rächen will.
So jedenfalls begründet die Kammer des Landgerichts ihre nach 20 Verhandlungstagen getroffene Entscheidung und übt scharfe Kritik an der ihrer Ansicht nach in dem Milieu des Täters und seines Opfers stark verwurzelten Kultur, in der auf jede Beleidigung und Ehrverletzung mit Gewalt gegen den jeweiligen Rivalen reagiert werden müsse. Aus juristischer Sicht ist das Mordverfahren abgeschlossen: Der Bundesgerichtshof bestätigt im April 2020 das Urteil der Frankenthaler Richter und verwirft die vom Verteidiger des jungen Türken beantragte Revision.
Detailliert dokumentiert
Am Donnerstag, 13. Januar, wird sich nun noch einmal das Amtsgericht Frankenthal mit den Ereignissen vor vier Jahren beschäftigen. Der Terminankündigung des Gerichts zufolge geht es unter anderem um „Beihilfe zu gefährlicher Körperverletzung“. Konkret wird dem 31 Jahre alten Angeklagten, der ebenfalls aus der Türkei stammt, aber vorgeworfen, er habe am 8. Januar 2018 als Chauffeur des Täters fungiert und ihn bei der Flucht vom Tatort unterstützt.
Dokumentiert ist diese Fahrt recht detailliert; die während der Mordermittlungen gemachten Angaben des 31-Jährigen decken sich mit den Daten aus dem Navigationsgerät seines BMW: Er hatte demnach den befreundeten Mann im Hemshof in Ludwigshafen abgeholt und war mit ihm nach Frankenthal gefahren. Nach einem gemeinsamen Essen und einem Spaziergang habe er ihn zur Sporthalle am Kanal gebracht. Dort traf der Täter gegen 20 Uhr auf seinen Kontrahenten. Nach der eingangs geschilderten Attacke sprang der Angreifer nach den Erkenntnissen der Ermittler zum Freund ins Auto. Der brauste auf der Straße Am Kanal Richtung Ludwigshafen-Pfingstweide davon und setzte seinen Passagier mit einem offenbar unbeabsichtigten Umweg übers Gewerbegebiet Nachtweide schließlich in Ludwigshafen am Rheinufer bei der Konrad-Adenauer-Brücke ab, bevor er an seinen Wohnort in Nordbaden zurückkehrte.
Mörder als Zeuge geladen
Der Verteidiger des als Fluchthelfer Angeklagten, Edgar Gärtner, hält seinen Mandanten, wie er im RHEINPFALZ-Gespräch betont, für unschuldig. Dessen klare Aussage sei: Wenn er etwas gewusst oder geahnt hätte von möglichen Mordplänen seines Bekannten, hätte er ihn niemals gefahren. Die Staatsanwaltschaft jedenfalls hat die Schwere der Vorwürfe gegen den 31-Jährigen nach unten geschraubt. Nachdem zu Beginn der Ermittlungen noch von Beihilfe zum Mord die Rede gewesen sei und er deswegen zwischenzeitlich in Untersuchungshaft gesessen habe, geht es „nur“ noch um Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung.
Spannend wird aber gleich der erste Verhandlungstag. Als Zeuge geladen ist dann nämlich der einzige, der Auskunft zu seinen Absichten und möglichen Plänen geben kann: der verurteilte Mörder selbst. Im Zeugenstand ist er schließlich verpflichtet, die Wahrheit zu sagen und nichts wegzulassen – sofern er sich damit nicht selbst belastet.
Termin
Prozessauftakt am Donnerstag, 13. Januar, 9 Uhr, Saal 13, Justizzentrum Frankenthal. Geplante Fortsetzungstermine: 20. Januar, 2. und 16. Februar, jeweils 9 Uhr.