FRANKENTHAL/LUDWIGSHAFEN Bundesgerichtshof bestätigt lebenslängliche Haftstrafe im Hallenbad-Mordprozess

Die Karlsruher Bundesrichter haben eine Revision ausgeschlossen. Das Urteil des Frankenthaler Landgerichts ist damit rechtskräft
Die Karlsruher Bundesrichter haben eine Revision ausgeschlossen. Das Urteil des Frankenthaler Landgerichts ist damit rechtskräftig.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Frankenthal im Hallenbad-Mordprozess aus dem Juni 2019 bestätigt und die vom Angeklagten beantragte Revision als unbegründet verworfen. Der Mann, ein inzwischen 27 Jahre alter Türke aus Ludwigshafen, war zu lebenslanger Haft verurteilt worden, weil er im Januar 2018 einen 52-jährigen Landsmann vor dem Ostparkbad in Frankenthal mit dem Messer attackiert und mit Stichen tödlich verletzt hat – aus Rachemotiven und Geltungssucht, wie die Kammer ihre Entscheidung seinerzeit begründet hatte. Die Richter bejahten im Urteil das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe. Mit dem Beschluss des BGH in Karlsruhe sei die lebenslange Freiheitsstrafe nun rechtskräftig, so ein Gerichtssprecher.

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