Frankenthal RHEINPFALZ Plus Artikel Richterin fordert Ende der Gewalt

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Pflichtverteidiger Heinrich Maul (vorne) hatte für seinen Mandanten eine Verurteilung wegen Totschlags und eine Haftstrafe von »nicht länger als acht Jahren« gefordert.

Mit einem Schuldspruch wegen Mordes ist am Montagnachmittag der Prozess vor dem Landgericht um die tödlichen Messerstiche beim Frankenthaler Ostparkbad zu Ende gegangen. Den Angeklagten scheint die gegen ihn verhängte lebenslange Freiheitsstrafe wenig zu beeindrucken. Die Vorsitzende Richterin wendet sich mit einem eindringlichen Appell an Familie und Freunde von Täter und Opfer.

20 Verhandlungstage hat es gedauert, um der Wahrheit über die Geschehnisse am Abend des 8. Januar 2018 so nahe wie möglich zu kommen. Einige Fragen sind offengeblieben, weil Zeugen sie nicht beantworten konnten – oder auch wollten. Am großen Ganzen haben diese Details für die Strafkammer nichts geändert. Die Vorsitzende Richterin Mirtha Hütt zeichnet in ihrer Urteilsbegründung das Bild eines Mannes, der mit seinem brutalen Angriff auf einen Kontrahenten vor allem zweierlei im Sinn hatte: Rache üben und sein Ansehen gegenüber anderen mehren.

Der Anlass für die Tat – da sind sich Richter, Staatsanwaltschaft und Nebenklage einig – liegt lange zurück. Es war im Februar 2015, als in Mannheim rivalisierende Türken auf dem Marktplatz aufeinander losgingen. Auf der einen Seite: Mitglieder der rockerähnlichen Gruppierung Osmanen aus Frankfurt. Auf der anderen Seite: der 26-jährige Angeklagte und ein damaliger Freund. Beide werden schwer verletzt. Die damals erlittenen Messerstiche verheilen, es bleiben die Schmach der Niederlage, gekränktes Ehrgefühl und der Wunsch, sich dafür zu revanchieren.

„Rache wird Lebensinhalt“

Der von immer neuen Gerüchten innerhalb der türkischen Gemeinschaft genährte Hass des Angeklagten richtet sich gegen einen 51 Jahre alten Landsmann – Kampfsportler und Boxtrainer. „Die Rache ist mit der Zeit zum Lebensinhalt geworden“, fasst es die Richterin zusammen. Der junge Mann folge damit der Logik einer Kultur, in der auf jede Beleidigung und Ehrverletzung mit Gewalt gegen den jeweiligen Rivalen reagiert werden müsse.

Die Strategie von Pflichtverteidiger Heinrich Maul, die Attacke vor dem Hallenbad zur Spontantat umzudeuten, seziert die Kammervorsitzende überzeugend: Sie stützt sich in ihrer These, dass da jemand planvoll abgewartet hat, bis sich im die Chance zur Revanche eröffnet, indem sie Widersprüche in den Angaben des Angeklagten aufzeigt. Sie führt lange Chatprotokolle als starkes Indiz dafür an, dass wenige Tage vor den tödlichen Stichen Vorkehrungen für eine schnelle Flucht vom Tatort getroffen werden. Sie folgt dem psychiatrischen Gutachter in dessen Einschätzung, dass der Mann auf der Anklagebank ein planvoller und kühler Charakter sei.

Grinsen im Gerichtssaal

Tatsächlich scheint ihn das wenig zu beeindrucken. Während der 26-Jährige den Schuldspruch noch ohne große Regung entgegennimmt, unterbricht er Richterin Hütt sogar während ihrer Urteilsbegründung. Oder zeigt ein während der Hauptverhandlung häufiger in Richtung der Zuschauerreihen gerichtetes Grinsen. Das vergeht ihm selbst dann nicht ganz, als die Vorsitzende in Erinnerung ruft, dass durch die von ihm verübten Messerstiche ein Ehemann, Vater, Bruder und Freund ums Leben gekommen sei, „den viele schmerzlich vermissen“.

Der Appell Hütts in Richtung der im Saal versammelten Angehörigen und Freunde beider Seiten ist so ungewöhnlich wie eindringlich. Sie fragt rhetorisch in Richtung der vorwiegend jungen Männer, die dort sitzen: „Ist Rache etwas Ehrenwertes? Was soll daran ehrenwert sein?“ Und: Sie ermahnt, dass der Urteilsspruch in diesem Verfahren ein Schlusspunkt in der Gewaltspirale sein müsse. Ob er das auch im juristischen Sinne sein wird, ist noch offen. Eine Woche hat Verteidiger Maul Zeit, Revision zu beantragen. Von übergroßer Reue ist bei seinem Mandanten jedenfalls nicht viel zu spüren. Seine letzten Worte lauten lapidar: Es tue ihm leid, „dass alles so aus dem Ruder gelaufen ist“.

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