Frankenthal Hallenbad-Prozess: Angeklagter legt Revision gegen Mord-Urteil ein

Der Bundesgerichtshof muss nun prüfen, ob im Strafprozess vor dem Landgericht Frankenthal Fehler gemacht worden sind - inhaltlic
Der Bundesgerichtshof muss nun prüfen, ob im Strafprozess vor dem Landgericht Frankenthal Fehler gemacht worden sind - inhaltlich und formal.

Die Messerstiche, mit denen ein 26 Jahre alter Türke aus Ludwigshafen im Januar 2018 einen älteren Landsmann vor dem Frankenthaler Hallenbad getötet hat, werden in absehbarer Zeit den Bundesgerichtshof in Karlsruhe beschäftigen. Der am 24. Juni wegen Mordes zu lebenslanger Haftstrafe verurteilte Mann hat nach Angaben des Landgerichts Frankenthal Revision eingelegt. Sein Verteidiger, der frühere Bundesrichter Heinrich Maul (Karlsruhe), hat zur schriftlichen Begründung nun einen Monat Zeit. Maul hatte im Plädoyer für seinen Mandanten eine Verurteilung wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von „nicht mehr als acht Jahren“ beantragt. Die Kammer allerdings folgte im Wesentlichen den Anträgen von Nebenklage und Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte habe sich für einen Vorfall aus dem Jahr 2015 in Mannheim rächen wollen und insofern aus niedrigen Beweggründen gehandelt. Der Verteidiger kann in der Revision formale Fehler ins Feld führen, die das Gericht aus seiner Sicht begangen hat, oder sich auf eine unvollständige oder fehlerhafte Würdigung der vorgelegten Beweise stützen. Eine vollständige neue Beweisaufnahme findet im Revisionsverfahren üblicherweise nicht statt.

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