Frankenthal
Ärger mit Wahlplakaten: Stadt geht gegen Verstöße vor
660 Euro Sondernutzungsgebühr für den über die genehmigte Plakatgröße hinaus beanspruchten Raum muss die Liste Zukunft letztlich nach einem monatelangen Rechtsstreit mit der Stadt zahlen. Das hat der Rechtsausschuss Anfang Juli entschieden. Ein Bußgeld von etwas mehr als 100 Euro hatte die Gruppierung bereits 2024 entrichtet. Die Verwaltung spricht von einer Premiere. Man wolle damit die „Gleichbehandlung aller Parteien gewährleisten“. Durch die im Vergleich zu Mitbewerbern doppelt so großen Plakate habe die neu gegründete politische Vereinigung einen Vorteil im Wahlkampf um ein Stadtratsmandat gehabt, so die Argumentation der Verwaltung. Dass die Druckerei statt A1 das Format A0 geliefert hatte, sei ein Fehler gewesen. Eine Nachbestellung sei kurz vor der Wahl nicht möglich gewesen, hat Mitbegründer Jürgen Maring im Rechtsausschuss argumentiert. Die Liste Zukunft habe deshalb zwar weniger Plakate gehängt als geplant, aber trotz Ermahnung aus dem Rathaus nicht ganz auf Wahlwerbung verzichten wollen.
Bis 2024 keine Bußgelder erhoben
Parteien müssen für ihre Plakate grundsätzlich bei der Stadtverwaltung ein Sondernutzungsrecht beantragen. Die dafür geltende Satzung wurde 1983 beschlossen und zuletzt 2011 geändert. Gemäß Paragraf 12, Absatz 4 kann die Stadtverwaltung für Wahlzeiten besondere Regelungen für politische Werbung treffen. Die konkreten Auflagen, etwa zulässige Größe und Fristen, werden jeweils im Genehmigungsbescheid festgelegt. In der Vergangenheit seien immer wieder Vorgaben missachtet worden, etwa indem Plakate an Verkehrszeichen aufgehängt oder nach dem Wahlsonntag zu spät entfernt worden seien, teilt die Stadt mit.
Bis 2024 seien Verstöße in der Regel nicht mit Bußgeldverfahren oder Sondernutzungsgebühren geahndet worden. Die Parteien seien von der Verwaltung lediglich schriftlich aufgefordert worden, die Plakate innerhalb einer gesetzten Frist zu entfernen. Andernfalls seien diese von der Stadt kostenpflichtig abgenommen und die Auslagen den Parteien in Rechnung gestellt worden, informiert die Pressestelle über das bislang übliche Vorgehen. In vielen Fällen habe man im Vorfeld mehrfach erinnert. „Einzelfälle und Beschwerden wurden auch telefonisch oder im direkten Gespräch geklärt.“
CDU muss EWF-Rechnung zahlen
Im jüngsten Bundestagswahlkampf musste die CDU laut Auskunft der Stadt 460 Euro dafür zahlen, dass 16 ihrer Plakate vom Eigen- und Wirtschaftsbetrieb entfernt wurden. Über die Geschäftsstelle in Ludwigshafen seien zunächst – „wie im Wahlkampf 2021“ – A0-Plakate zur Verfügung gestellt worden, erklärt der Kreisvorsitzende Martin Svoboda auf Anfrage. Die Verwaltung bestätigt, dass bei der Bundestagswahl 2021 – anders als 2025 – Plakate mit einer maximalen Größe von DIN-A0 zulässig gewesen seien, das Format A1 aber empfohlen worden sei. Nach Aufforderung der Stadt habe man den Großteil der Plakate ausgetauscht, informiert Svoboda. Einige Exemplare seien dabei trotz digitaler Registrierung der Standorte vergessen worden, andere seien durch Plakate anderer Parteien so weit nach oben geschoben gewesen, dass die Ehrenamtlichen sie nicht mehr erreichen konnten. „Künftig würden wir in so einem Fall einen Dienstleister beauftragen“, sagt der CDU-Kreischef.
Grüne fordern „praktikable Regeln“
Offen ist noch eine Auseinandersetzung der Stadt mit der Partei Bündnis 90/Die Grünen. Diese hatte laut Pressestelle im Bundestagswahlkampf an einigen Stellen im geringfügig größeren Format B1 statt A1 plakatiert. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde will die zusätzliche Fläche berechnen und hat ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Hier laufe aktuell noch die Anhörung. Auf Nachfrage bestätigt die Kreisvorsitzende Mareike Leckinger (Grüne) den Vorgang. Ihre Partei sehe bei dem Thema dringenden Handlungsbedarf. Die Stadt müsse bei der Sondernutzungserlaubnis für Großplakate und die Plakatierungen an Straßenlaternen „praktikable Regelungen“ festschreiben, „die Chancengleichheit ermöglichen, aber insbesondere realistisch kontrollierbar sind“. Diese Forderung habe die Fraktionsvorsitzende Ute Hatzfeld-Baumann bereits kurz nach der vorgezogenen Bundestagswahl im Ältestenrat eingebracht.
Stadt: Verstöße nehmen zu
Dass es Handlungsbedarf gibt, räumt man auch im Rathaus ein. Insbesondere an stark frequentierten Standorten wie Hauptverkehrsstraßen habe die Anzahl unzulässiger Plakatierungen zuletzt zugenommen, so die Feststellung der Verwaltung. Dabei hätten sich die Auflagen in den vergangenen Jahren kaum geändert. Vor den Wahlen beschließe der Stadtvorstand Größe – bislang laut Stadt immer A1 – und Zeitraum – etwa sechs bis acht Wochen vor der Wahl. Um künftig für alle Beteiligten eine klare Regelung zu schaffen, soll nun eine eigene Satzung für Wahlplakatierung aufgestellt werden. Idealerweise noch vor der Landtagswahl 2026, damit „faires Spiel für alle gilt“, so die Anregung der Vorsitzenden im Stadtrechtsausschuss Anfang Juli.