Kirchheimbolanden
Bereitschaftspraxis: Öffnungszeiten werden deutlich eingeschränkt
Schmerzen, Krankheiten, Verletzungen halten sich nun mal nicht an die Öffnungszeiten beim Hausarzt. In Rheinland-Pfalz gibt es die „Ärztlichen Bereitschaftspraxen“ (ÄBP) – so heißen sie seit 2017 (früher Bereitschaftsdienstzentrale). Wenn die Arztpraxen geschlossen sind, kümmern sich dort Ärzte um die Behandlung von Gesundheitsbeschwerden, die zwar nicht lebensbedrohlich sind, aber akut; und die nicht bis zur regulären Öffnungszeit der Praxen warten können. Während die ÄBP in Rockenhausen im Jahr 2020 geschlossen wurde, gibt es in Kibo eine solche: Sie ist in den Räumlichkeiten des Westpfalz-Klinikums untergebracht, hat jedoch nichts mit dem Klinikum zu tun. Die Bereitschaftspraxen werden von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) getragen.
Nicht mehr in den späten Abendstunden
Jene in Kibo stand Patienten in der Vergangenheit und steht ihnen noch bis Ende 2023 jeweils 50 Stunden pro Woche offen. Vor allem am Wochenende: Freitags von 16 Uhr bis Mitternacht, an Samstagen und Sonntagen (auch Feiertagen) ganztags von 8 bis 24 Uhr werden Patienten untersucht und behandelt, deren Gebrechen nicht so bedrohlich ist, dass sie in der Notaufnahme des Krankenhauses richtig sind, für die ein Warten auf die nächste reguläre Praxisöffnung aber auch keine Option ist.
Zum neuen Jahr jedoch werden die Öffnungszeiten der ÄBP in der Dannenfelser Straße drastisch reduziert, vor allem fallen die späten Abendstunden weg. Hintergrund ist, wie die KV unlängst mitgeteilt hat, eine Entscheidung des Bundessozialgerichts von Ende Oktober. Das Gericht hat entschieden, dass externe Ärztinnen und Ärzte im Ärztlichen Bereitschaftsdienst sozialversicherungspflichtig sind. Das betrifft vor allem die sogenannten Poolärzte, die in den ÄBP hauptsächlich arbeiten – neben den Praxisinhabern der Region, die verpflichtet sind, dort Dienste zu leisten. Betroffen davon sind in Rheinland-Pfalz 427 Poolärztinnen und -ärzte. Diese decken laut KV Rheinland-Pfalz rund 60 Prozent der Bereitschaftsdienste im Land ab.
40 Prozent weniger Öffnungszeiten
Durch das Urteil steigen die Personalkosten in den ÄBP um 30 Prozent, rechnet die KV vor. Außerdem befürchtet sie, jede Menge Poolärzte zu verlieren, weil der Wechsel von der Freiberuflichkeit hin zu einem sozialversicherungspflichtigen Verhältnis für viele „zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich oder auch nicht interessant“ sei. Dies wiederum führe zu einer „massiven Mehrbelastung der ohnehin an der Belastungsgrenze arbeitenden Praxen“. Die KV hat prompt eine Reaktion gezeigt: Sieben ÄBP im Land werden komplett geschlossen (darunter Landstuhl und Frankenthal), bei allen anderen wird der Rotstift an den Öffnungszeiten angesetzt.
Für Kirchheimbolanden bedeutet das konkret: Statt 50 ist zukünftig nur noch 30 Stunden pro Woche geöffnet – ein Minus von 40 Prozent. Mittwochs (bislang 14 bis 24 Uhr) schließt die Bereitschaftspraxis bereits zwei Stunden vor Mitternacht (künftig 14 bis 22 Uhr). Das gilt auch für den Freitag (zukünftig 16 bis 22 Uhr). An Wochenenden und Feiertagen gibt es die meisten Kürzungen: Statt von 8 bis 24 Uhr ist ab 1. Januar 2024 nur noch von 9 bis 17 Uhr geöffnet.
Auch in den ÄBP in Alzey und Grünstadt gelten ab Januar diese Öffnungszeiten. In Kaiserslautern und Worms ist an Wochenenden bis 22 Uhr offen.
Politik und KV schieben sich Schwarzen Peter zu
Bei diesen Einschränkungen gehe es darum, die aus dem Urteil des Sozialgerichts „resultierenden Folgen so gut es geht abzufedern“, sagt Andreas Bartels, der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV Rheinland-Pfalz. Die KV fordert von der Politik Lösungen. So sagt der Vorstandsvorsitzende der Landes-KV, Peter Heinz: „Um den Ärztlichen Bereitschaftsdienst dauerhaft sichern zu können, muss die Politik Rahmenbedingungen schaffen, die uns finanziell und personell auch die hierfür notwendigen Möglichkeiten bieten.“ Man könne es sich nicht leisten, „die knappen personellen Ressourcen in der ambulanten Versorgung immer weiter zu belasten“. Dies mache es schließlich auch immer unattraktiver, sich als Arzt niederzulassen.
Die Politik freilich sieht das anders: Der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch hatte kürzlich die Maßnahmen der KV kritisiert. Sein Parteikollege Matthias Mieves, der als Bundestagsabgeordneter auch für den Donnersbergkreis in Berlin sitzt, sagt: „Die KV muss dringend ihre Hausaufgaben machen und an dem Zustand der Bereitschaftspraxen etwas ändern.“ Ins gleiche Horn stößt Landtagsabgeordnete Jaqueline Rauschkolb (ebenfalls SPD): Sie hält die nun angeführte Sozialversicherungspflicht für ein „vorgeschobenes Argument“. Schließlich machten die Poolärzte, um die es dabei hauptsächlich geht, „lediglich zehn Prozent der Gesamtärzteschaft“ aus – dem allerdings hält eine Sprecherin der KV auf Nachfrage entgegen, dass dies zwar durchaus stimmen könne, aber nichts daran ändere, dass jene Poolärzte 60 Prozent der Dienste in den ÄBP leisteten.
