Landau
Urteil im Missbrauchsfall Edenkoben: Angeklagter will Revision einlegen
Im Sitzungssaal 309 des Landgerichts Landau herrscht am Donnerstagnachmittag totale Stille. Ungewöhnlich ist das nicht. So war es seit dem 1. März, als der Prozess zum Missbrauchsfall Edenkoben begann, an jedem Verhandlungstag, wenn die Kammer um die Vorsitzende Richterin Claudia Kurtze den Raum betrat. Die Stille fühlt sich dieses Mal aber anders an. War sie sonst eher ein Ausdruck des Respekts, so wirkt sie jetzt wie ein Ausdruck der Anspannung. Alle Augen sind auf Kurtze gerichtet. Es ist der Tag der Urteilsverkündung gegen den 62-jährigen Angeklagten, der am 11. September 2023 ein zehnjähriges Mädchen auf dessen Schulweg in Edenkoben entführt und anschließend in einer ehemaligen Papierfabrik in Lindenberg sexuell missbraucht hat.
Um 14.32 Uhr ist es schließlich so weit. Kurtze verkündet, dass der Angeklagte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt wird. Die anschließende Unterbringung in einer Sicherungsverwahrung wird angeordnet. Auf den Besucherplätzen wird die totale Stille für einen kurzen Moment durchbrochen. Es sind Seufzer der Erleichterung zu vernehmen, auch ein leises „Jaaaa“ ist zu hören. Bei dem einen oder anderen ist der angespannte Gesichtsausdruck einem leichten Lächeln gewichen.
Angeklagter zeigt keine Regung
Ganz anders ist die Reaktion des soeben Verurteilten, der für viele Jahre nicht mehr, womöglich auch gar nicht mehr auf freien Fuß kommen wird. Wie schon im Verlauf des gesamten Prozesses zeigt der gedrungene Mann mit Glatze und Oberlippenbärtchen keine Regung. Den Zuschauern den Rücken zugewandt und seinen Kopf mit der Hand abgestützt, wirkt er beinahe gelangweilt von all dem, was um ihn herum passiert.
Dabei ist das, was Richterin Kurtze nach ihrem Schuldspruch unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, der Entziehung Minderjähriger und Körperverletzung ausführt, alles andere als uninteressant. Zumal sie den schon zuvor mehrfach verurteilten Sexualstraftäter des Öfteren direkt anspricht. „Die Verantwortung trägt alleine der Angeklagte“, sagt sie mit Blick auf das Verbrechen vom 11. September 2023. Schuld seien nicht die Institutionen, denen es im Vorfeld nicht gelungen war, die Tat zu verhindern. Schuld sei niemand außer dem 62-Jährigen selbst, der seinen Plan wie von Anfang an beabsichtigt umgesetzt habe.
Richterin: Mädchen wurde seiner unbeschwerten Kindheit beraubt
Kurtze schildert ausführlich den Ablauf des Verbrechens. Sie fügt damit die Puzzleteile zusammen, die die einzelnen Verhandlungstage hervorgebracht haben. Am Morgen stellte sich der 62-Jährige mit seinem Auto an den von vielen Schülern genutzten Weg in der Nähe des Gymnasiums. Als dann das Mädchen vorbeikam, schlug er zu. Er griff sich das Kind, drückte es gegen dessen Widerstand in sein Auto, fuhr mit ihm zu dem verlassenen Fabrikgebäude in Lindenberg. Nachdem er die Zehnjährige dort sexuell missbraucht hatte, setzte er sie wieder in sein Auto, um sie zurückzufahren. Er wurde jedoch entdeckt und es kam zu einer halsbrecherischen Verfolgungsjagd. In Höchstgeschwindigkeit raste er mit dem Kind an Bord durch mehrere Ortschaften, verursachte Verkehrsunfälle und gefährdete andere Menschen. Es gleiche einem Wunder, dass dabei niemand ernsthaft verletzt wurde, sagt Kurtze. Wegen eines Motorschadens endete die Flucht schließlich auf der Bienwald-B9 kurz nach der Abfahrt Kandel-Süd.
Das Mädchen sei etwas über zwei Stunden in der Gewalt des Angeklagten und ihm vollkommen ausgeliefert gewesen, so die Richterin. Den sexuellen Missbrauch bezeichnet sie als den „intensivsten Eingriff, den man sich vorstellen kann“. Es bestehe die konkrete Gefahr, dass die seelische Entwicklung des Opfers massiv beeinflusst wird. Das Mädchen sei seiner unbeschwerten Kindheit beraubt worden. Es werde womöglich sein Leben lang damit zu kämpfen haben. Ebenso wie die gesamte Familie.
Verteidigerin kündigt Revision an
Das Urteil von zwölf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung bezeichnet Kurtze als „harte, aber angemessene Strafe“. Vor allem die Sicherungsverwahrung als schwerwiegendste Maßregel des Rechtssystems sei angebracht. Der 62-Jährige sei ein Hangtäter, es liege ein eingeschliffenes Verhaltensmuster vor, immer wieder Straftaten zu begehen. „Er ist gefährlich für die Allgemeinheit.“
Das Urteil entspricht der Forderung, die die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer am Vortag stellte. Matthias Bär, Anwalt der Eltern des Opfers, zeigt sich nach dem Urteilsspruch zufrieden, die Ziele, die man sich für das Verfahren gesetzt habe, seien erreicht. „Die für das deutsche Rechtssystem doch relativ hohe Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und die angeordnete Sicherungsverwahrung sind die richtige Antwort auf diese schreckliche Tat“, sagt er. Man könne hoffen, dass der Mann nie wieder die Gelegenheit haben wird, ein Kind zu entführen und ein Kind zu missbrauchen. „Alleine das ist schon sehr wichtig.“
Auch die Verteidigerin des Täters, Gabriele Haas, spricht von einem „zutreffenden Urteil“. Am Vormittag habe sie maximal acht Jahre Freiheitsstrafe beantragt, berichtet sie. Von der Sicherungsverwahrung sei sie ausgegangen. Ungeachtet dessen kündigt sie an, dass sie auf Wunsch des 62-Jährigen Revision einlegen werde. Inhaltlich wird das Urteil des Landgerichts Landau also nicht beanstandet, es wird aber auf Verfahrensfehler hin überprüft werden.
