Air Base Ramstein RHEINPFALZ Plus Artikel Steuerbescheide für US-Soldaten: Erste Siege vor Gericht

Im September besuchte US-Außenminister Antony Blinken die Air Base in Ramstein, neben ihm Amtskollege Heiko Maas. Damals wusste
Im September besuchte US-Außenminister Antony Blinken die Air Base in Ramstein, neben ihm Amtskollege Heiko Maas. Damals wusste Blinken nach eigenen Angaben nichts über den Ärger vieler US-Militärs mit deutschen Finanzämtern.

US-Militär in Deutschland ist von der hiesigen Steuer befreit. Eigentlich. Es häufen sich die Fälle, in denen der Fiskus Ausnahmen erkannt haben will. Ein Kaiserslauterer Anwalt hat deshalb US-Mandanten bis zum Bundesfinanzhof verteidigt. Das Thema hat die höchsten Regierungsstellen der USA und Deutschlands erreicht.

„Tut mir leid. Das hatte ich nicht auf dem Radar.“ US-Außenminister Antony Blinken zeigte sich überrascht, als er im September bei einem Besuch in Stuttgart auf ein heikles Thema in den deutsch-amerikanischen Beziehungen angesprochen wurde: die Häufung von Fällen, in denen US-Bürger, die für das amerikanische Militär arbeiten, vom deutschen Fiskus zur Kasse gebeten werden.

Laut US-Militärzeitung „Stars & Stripes“ sprach Blinkens Kabinettskollege Lloyd Austin, das Thema im Juni an, als der US-Verteidigungsminister seine damalige deutsche Kollegin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) im Pentagon empfing. Rund 400 strittige Steuerbescheide für US-Bürger soll es – Stand 2020 – allein in der Region um Kaiserslautern gegeben haben, berichtet „Stars & Stripes“. Auch die RHEINPFALZ hat darüber berichtet.

Statut von 1951 regelt US-Präsenz

Worum geht es genau bei diesen Fällen und warum sind sie so heikel? Detlev Albrecht, ein auf Steuerrecht spezialisierter Lauterer Rechtsanwalt, vertritt US-Amerikaner gegenüber dem Fiskus. „Das ist für so manchen existenzbedrohend“, weiß er. Es geht um Summen von 50.000 bis 300.000 Euro. Die angebliche Steuerschuld wird auf bis zu zehn Jahre zurückgerechnet und erstmal fällig gestellt.

Der 66-jährige Anwalt Albrecht spricht von „dubiosen Begründungen“ und konstatiert: „Die Finanzämter verstoßen gegen das Nato-Truppenstatut, und sie meinen, sie könnten in amerikanisches Steuerrecht eingreifen.“ Laut „Stars & Stripes“ gibt es dieses Thema in anderen Staaten mit hoher US-Militärpräsenz nicht – ob Italien oder Großbritannien in Europa oder Japan und Südkorea in Asien.

Das Nato-Truppenstatut von 1951 regelt, dass Sold und Bezüge von in Deutschland stationierten US-Militärs nur im Heimatland besteuert werden. Dies gilt für aktive Mitglieder der US-Truppe, des zivilen Gefolges und für deren Angehörige, sofern sie US-Bürger sind. Die deutschen Behörden, darunter das Finanzamt Kusel-Landstuhl, sehen aber begründete Ausnahmen und scheuen dabei mittlerweile keine Mühen.

Wie „Stars & Stripes“ Mitte November berichtet hat, lieferte ein deutscher Mitarbeiter im Ramsteiner U.S. Air Force Office of Special Investigations den rheinland-pfälzischen Finanzbehörden einen fünfseitigen Bericht, in dem unter anderem Vergünstigungen aufgeschlüsselt wurden, welche ein mit einer Deutschen verheirateter Amerikaner von US-Seite erhielt. Er ist ein Zivilbeschäftigter des US-Militärs, fällt aber dennoch aus seiner Sicht unter das Nato-Truppenstatut, sprich: die Steuerbefreiung. Das Finanzamt sieht die Familie aber als steuerpflichtig, weil sie zum Beispiel von subventioniertem Benzin, vergünstigten Flugtickets oder auch Fitnessstudiobesuchen auf der Air Base profitiere. Die in Rechnung gestellte Steuerschuld, über mehrere Jahre zurückgerechnet: 248.452,99 Euro.

Grundsatz-Urteil des Bundesfinanzhofs

Solche Fälle kennt der Lauterer Anwalt Albrecht zur Genüge. Er betont: Die Beweislast für den Ansatz der Besteuerungsgrundlage und deren Veranlagung liege hier beim Finanzamt, nicht beim Betroffenen. Grundsätzlich seien solche Vergünstigungen nach Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) als Lohnbestandteile anzusehen. Aber damit wären sie eben auch steuerfrei – da der Lohn eines US-Beschäftigten ja schon in den USA steuerpflichtig ist.

Die Sache ist aber offensichtlich komplex, auch für die Finanzbehörden, denn es gibt beim US-Militär in Deutschland ganz unterschiedlich gelagerte Beschäftigungsverhältnisse: aktive Soldaten, ehemalige Soldaten, die als Vertragsangestellte weitermachen, technische Fachkräfte, die US-Bürger sind – um nur einige wichtige Gruppen zu nennen. So hätten technische Fachkräfte eine Sonderstellung über einen Generalvertrag ihrer Anstellungskörperschaft, weiß Albrecht.

Die deutschen Behörden sehen aber eben Ausnahmen. Als Hinweise werten sie offenkundig eine Reihe konkreter Umstände, die auf Ansässigkeit hinweisen. Dass zum Beispiel manche US-Militärbeschäftigte mit Deutschen verheiratet sind oder bisweilen auch Immobilien besitzen. Das Mainzer Finanzministerium kommentierte dies 2020 so: „In den vergangenen Jahren sind vermehrt Zweifelsfälle aufgetreten“, weswegen „die Finanzämter in Bezug auf die Steuerpflicht von US-Soldaten in Deutschland entsprechend sensibilisiert“ seien.

Wohnsitz als Indiz?

Albrecht befürchtet eine „Prozessflut ohne Ende“, wenn nicht endlich klare Urteile fallen. Immerhin hat der Anwalt mit Blick auf die Ansässigkeitsproblematik in einem Beschwerdeverfahren vor dem BFH in München – dem höchsten deutschen Finanzgericht – im Februar einen Teilsieg errungen.

Das Verfahren mit dem Aktenzeichen BFH IB 55/20 wurde ans Neustadter Finanzgericht zurückverwiesen – mit der Maßgabe, dass für die Besteuerung von US-Militärbeschäftigten nicht der Wohnsitz oder die Ansässigkeit in einem konkreten Veranlagungsjahr entscheidend seien, sondern „mit welcher Motivation“ der US-Bürger ursprünglich entsandt wurde und nach Deutschland kam.

Als Grundlage dieser Einschätzung habe der BFH leider nicht das Nato-Truppenstatut herangezogen, so Albrecht, sondern das Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA. Aber der Lauterer Anwalt ist zuversichtlich, dass die Steuerforderungen an seinen Mandanten so gut wie abgeschmettert sind.

Hilfeersuchen direkt ans Pentagon

Nach RHEINPFALZ-Informationen gärt es in der Westpfälzer US-Community weiter. Unter anderem geht es in einer Facebook-Gruppe von betroffenen US-Amerikanern hoch her. Einige von ihnen haben sich im November direkt an Chief Master Sergeant JoAnne Bass gewandt. Sie ist im Pentagon die Beauftragte für die Belange der 600.000 Mitglieder der US-Luftwaffe.

Am 1. Dezember zeigte Bass sich in einem Mediengespräch auf der Ramsteiner Air Base ähnlich überrascht wie US-Außenminister Blinken im September. Sie sei erst „seit ein paar Wochen“ damit befasst und führe nun Gespräche mit den amerikanischen Europakommandos EUCOM und USAFE. Noch fehle aber ein abschließender Überblick, wie viele aktive US-Luftwaffenmitglieder und deren Familien betroffen seien. Bass zur RHEINPFALZ: „Diese Zahlen brauchen wir, um unsere Gespräche auch mit dem Außenamt entsprechend führen zu können.“ Sie wolle dazu beitragen, versprach Bass, dass „US-Außenamt und die Bundesregierung zu einer Klärung gelangen“.

Eine RHEINPFALZ-Anfrage an die US-Diplomatie ergab diese Antwort: „Die US-Regierung setzt ihre aktiven Kontakte zur deutschen Regierung in dieser Sache fort.“ Das US-Außenamt und die US-Botschaft in Berlin seien sowohl mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesfinanzministerium in Gesprächen zu Steuerforderungen und den Befreiungen durch das Nato-Truppenstatut. Über konkrete Zahlen könne man aktuell nicht reden.

USA-Newsletter

Mehr zum Besuch von Chief Master Sergeant JoAnne Bass in der Pfalz am Mittwoch in der aktuellen Ausgabe von „Tüchter’s 51 States“, dem USA-Newsletter der RHEINPFALZ. Jetzt kostenlos abonnieren: https://newsletter.rheinpfalz.de/usa

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