US-Soldaten
US-Militär von deutscher Steuer befreit: Prozessflut droht
„Courage will endure“ – Tapferkeit wird überdauern. So lautet das Motto des 86. Transport-Geschwaders der US Air Force. Es ist in Ramstein stationiert. Von dort aus sorgt es dafür, dass die USA ihre Militärmacht in ganz Europa und dem Nahen Osten ausspielen können. Ob im Kalten Krieg oder in Gefechten am Persischen Golf – die in der Pfalz stationierten US-Soldaten sind auf Kampf und Sieg eingestellt.
Seit geraumer Zeit aber haben sie einen Gegner, den viele von ihnen wahrlich fürchten: das Finanzamt Kusel-Landstuhl. Laut Recherchen der US-Militärzeitung „Stars & Stripes“ haben 387 Mitglieder der amerikanischen Stützpunkte im Raum Kaiserslautern Ärger mit dem deutschen Fiskus. Und das, obwohl das Nato-Truppenstatut von 1951 regelt, dass Sold und Bezüge von in Deutschland stationierten US-Militärs nur im Heimatland besteuert werden. Dies gilt für aktive Mitglieder der US-Truppe, des zivilen Gefolges und für deren Angehörige, sofern sie US-Bürger sind.
Juristische Gefechte
„Das ist für so manchen existenzbedrohend“, weiß Detlev Albrecht. Der auf Steuerrecht spezialisierte Lauterer Rechtsanwalt vertritt US-Amerikaner gegenüber dem Fiskus. Es geht um Summen von 50.000 bis 300.000 Euro. Die angebliche Steuerschuld wird auf bis zu zehn Jahre zurückgerechnet und erstmal fällig gestellt. Bis ans rheinland-pfälzische Finanzgericht in Neustadt und auch an den Bundesfinanzhof in München reichen Albrechts Klagen. 40 Verfahren laufen derzeit für Mitglieder der US-Militärgemeinde, wie er der RHEINPFALZ in seinem Büro in der Lauterer Innenstadt erläutert. In den Schränken und sogar am Boden stehen lange Reihen von Aktenordnern.
Das Ringen ist nichts Neues. Schon im vergangenen Jahrzehnt musste sich der Bundesfinanzhof damit beschäftigen, ob es nicht doch Ausnahmen vom Nato-Truppenstatut geben könnte. Überspitzt gesagt: dass deutsches Steuerrecht bisweilen Völkerrecht sticht. Auch in Stuttgart, Wiesbaden, Bitburg-Prüm – ebenfalls wichtige US-Standorte – sind Mitglieder des amerikanischen Militärs in juristischen Gefechten mit dem Fiskus. Aber in jüngster Zeit, so Anwalt Albrechts Eindruck, gehe gerade das Finanzamt Kusel-Landstuhl mit besonderer Wucht vor. Mit, so der der 65-Jährige, „dubiosen Begründungen“, die endlich höchstrichterlich geklärt – aus seiner Sicht: abgeschmettert – werden müssten. Oder eben politisch geregelt. Sonst drohe eine „Prozessflut ohne Ende“, so Albrecht, der seit 20 Jahren Mandanten in solchen Fällen vertritt und dessen Einschätzung lautet: „Die Finanzämter verstoßen gegen das Nato-Truppenstatut, und sie meinen, sie könnten in amerikanisches Steuerrecht eingreifen.“
Eine eifrige Sachbearbeiterin
„Inquisitorin“ lautet unter US-Militärs der Spitzname einer Sachbearbeiterin, die besonders eifrig sein soll. Das Finanzamt in Kusel lehnte eine direkte Stellungnahme gegenüber der RHEINPFALZ ab und verwies stattdessen auf das Mainzer Finanzministerium.
Eine Ministeriumssprecherin bestätigt, dass „in den vergangenen Jahren vermehrt Zweifelsfälle aufgetreten sind“, weswegen „die Finanzämter in Bezug auf die Steuerpflicht von US-Soldaten in Deutschland entsprechend sensibilisiert“ seien. Und ja: „Es gibt Fälle, in denen (ehemalige) Mitglieder der US-Truppe, des zivilen Gefolges und deren Angehörige in Deutschland einkommensteuerpflichtig sind.“ Der springende Punkt sei dabei, ob die sogenannte „Nicht-Wohnsitzfiktion“ ziehe oder nicht. Damit ist gemeint, ob sich ein Amerikaner nur wegen seiner Aufgabe beim US-Militär in Deutschland befindet oder andere Gründe für seinen Aufenthalt vorliegen, aus denen eine Steuerpflicht abzuleiten sein könnte: „Im Inland stationierte Mitglieder der US-Truppe sind unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie entweder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder sich auch aus anderen Gründen als ihrer Tätigkeit für die US-Streitkräfte in Deutschland aufhalten.“
Etwaige Ausnahmen seien dann durch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und Deutschlands aus dem Jahr 2006 geregelt. „Ob die Voraussetzungen einer Steuerfreiheit nach Nato-Truppenstatut gegeben sind, müssen die Finanzämter in eigener Zuständigkeit überprüfen“, so die Ministeriumssprecherin weiter. „Die Eheschließung mit einem in Deutschland wohnhaften und berufstätigen Ehepartner“ gelte hier als Indiz. Konkreter werden wollte die Sprecherin nicht.
Interne Absprachen
Anwalt Albrecht zufolge gibt es eine Art „schwarze Checkliste“, die herangezogen werde, um eine angebliche Steuerpflicht von US-Militärpersonal zu begründen: „Zum Beispiel eben, wenn ein Amerikaner mit einer Deutschen verheiratet ist. Oder es noch Kinder gibt oder die Eheleute vielleicht sogar eine Eigentumswohnung haben.“ Das alles, betont Albrecht, dürfe aber an sich keine Rolle spielen. Ausschlaggebend für eine Steuerbefreiung nach Nato-Truppenstatut sei allein die Entsendung durch die US-Regierung. Also der Status zum Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland. Mit dem Marschbefehl sei eine Rückkehrabsicht sozusagen impliziert. Es zähle zur Beurteilung der Ansässigkeit allein der Zeitpunkt der Entsendung beziehungsweise Anstellung durch das US-Militär, beruft sich Albrecht auf eine interne Absprache der deutschen Oberfinanzbehörden von 2013, die auch der RHEINPFALZ vorliegt. Darin heißt es: „Spätere Änderungen danach sind unerheblich.“ Abgesehen davon, argumentiert Albrecht: Wie wolle das Finanzamt denn beweisen, dass jemand gar nicht in die USA zurückkehren wolle?
US-Außenamt aktiv
Angesichts der in der Ära Donald Trump ohnehin angespannten deutsch-amerikanischen Beziehungen und der militärischen wie wirtschaftlichen Bedeutung der US-Präsenz für die Bundesrepublik stellt sich die Frage, wo hier die Politik bleibt. Die Mainzer Landesregierung erklärt: „Nach unserem Kenntnisstand gibt es derzeit keine Gespräche der Landesregierung mit der US-Regierung zu dieser Thematik.“ Auch Innenminster Roger Lewentz (SPD), der sogar regelmäßig in die USA reist, um die rheinland-pfälzische US-Präsenz in Washington in Regierung und Parlament zu besprechen, sei nicht involviert. Sein Sprecher teilte mit: „Das Thema war bisher kein Gegenstand in Gesprächen von Herrn Minister Lewentz mit Vertretern der US-Streitkräfte.“
Eine Kleine Anfrage der CDU-Landtagsabgeordneten Marlies Kohnle-Gros und Marcus Klein im Frühjahr zeigt indes, dass die Mainzer Regierung gut Bescheid weiß. So wurde auch über die Atlantische Akademie in Kaiserslautern eine Informationsveranstaltung für Amerikaner über deutsche Steuerfragen organisiert. „Das Thema hat an Aktualität gewonnen und wird in den sozialen Medien unter Militärangehörigen breiter diskutiert“, teilte Akademie-Direktor David Sirakov auf Anfrage der RHEINPFALZ mit. Die Bundesregierung ist definitiv im Bilde. Aus dem Auswärtigen Amt in Berlin verlautet, dem Ministerium sei bekannt „dass die Auslegung von Art. X des Abkommens zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags (...) und die in dieser Bestimmung geregelte Frage nach der Steuerpflicht von Mitgliedern der Truppe Gegenstand finanzgerichtlicher und finanzbehördlicher Verfahren waren und sind“. Einzelheiten über den Fortgang seien dem Auswärtigen Amt nicht bekannt.
Ein Sprecher der US-Botschaft gab sich ebenfalls zurückhaltend, sprach aber von einem „lange bestehenden Thema“. Man arbeite daran „im Konzert“ und glaube, es handele sich um eine „Fehlinterpretation“ des Nato-Truppenstatus: „Das Verteidigungsministerium und das Außenministerium (der USA) sind damit beschäftigt, zu versuchen eine Lösung zu erreichen.“
Streit um billiges Benzin
Bis dahin gehen die Verfahren ihren juristischen Weg. So hat Anwalt Albrecht ein Verfahren beim Bundesfinanzhof angestrengt, in dem es um ein besonders vertracktes Unterkapitel des Steuerstreits geht: Vergünstigungen, die Mitglieder der US-Militärgemeinde bekommen und die das deutsche Finanzamt gerne besteuern will. Es geht zum Beispiel um vergünstigte Zigaretten oder Benzin, aber auch die freie Nutzung von Sportstätten wie ein Golfplatz. Im Falle einer von Albrecht vertretenen technischen Hilfskraft beim US-Militär ein geldwerter Vorteil, sagt der Fiskus. Ja, aber nicht vom deutschen Fiskus zu belangen, sagt Anwalt Albrecht. Es handele sich um „statusabhängige Vergünstigungen“, die allein Sache der US-Regierung beziehungsweise der amerikanischen Steuerzahler seien. Das Finanzamt setzt trotzdem in der Regel einfach eine Pauschale von 18.000 Euro im Jahr an. „Ob nun jemand Nichtraucher ist oder gar kein Golf spielt, wird nicht berücksichtigt“, kritisiert Albrecht. Wann der Bundesfinanzhof sich mit seiner jüngsten Eingabe beschäftigt, ist unklar. Das Gericht reagierte nicht auf eine Anfrage der RHEINPFALZ.
Einer der von Albrecht vertretenen US-Soldaten ist Matthew Larsen, über den die RHEINPFALZ in Kusel bereits berichtet hat. Larsen ist mit einer Deutschen verheiratet und nach Ansicht des Fiskus hier zum Teil steuerpflichtig. Sein Mandant würde vor Gericht siegen, ist sich Albrecht sicher. „Das ist ein Kampf, in den ich nicht gezwungen werden sollte“, findet der in Ramstein stationierte Master Sergeant. Er wird aber wohl weiter tapfer bleiben müssen.