Einen drogenabhängigen Mitarbeiter entlassen kann ein Arbeitgeber nur, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung keine Aussicht besteht, dass dieser seine Sucht in den Griff bekommt. Das machte Thomas Faulstroh, Richter am Arbeitsgericht in Landau am Donnerstag deutlich. Anlass der Verhandlung war, dass der Daimler Konzern einem Mitarbeiter des Mercedes Werks in Wörth gekündigt hat, weil dieser in Folge seines Drogenkonsums eine Psychose entwickelt und sogar einen Kollegen angegriffen hatte.