Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland-Pfalz hat den Bewilligungsbescheid über einen Zuschuss von 208.000 Euro zum Ausbau der Wengelsbacher Straße widerrufen, weil mit dem Bau nicht, wie gefordert, bis zum 31. Dezember 2016 begonnen worden war. Der Gemeinderat hat beschlossen, Widerspruch einzulegen. Verbandsbürgermeister Michael Zwick erläuterte in der Gemeinderatssitzung am Mittwoch den Sachstand.