Rheinpfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Massenkarambolage auf A 8 bei Contwig: Urteil gegen Mercedesfahrer rechtskräftig

Der Unfall geschah an Pfingsten 2018.
Der Unfall geschah an Pfingsten 2018. Foto: Moschel

Das Urteil gegen den Mercedesfahrer, der zusammen mit einem Porschefahrer an Pfingsten 2018 eine Massenkarambolage auf der A 8 bei Contwig verursacht hat, ist rechtskräftig. Das Pfälzische Oberlandesgericht in Zweibrücken hat die Revision als unbegründet verworfen, wie es gestern mitteilte.

Die Staatsanwaltschaft hatte den beiden Angeklagten zur Last gelegt, mit ihren Autos, einem Porsche Cayman S und einem Mercedes C 55 AMG, an einem unerlaubten Straßenrennen teilgenommen zu haben. Auf der A 8 bei Contwig trafen sie in Richtung Pirmasens auf einen Stau und stießen wegen zu hoher Geschwindigkeit und zu geringem Abstand zunächst miteinander und anschließend mit mehreren Fahrzeugen zusammen. Sieben Menschen wurden teilweise schwer verletzt, außerdem entstand hoher der Sachschaden im sechsstelligen Bereich.

Der Mercedesfahrer, Anfang 30, und der Porschefahrer, Anfang 20, waren im April 2019 vom Amtsgericht Zweibrücken wegen eines verbotenen Autorennens und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden. Im Berufungsprozess hatte das Landgericht Zweibrücken im August die Verurteilung des Mercedesfahrers – sieben Monate auf Bewährung und 5000 Euro Geldstrafe – bestätigt. Der Porschefahrer erreichte eine mildere Strafe, musste 2500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen sowie 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Außerdem hatten beide ihren Führerschein schon zuvor abgeben müssen und durften ihn bis Dezember nicht neu beantragen. Die Verurteilung des Porschefahrers war damit rechtskräftig, fasst das Oberlandesgericht noch einmal zusammen.

Der Anwalt des Mercedesfahrers hat Revision beantragt. Die hat das Oberlandesgericht nun verworfen. Die Nachprüfung des Urteils habe keine Rechtsfehler ergeben.

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