Kreis Südwestpfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Contwig: Gericht verurteilt A8-Raser

Der Porschefahrer kam glimpflicher davon, da er jetzt nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wurde.  Foto: Moschel
Der Porschefahrer kam glimpflicher davon, da er jetzt nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wurde.

Sie sind ein Rennen gefahren. So sieht es auch Richter Michael Schubert vom Zweibrücker Landgericht. Bereits vorm Amtsgericht wurden zwei Sportwagenfahrer im April verurteilt. Sie zogen beide in Berufung. Für den einen mitunter erfolgreich, für den anderen nicht.

Sie sind an Pfingstsamstag vergangenen Jahres quer durch die Innenstadt und über die Autobahn gefahren. Der silberne Mercedes, gesteuert von einem Anfang 30-Jährigen, fuhr immer dicht hinter dem blauen Porsche Cayman S, gelenkt von einem Anfang 20-Jährigen. Die Fahrt endete in einer Massenkarambolage auf der A 8 bei Contwig. Sieben Personen wurden verletzt, es entstand ein Sachschaden im sechsstelligen Bereich. Bereits im April wurden die beiden Angeklagten vorm Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Hinzu kamen eine Geldstrafe sowie der Führerscheinentzug. Doch sowohl die beiden Verteidiger als auch die Staatsanwaltschaft nahmen das Urteil nicht an und legten Berufung ein.

Gestern sprach Landgerichtsrichter Michael Schubert das Urteil: Der Berufungsantrag des Mercedesfahrers wird verworfen, die Strafe vom Amtsgericht bleibt für ihn bestehen. Als Bewährungsauflage muss er 5000 Euro zahlen. Der Porschefahrer kam glimpflicher davon, da er jetzt nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wurde: eine Verwarnung, 2500 Euro Auflage sowie 150 Stunden gemeinnützige Arbeit. Beide Sportwagenfahrer mussten zudem ihren Führerschein abgeben und dürfen ihn bis Dezember nicht neu beantragen.

Gericht sieht Voraussetzungen für Rennen gegeben

Für Richter Michael Schubert waren alle Voraussetzungen für ein Rennen zwischen dem Porsche und dem AMG gegeben. Er glaubt den Zeugen aus dem Etzelweg und von der Autobahn. Alle wollen die beiden Sportwagen mit extrem hoher Geschwindigkeit und zu geringem Anstand zueinander gesehen haben. Zudem nehme die Kammer dem Porschefahrer nicht ab, dass er die gesamte Strecke über den Mercedes nicht hinter sich gesehen haben will. „Ein guter Autofahrer blickt auch immer in den Rückspiegel“, so Richter Schubert. Der Porschefahrer sei in den Augen der Kammer mit der Gefährdung durch den dicht auffahrenden Mercedes einverstanden gewesen. „Ansonsten hätte er einfach rechts rüberfahren können und den Mercedes überholen lassen.“

Beim Anfang 20-Jährigen Porschefahrer sprach sich Richter Schubert für das Anwenden des Jugendstrafrechts aus. „Das Verhalten ist aus Sicht der Kammer jugendtypisch“, so Schubert. Die Fahrweise am Unfalltag habe ein hohes Maß an Impulsivität, Risikobereitschaft und Gruppendynamik gezeigt – das seien deutliche Kennzeichen für eine teilweise noch unreife Persönlichkeit, bei der Jugendstrafrecht anzuwenden sei.

Staatsanwaltschaft fordert zehn Monate Bewährungsstrafe

Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer eine höhere Strafe: zehn Monate Bewährung, eine Bewährungsauflage von 5000 Euro für den Porsche- und 8000 Euro für den Mercedesfahrer und den Entzug der Fahrerlaubnis samt Wiedererlangungs-Sperre von acht Monaten. Dabei stützte sich die Staatsanwältin vor allem auf die Zeugenaussagen aus dem Etzelweg und von der Autobahn. Alle hätten ausgesagt, dass die beiden Sportwagen mit hoher Geschwindigkeit und einem zu geringem Abstand unterwegs gewesen wären. Zudem geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass beide Angeklagten genauso weitergefahren wären, wäre es nicht zur Massenkarambolage auf der Autobahn gekommen.

Anwalt des Porschefahrers kritisiert Staatsanwaltschaft

Max Kampschulte, der Anwalt des Porschefahrers, kritisierte direkt zu Beginn seines Plädoyers heftig, dass die Staatsanwaltschaft in ihren Ausführungen keine Argumente des Gutachters aufgreift. Entscheidend für den Verteidiger war, dass der Sachverständiger Fabian Hayo ausführte, dass der Porsche unter Umständen noch vorm Stauende hätte bremsen können. „Der Sachverhalt hier ist ein heftiger Verkehrsunfall. bei dem leider auch Menschen zu Schaden gekommen sind. Aber nicht jeder schwere Unfall geschieht aufgrund eines Rennens“, so Kampschulte am Dienstagnachmittag vorm Landgericht. Ein Rennen zwischen den beiden Boliden sieht er allerdings nicht. Es habe keine Verabredung gegeben, zudem hätten die Zeugen auf der Autobahn sich nicht über die Fahrweise der beiden Sportwagen geschellt – „ein Porsche überholt einen Polo auf der Autobahn. Das ist nichts Ungewöhnliches“, so Kampschulte. Er forderte, den Porschefahrer freizusprechen und ihm seinen Führerschein zurückzugeben.

Anwalt des Mercedesfahrers fordert keinen Freispruch

Auch für Rechtsanwalt Johannes Berg, der den Mercedesfahrer verteidigt, hat es kein Rennen zwischen dem Porsche und dem Mercedes gegeben. „Es gab keine Ausweichbewegungen des Porsche, um ein Überholen des Mercedes zu verhindern, und der Mercedes hat auch nie einen Überholvorgang versucht“, sagte Berg am Dienstag. Das spreche schon gegen ein Rennen. Zudem hätte der Porsche dem, der wesentlich stärker motorisiert gewesen ist, dem AMG wegfahren können, hätte es wirklich ein Rennen zwischen den beiden gegeben.

Allerdings sieht Berg in der Tat seines Mandanten eine fahrlässige Körperverletzung. Der Grund: Der Mercedesfahrer habe den Sicherheitsabstand zum Porsche unterschritten. Wäre dieser größer gewesen, hätte der Unfall vermieden werden können. Im Gegensatz zu Kampschulte forderte er daher keinen Freispruch, sondern eine milde Geldstrafe.

Berg kündigte bereits kurz nach der Verhandlung an, dass er mit seinem Mandanten in Revision gehen will. „Das ist eine skandalöse Fehlentscheidung“, kritisierte er das Urteil nur wenige Minuten nach Verhandlungsschluss. Für Kampschulte und den Porschefahrer gibt es aufgrund des angewendeten Jugendstrafrechts keine Möglichkeit auf Revision.

Der Berufungsantrag des Mercedesfahrers wird verworfen, die Strafe vom Amtsgericht bleibt für ihn bestehen.   Archivfoto: Mosche
Der Berufungsantrag des Mercedesfahrers wird verworfen, die Strafe vom Amtsgericht bleibt für ihn bestehen. Archivfoto: Moschel
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