Interview
Streit um „Dubbeglas“ und Markenrecht: „Ich fand’s damals eher lustig“
Herr Steinbach: Wie viele Abmahnungen haben Sie rausgeschickt in den letzten drei Jahren?
(lacht) Keine. Nicht eine.
Sie hätten ja mutmaßlich können: Sie haben sich 2020 den Begriff „Dubbeglas“ als Wortmarke schützen lassen, beim Patent- und Markenamt in München. Hat damals ja einiges an Sturm im Dubbeglas verursacht.
Es hat sich da wohl eine Minderheit auf den Fuß getreten gefühlt – und man hat sich ein Feindbild aufgebaut. Letztlich gings eben um die Befürchtung, man dürfe in Zukunft keine Produkte mehr unter der Marke „Dubbeglas“ vertreiben.
Es gab 2021 eine Online-Petition gegen den Markenschutz, und es wurde Widerspruch beim Markenamt in München eingelegt. Der ist allerdings 2022 abgewiesen worden.
Letztlich hat man das Ganze damit so hoch gehängt, wie das eigentlich nie meine Intention war.
Engagiert gegen die Sicherung der Markenrechte haben sich damals auch Kulturschaffende…
Ich fand’s damals eher lustig. Man hat sich halt einen Gegner geschaffen, den man gar nicht kennt: Keiner von denen ist jemals mit mir in Kontakt getreten, dann hätte man das sehr schnell aus dem Weg räumen können. So, wie es war, wollte eben jeder seinen Profit daraus ziehen. Genau das, was man mir und meinem Geschäftspartner Jeremy D. Frei vorgeworfen hat.
Wenn Sie selbst keinen Profit daraus ziehen wollen: Warum lassen Sie sich die Markenrechte sichern?
Es hat damit begonnen, dass ich bei chinesischen Online-Händlern Dubbeglas-Produkte gesehen habe. Da kam die Idee auf, sich das erstmal schützen zu lassen – und an die Pfalz Touristik zu gehen und denen anzubieten, die Marke zu übernehmen, für uns zum Selbstkostenpreis von einigen hundert Euro. Die haben allerdings gesagt, sie hätten kein Interesse daran, die Marke zu übernehmen – weil sie ihnen wenig nutzt. Dass die Pfalz Touristik mit dem Begriff „Dubbeglas“ wenig anzufangen weiß, wundert mich sehr, sehr stark (lacht). Ich hätt’s ihnen ja vielleicht sogar geschenkt ...
Ist wahrscheinlich für einen Touristik-Verband auch nicht so einfach, Markenrechte zu vertreiben …
Man muss aber sagen: Der Touristik-Verband in Rheinhessen geht massiv in die Markengeschichte rein. Da macht das kleine Rheinhessen der großen Pfalz einiges vor, was Strategie betrifft.
Jetzt schreiben Sie bislang also keine Abmahnungen, der Touristikverband wollte auch nicht. Wie holen Sie Ihre Auslagen wieder rein?
Inzwischen, durch den Rechtsstreit, sind unsere Auslagen natürlich höher als zu Beginn, inzwischen liegen sie im vierstelligen Bereich. Man muss allerdings sagen: Es sind proaktiv einige Geschäftsleute auf uns zugekommen, die sich nach den Lizenzbedingungen erkundigt haben.
Wie viele Betriebe sind das – und wie hoch sind die Lizenzgebühren?
Die Zahl der Betriebe liegt so im zweistelligen Bereich. Wir halten die Markenrechte ja zunächst für zehn Jahre – und strategisch richten wir uns danach aus, was uns der Anwalt rät. Aktuell läuft also die Lizenzierung – zurzeit noch ohne Lizenzgebühren. Das ist ja immer das, was ich gesagt habe: Wir wollen da nicht den Riesen-Reibach mit machen. Allerdings: Auf Dauer werden wir’s natürlich auch nicht kostenlos machen können – weil wir durch das künstlich verlängerte Verfahren einfach im hohen Minus sind.
Werden Sie das Markenrecht nach zehn Jahren verlängern lassen?
Kann ich jetzt noch nicht sagen. Die Gefahr ist natürlich: Wenn wir die Marke löschen lassen, könnte jeder andere sie für sich eintragen lassen. Wenn nicht wir, dann kommt also vielleicht jemand aus China.
Halten Sie noch weitere Markenrechte außer dem am „Dubbeglas“?
Eines. Das für ein Medienunternehmen. Aber das ist für die Region hier völlig unbedeutend.
Trinken eigentlich Sie selbst Rieslingschorle?
(lacht) Eher weniger. Ich bin eher der Pur-Weintrinker und mehr der Genießer. Und den dann auch noch süß.
Das mit dem „süß“ hat Sie jetzt unter Umständen noch einige Sympathien gekostet…
(lacht) Ich bin gebürtiger Rheinhesse, absolute Weinregion, ich bin als Kind schon Trauben lesen gegangen. Und da war ich auch noch Schorletrinker. Und Cola-Rot, das kostet mich jetzt aber wahrscheinlich die letzten Sympathien (lacht).
Info: Die Wortmarke
Der 52-jährige Geschäftsmann Andreas Steinbach ist gebürtiger Rheinhesse und lebt in der Nordpfalz. Schützen lassen hat er sich gemeinsam mit Jeremy D. Frei die Wortmarke „Dubbeglas“: Also weder das dingliche Objekt als Sachmarke – das ist bei einem traditionellen Gegenstand unmöglich – noch den Begriff „Dubbeglas“ als beschreibenden Ausdruck, das geht ebenfalls nicht. Auf Weinfesten beispielsweise darf also weiterhin lizenzfrei im Dubbeglas ausgeschenkt werden. Als Wortmarke geschützt ist der Begriff laut Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamtes vom Mai 2022 beispielsweise auf Handelsprodukten wie Oberbekleidung, Badetüchern oder Accessoires – also gleichsam auf „Merchandising“-Produkten.
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