Neustadt / Oberwiesen RHEINPFALZ Plus Artikel Patent-Streit um Kultgefäß: Pfälzer fordern „Freiheit fürs Dubbeglas“

Zum Wohl, die Pfalz! Einige Vorderpfälzer wollen, dass das Wort „Dubbeglas“ von niemandem als Marke beansprucht wird.
Zum Wohl, die Pfalz! Einige Vorderpfälzer wollen, dass das Wort »Dubbeglas« von niemandem als Marke beansprucht wird.

„Freiheit für das Dubbeglas“ fordern einige Vorderpfälzer und haben eine Online-Petition gestartet. Der Grund: Ein Nordpfälzer hat sich das Wort als Marke gesichert. Die Vorderpfälzer haben nun die Löschung beantragt. Mittlerweile gibt es dazu auch schon ein Lied.

„Das Symbol für Pfälzer Lebensart und Geselligkeit ist in Gefahr“, schreibt das Modehaus Jacob aus Neustadt in seiner Online-Petition. Was den Vorderpfälzern aufstößt: Andreas Steinbach aus Oberwiesen (Donnersbergkreis) hat das Wort „Dubbeglas“ beim Deutschen Patentamt in München registrieren lassen. Allerdings nicht für alles.

Unter der Registernummer 302020205961 hat sich Steinbach die Wortmarke „Dubbeglas“ eintragen lassen für Textilien sowie für Werbung in Bezug auf Bekleidung. Das Modehaus fordert nun die Löschung der Wortmarke und hat dies beim Patentamt beantragt.

Was geht und was nicht: Beispiel Apple

Um das Dubbeglas als solches geht es in dem Zwist nicht. Denn das gläserne Trinkgefäß, wie es im Beamtendeutsch heißt, kann man gar nicht schützen lassen, wie ein Sprecher des Patentamts bestätigt. Das Gefäß nämlich stehe für eine Art oder Gattung von Weingläsern. Eine entsprechende Eintragung wäre hochproblematisch. Alles andere geht.

Denn: Apple (englisch für Apfel) kann man beispielsweise nicht für Obst eintragen lassen, weil es eine bestimmte Ware beschreibt und dem Markt zur Benennung von Wareneigenschaften zur Verfügung stehen muss. „Unproblematisch ist es aber, Computer und Smartphones mit Apple zu benennen“, erläutert der Sprecher des Patentamts. Das ist zumindest glasklar.

Steinbach könnte abmahnen

Doch welche Konsequenzen ergeben sich aus der Eintragung der Marke „Dubbeglas“? Holger Kiefer, Anwalt für Weinrecht aus Neustadt, berät Steinbach und erläutert: „Meist lassen sich vor allem Winzer beispielsweise Worte als Marke eintragen, um sich selbst davor zu schützen, abgemahnt zu werden.“ Steinbach kann theoretisch an andere Unternehmen Lizenzen vergeben, die das Wort Dubbeglas – nicht das Symbol, sondern nur das Wort – beispielsweise auf Socken oder T-Shirts drucken wollen. Er könnte sie auch abmahnen, wenn sie dies ohne Lizenz tun. In der Petition heißt es: „Es ist davon auszugehen, dass der Markenanmelder seine Wortmarke mit bereits auf dem Markt gebrachten Produkten diverser Firmen verknüpfen möchte, um daraus Profit durch Abmahnungen, Lizenzierungen und dergleichen zu erwirtschaften.“

Textilien bedrucken

Steinbach beteuert: „Aktuell will ich gar nichts damit machen.“ Er wolle auch keine Abmahnungen aussprechen. „Ich habe auch der Pfalz-Touristik die Marke angeboten gegen die Unkostenerstattung – also rein die Kosten zur Eintragung der Marke betreffend. Die hat aber abgelehnt nach einigen Gesprächen. Sie wüssten damit nichts anzufangen.“ Langfristig plant er aber mit dem „Dubbeglas“ Textilien zu bedrucken. Ideen dazu seien in der letzten Zeit jede Menge an ihn herangetragen worden.

In den sozialen Netzwerken fordern viele die Freiheit fürs Dubbeglas, und die Online-Petition hat mittlerweile über 8700 Unterstützer.

Löschung beantragt

Daniel Boll vom Modehaus Jacob berichtet, Ende Dezember habe das Modehaus stellvertretend für weitere Pfälzer Unternehmer die Löschung der Wortmarke beantragt. „Wir haben die Petition gestartet, um der breiten Masse klarzumachen, worum es geht“, sagt Boll. Einen offenen Brief an Steinbach hat das Modehaus vor einigen Tagen verschickt. „Wir wollen den Pfälzern was zurückgeben“, betont Boll. Etwas, damit ist das Dubbeglas gemeint.

Zahlreiche Künstler haben sich der Aktion angeschlossen, darunter Kabarettist Chako Habekost, der einen Liedtext gedichtet hat für die Freiheit des Dubbeglases. Die Anonyme Giddarischde unterstützen die Vorderpfälzer ebenfalls.

Langwierige Verfahren

In München wird das Trommeln die Prozesse nicht beschleunigen. Die Löschung kann jeder beantragen. Das Patentamt erläutert: „Wenn diese Marke entgegen gesetzlicher Bestimmungen eingetragen wurde, kann sie wieder gelöscht werden. Diese Verfahren sind eher langwierig, eine Entscheidung ergeht meist erst später als ein Jahr nach Antragstellung. “ Ob das Ansinnen, die Marke zu löschen, von Erfolg gekrönt sein wird, ist völlig offen. Theoretisch ist das Wort Dubbeglas eher ein „Apple“ als ein Obst. Aber noch steht die Antwort aus.

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