Südwest RHEINPFALZ Plus Artikel Tod in der Kita: Wie sicher sind unsere Kindergärten?

Rund 2600 Kitas gibt es in Rheinland-Pfalz.
Rund 2600 Kitas gibt es in Rheinland-Pfalz.

In einer Kita in Limburgerhof im Rhein-Pfalz-Kreis ist vergangene Woche eine Vierjährige beim Spielen gestorben. Auf einer Rutsche hatte sie sich versehentlich mit dem Seil eines Spielzeugs stranguliert. Wie sicher sind unsere Kindergärten und deren Spielgeräte?

Dürfen Kinder im Kindergarten allein spielen?
Ja, drinnen und draußen – aber. Die Entscheidung darüber, wer wann allein sein darf, treffe die Kita-Leitung, sagen Experten. Gegeneinander abzuwägen seien Selbstständigkeit der Kinder und Gefahreneinschätzung. „Regelmäßig“ soll dann aber nach ihnen geschaut werden, heißt es in einem Leitfaden, den die Unfallkasse Rheinland-Pfalz, das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) sowie das Bildungsministerium herausgegeben haben. Was „regelmäßig“ bedeutet, ist Ermessenssache. In dem Papier steht auch: „Die Rechtsprechung geht bei Kleinkindern bis zu vier Jahren grundsätzlich von einer besonderen Aufsichtsbedürftigkeit aus.“ Jörg Zervas, Leiter der Abteilung Sicherheit, Gesundheit, Teilhabe der Unfallkasse, sagt: „Kitas sind kein Hochsicherheitstrakt“, 100-prozentige Sicherheit gebe es nirgends.

Dürfen Kinder allein sein beim Mittagsschlaf in der Kita?
Ja, aber. Auch hier bleibt die Vorgabe vage, wie oft nach den Kindern zu sehen ist. Eine rein akustische Überwachung etwa mit Babyfon genügt nicht. Die Vorsitzende des Verbands der Kita-Fachkräfte Rheinland-Pfalz, Claudia Theobald, berichtet, dass manche Kita zur Sicherheit permanent eine Aufsicht im Schlafraum habe.

Wie oft kam es in rheinland-pfälzischen Kitas zu tödlichen Unfällen?
In den vergangenen 15 Jahren habe es zwei Todesfälle gegeben, sagt die Unfallkasse. Eine Statistik zu tödlichen oder schweren Unfällen in Kitas führe man jedoch nicht. 2017 war in Bad Breisig im Kreis Ahrweiler ein Dreijähriger in einem Teich auf dem Nachbargrundstück der Kita ertrunken. Weggelaufen war der Junge über einen Personalflur, der als Fluchtweg nicht verschlossen sein durfte.

2010 wurde in Sponheim (Kreis Bad Kreuznach) eine Sechsjährige bei einem Kita-Ausflug von einem zwei Tonnen schweren Baumstamm erfasst und starb, zwei Kinder wurden verletzt. Zervas von der Unfallkasse erinnert sich ansonsten lediglich vage an einen sehr lange zurückliegenden Unfall. Da habe sich ein Mädchen versehentlich auf einer Rutsche stranguliert: „mit der Schnur ihres Anoraks.“

Wer musste sich bei den Todesfällen vor Gericht verantworten?
Die Leiterin der Kita in Bad Breisig wurde 2019 wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu drei Monaten Haft verurteilt – ausgesetzt zur Bewährung. Die Frau habe laut Gericht bei den Verantwortlichen auf eine Änderung des Fluchtwegs drängen müssen. Die beiden Erzieherinnen im Kreis Bad Kreuznach sowie ein Forstwirt wurden wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt.

Der Kita-Fachkräfteverband Rheinland-Pfalz hat 2023 einen Bericht vorgestellt, der Aufsichtspflicht und Personalmangel in Verbindung bringt. Was ist da dran?
In der Studie des Verbands sagten 81 Prozent der über 1000 befragten Fachkräfte, dass unter den aktuellen Bedingungen in den Kitas die Aufsichtspflicht nicht für alle Kinder zu gewährleisten sei. Die Vorsitzende des Kita-Fachkräfteverbands, Theobald, selbst Erzieherin in Haßloch (Kreis Bad Dürkheim), sagt nun: „Solche gravierenden Unfälle sind in Kitas extrem selten, auch wenn in personeller Unterbesetzung gearbeitet wird. Gleichzeitig führt ... eine Überforderung des Personals dazu, dass mehr Fehler gemacht, wichtige Dinge übersehen oder Infos verloren gehen. Grundsätzlich steigt damit das Potenzial für Gefährdungen jeder Art, wenn unter Stress gearbeitet wird und die Rahmenbedingungen schlecht sind.“

Was bedeutet das aktuell?
Der Todesfall in Limburgerhof ist noch lange nicht aufgeklärt. Ob dort womöglich Aufsichtspflichten verletzt wurden, ist auch Gegenstand der staatsanwaltlichen Ermittlungen. Auch über die konkrete Personalsituation dort ist bislang nichts bekannt. Spekulationen über die Umstände des Todesfalls verbieten sich.

Wie viele Kinder darf eine Erzieherin, ein Erzieher beaufsichtigen?
Grob gesagt, kommt auf neun Kinder ab zwei Jahren eine Kita-Fachkraft. Der vorgegebene Personalschlüssel von 1:9 verbessert sich laut Bildungsministerium durch weiteres Personal.

Genügt das?
Der Kita-Fachkräfteverband sagt Nein und fordert seit langem mehr Personal – eine Erzieherin pro fünf Kinder (1:5). Das sei wissenschaftlich erwiesen die erforderliche Größe. Das Ministerium dagegen sagt, dass sich der Personalschlüssel bereits verbessert habe.

Die meisten der landesweit 2600 Kitas sind in der Trägerschaft von Städten und Gemeinden. Was sagt der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz zum Thema Sicherheit und Personalmangel?
Natürlich wisse man um den Personalmangel, der aber gehe „nicht auf Kosten der Sicherheit der Kinder“, schreibt Karl-Heinz Frieden, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebunds auf Anfrage. Bekanntermaßen werde überall „händeringend“ nach zusätzlichem Personal gesucht.

Wie oft werden Kitas kontrolliert auf Hygiene, Sicherheit und Personalversorgung?
Der Träger der Kita ist für die Kita vor Ort verantwortlich, auch für ausreichend Personal. Die Landesbehörde LSJV kontrolliert laut Bildungsministerium nicht anlasslos, sondern nur dann, „wenn es Hinweise darauf gibt, dass das Wohl der Kinder in der Kita gefährdet sein könnte“. Jede Kita werde von den Fachbehörden, dem Lebensmittelüberwachungsamt, dem Gesundheitsamt und der Unfallkasse kontrolliert – in welchen Abständen, sagt das Ministerium nicht. Alle fünf Jahre muss eine Gefahrverhütungsschau durch die Kreis- oder Stadtverwaltung durchgeführt werden.

Welche Sicherheitsregeln gelten für Spielgeräte auf Außengeländen?
Grundsätzlich gilt: Hersteller von Spielgeräten müssen die Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes erfüllen, wie der Tüv Rheinland auf Anfrage mitteilt. Das sei der Fall, wenn die Norm DIN EN 1176 eingehalten werde. Es bestehe allerdings keine Prüfpflicht für Hersteller. Für Spielgeräte in Kitas ist die Unfallkasse zuständig. Die rät den Trägern von Einrichtungen dazu, Spielgeräte mit dem GS-Prüfsiegel zu wählen. Generell könne davon ausgegangen werden, dass die in Deutschland auf dem Markt erhältlichen Spielplatzgeräte allen notwendigen Sicherheitsanforderungen genügen, wenn diese normgerecht hergestellt worden seien, schreibt das rheinland-pfälzische Bildungsministerium. Eine Art schwarze Liste für Spielgeräte und Spielzeuge, die aus Sicherheitsgründen bedenklich sind, gebe es nicht. Außengelände und Spielplatzgeräte müssten regelmäßig gewartet und geprüft werden. Dafür sei der Kita-Träger verantwortlich.

Was sagt ein Spielgeräte-Hersteller aus der Pfalz dazu?
Michael Oberle ist Geschäftsführer von Seibel Spielplatzgeräte in Hinterweidenthal (Kreis Südwestpfalz) . Das Unternehmen ist deutschlandweit tätig, hat etwa 5000 Katalogartikel. Oberle sagt zur Sicherheit von Spielplatzgeräten, die Vorgaben seien inzwischen überzogen. „Wir tun unseren Kindern keinen Gefallen, wenn wir Spielplätze und -geräte immer mehr absichern, weil wir ihnen die Erfahrung nehmen, mit Gefahr und Risiko umzugehen.“ Oberle stellt klar, dass auf normgerechten Geräten im Grunde nichts passieren könne. Entscheidend für das Unfallrisiko sei der Faktor Mensch. Beispiel: Ein Spielgerät sei so konstruiert, dass erst Kinder ab drei Jahren es körperlich schaffen, auf das Gerät zu kommen. Wenn Eltern das Kind dann auf die Plattform hievten, sei diese Schutzstufe überwunden.

Mehr zu dem Todesfall in der Kita in Limburgerhof lesen Sie hier

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