Rheinland-Pfalz
So verhindert der Landtag Untersuchungsausschüsse der AfD
Wie soll die Landesverfassung geändert werden?
Das Quorum zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses soll auf ein Viertel der Landtagsabgeordneten erhöht werden. Bisher steht in Artikel 91,1 der rheinland-pfälzischen Landesverfassung: „Der Landtag hat das Recht und auf Antrag von einem Fünftel seiner Mitglieder die Pflicht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen. Die Zahl ihrer Mitglieder bestimmt der Landtag, doch muss jede Fraktion vertreten sein.“ Der am 22. März gewählte Landtag wird 105 Mitglieder haben und aus den Fraktionen CDU (39 Mitglieder), SPD (32), AfD (24) und Grünen (10) bestehen. CDU und SPD verhandeln gerade über eine Koalition. Ein Fünftel der Mitglieder entspricht 21 Mandatsträgern, ein Viertel 27. Nach der Neuregelung könnte die AfD alleine keine U-Ausschüsse mehr erzwingen.
Was macht Untersuchungsausschüsse so bedeutsam?
Sie gelten als das schärfste Schwert des Parlaments zur Kontrolle der Regierung und sind in allen Landtagen und im Bundestag bewusst als Minderheitenrecht angelegt. Sie folgen strengen, an Gerichtsverfahren angelehnten Regeln und können Zeugen vorladen. Die Regierung ist verpflichtet, genau definierte, meist umfangreiche Unterlagen zu dem Untersuchungsgegenstand zur Verfügung zu stellen. Anders als in Strafverfahren geht es bei U-Ausschüssen darum, ob der politischen Verantwortung gerecht geworden ist oder nicht.
Welche U-Ausschüsse gab es in den vergangenen 20 Jahren?
Der jüngste U-Ausschuss beschäftigte sich mit der Flutkatastrophe von 2021 und hat zahlreiche Versäumnisse und Missstände auf Ebene des Landkreises und des Landes vor, während und nach der Flut aufgedeckt, bei der im Ahrtal 135 Menschen ihr Leben verloren haben. Davor gab es zwei Legislaturperioden lang keine U-Ausschüsse, mehrfach stand ein möglicher zum 2016 gescheiterten Verkauf des Flughafens Hahn im Raum. In der Zeit der SPD-Alleinregierung von 2006 bis 2011 waren es gleich drei: Zum Arp-Museum in Rolandseck und zum Nürburgring, beide von der Opposition beantragt, und einer zur CDU-Spendenaffäre auf Antrag der SPD.
Warum soll das Quorum geändert werden?
CDU, SPD und Grüne begründen ihren Antrag damit, dass „ein bewusster Missbrauch dieses Kontrollinstruments und dessen Einsatz zu rein destruktiven Zwecken nicht mehr ausgeschlossen werden kann“. Sie befürchten nach eigenen Angaben, die Handlungs- und Funktionsfähigkeit des Landtags und der Landesregierung solle bewusst geschwächt werden. So äußerten sich Marcus Klein von der CDU, Michael Hüttner (SPD) und Carl Bernhard von Heusinger von den Grünen. Zunächst erwähnten sie die AfD nicht.
Was hat das mit der AfD zu tun?
Die AfD erreichte bei der Landtagswahl 19,5 Prozent der Stimmen und wird mit 24 Abgeordneten im nächsten Landtag vertreten sein, könnte nach der aktuellen Regelung also alleine die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen erzwingen, sofern die Einsetzungsbeschlüsse rechtskonform wären. In Hessen beispielsweise landete der AfD-Beschluss zu einem Corona-U-Ausschuss vor dem Verfassungsgerichtshof, vor dem die in Teilen gesichert rechtsextremistische Partei im Wesentlichen unterlag. Der Ex-AfD-Fraktionschef im Mainzer Landtag, Jan Bollinger, hatte mindestens einen Corona-UA angekündigt, weitere stehen im Raum, beispielsweise zur Beurlaubungspraxis von Landesbeamten für Wahlkampfzwecke.
Wann wäre die Arbeitsfähigkeit von Landtag und Regierung geschwächt?
Eine konkrete Antwort auf die Frage, ab welcher Anzahl an U-Ausschüssen dies der Fall wäre, geben die antragstellenden Fraktionen nicht. Gleichlautend teilen die jeweiligen Sprecher von CDU, SPD und Grünen mit: „Die Einschränkung der Funktions- und Arbeitsfähigkeit von Parlament und Landesregierung sowie nachgeordneter Behörden durch Untersuchungsausschüsse lässt sich nicht an einer konkreten Zahl, sondern eher an der faktischen Ausgestaltung im Sinne eines bewussten Missbrauchs dieses parlamentarischen Instrumentes festmachen. Dabei geht es allerdings weder um eine bestimmte Fraktion noch um bestimmte Inhalte von möglichen Untersuchungsausschüssen. Bei der von uns angestrebten Änderung geht es um die Stärkung und den Schutz des Instrumentes des parlamentarischen Untersuchungsausschusses.“
Haben die Antragsteller konkrete Anhaltspunkte für den möglichen Missbrauch?
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Carl Bernhard von Heusinger, führte auf Nachfrage die Erfahrungen in Thüringen an, wo 2024 der damalige Alterspräsident von der AfD in der konstituierenden Sitzung die parlamentarischen Gepflogenheiten missachtet hat, was zu einem Eklat führte und zur Klärung durch den Verfassungsgerichtshof. Außerdem verwies von Heusinger auf die Erfahrungen mit dem Corona-UA in Hessen. Auf die Frage, ob die Einberufung eines U-Ausschusses zum Thema Corona schon missbräuchlich sei, antwortete er: „„Die AfD hat schon in der Vergangenheit keine ernsthafte Absicht erkennen lassen, hier sachorientiert zu arbeiten. Es geht ihr nicht um Aufklärung, sondern um politische Instrumentalisierung.“
Und was sagen CDU und SPD?
Beide Fraktionen lassen die Frage nach Anhaltspunkten dafür, dass die AfD das Instrument missbrauchen wird, unbeantwortet. Sie gehen an keiner Stelle ihrer öffentlichen Äußerungen konkret auf die AfD ein. Am Rande der Ältestenratssitzung am Dienstag hieß es, die AfD werde mit fragwürdigen Sachverständigen und Zeugen einen U-Ausschuss als öffentliche Bühne für sich nutzen.
Welche Quoren gelten in anderen Ländern?
Im Bundestag gilt ein Quorum von einem Viertel, ebenso in zwei der drei Stadtstaaten und in mehreren Flächenländern. In den Nachbarländern Hessen und Nordrhein-Westfalen gilt die Fünftel-Regelung, im Saarland ist ein Viertel nötig, in Baden-Württemberg sieht die Verfassung zwei Möglichkeiten vor, einen U-Ausschuss einzuberufen. Entweder auf Antrag eines Viertels der Abgeordneten oder von zwei Fraktionen.
Wird es dann noch Untersuchungsausschüsse geben?
Da die Grünen wie auch alle anderen Fraktionen eine Zusammenarbeit mit der AfD ablehnen, wird es in der kommenden Legislaturperiode keinen U-Ausschuss aus der Opposition geben. Der Grüne von Heusinger sagte, bei Bedarf werde er auf die beiden demokratischen Fraktionen zugehen. CDU und SPD verweisen darauf, dass der Nürburgring-UA seinerzeit mit den Stimmen der SPD eingesetzt worden sei. Tatsächlich hat sie damals mit ihren Stimmen eine deutliche Ausweitung des Untersuchungsgegenstands auf vorangegangene Jahrzehnte erreicht. „Jeder Einsetzung geht stets eine sorgfältige Abwägung voraus, ob der zu erwartende politische und gesellschaftliche Nutzen den erheblichen Ressourcenaufwand eines UA rechtfertigt“, heißt es übereinstimmend in der Antwort.
Warum entscheidet der alte Landtag darüber?
Im neuen Landtag verfügen CDU und SPD wie auch im alten alleine über eine verfassungsändernde Mehrheit von mehr als zwei Drittel der Abgeordneten. Die Antragsteller befürchten aber, es könnten bereits in der konstituierenden Sitzung des Landtags am 18. Mai etliche U-Ausschüsse beantragt werden, die dann bereits zur Lähmung führten. Dem soll vorgebeugt werden. Deshalb trifft sich auf Beschluss des Ältestenrats vom Dienstag der alte Landtag, in dem noch FDP und Freie Wähler vertreten sind, am 29. April und am 6. Mai zu einer Sondersitzung, um die Verfassung zu ändern.
Was sagt die AfD?
Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Damian Lohr, sprach am Rand der Ältestenratssitzung von einem „Taschenspielertrick“. Der abgewählte Landtag werde einberufen, um Untersuchungsausschüsse grundsätzlich zu verhindern. Lohr sagte, Priorität habe ein Corona-U-Ausschuss. Andere seien denkbar, etwa zur Rolle des Verfassungsschutzes und von Innenminister Michael Ebling oder zur Beurlaubungspraxis. Diese seien aber noch nicht konkret geplant.
