Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Schweitzer durfte Ministerinnen vorstellen

Ohne mündliche Verhandlung hat der Verfassungsgerichtshof die Klage der CDU gegen den Ministerpräsidenten zurückgewiesen.
Ohne mündliche Verhandlung hat der Verfassungsgerichtshof die Klage der CDU gegen den Ministerpräsidenten zurückgewiesen.

Der Verfassungsgerichtshof in Koblenz weist die Organklage der CDU-Opposition gegen Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) zurück. Dazu gibt es eine Vorgeschichte.

Zweimal ist die CDU-Opposition im Mainzer Landtag gegen Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) vor Gericht gezogen, weil sie unerlaubte parteipolitische Werbung aus der Staatskanzlei heraus vermutet hat. Der Fachbegriff lautet: Verletzung der Neutralitätspflicht. Im ersten Fall hat Schweitzer einen Fehler eingeräumt. Im zweiten Fall ist die CDU am Dienstag vor dem Verfassungsgerichtshof in Koblenz gescheitert.

Im aktuellen Fall ging es um eine Pressekonferenz am 5. Mai in Berlin, bei der Schweitzer die beiden an diesem Tag frisch designierten Bundesministerinnen aus Rheinland-Pfalz vorgestellt hat: Justizministerin Stefanie Hubig (SPD), bis dahin Bildungsministerin in Rheinland-Pfalz, und Bauministerin Verena Hubertz (ebenfalls SPD), Bundestagsabgeordnete aus Trier.

Ohne CDU-Mann Schnieder

Nicht dabei war Patrick Schnieder (CDU), Bundesverkehrsminister und ebenfalls rheinland-pfälzischer Abgeordneter im Bundestag. Darin sah die CDU eine Verletzung der parteipolitischen Neutralität, zu der Ministerpräsident Schweitzer im Amt verpflichtet ist. Er habe, so der CDU-Vorwurf, den beiden SPD-Ministerinnen eine „exklusive Bühne“ geboten, habe Ressourcen der Staatskanzlei dafür verwendet und SPD-Parteipolitik aus dem Amt heraus gemacht. Neben dem gemeinsamen Auftritt gab es zudem Fotos auf den Social-Media-Kanälen der Landesregierung.

Die Staatskanzlei hatte den Vorwurf umgehend zurückgewiesen. Die Veranstaltung in Berlin sei aufgrund von Journalistenanfragen kurzfristig geplant worden. Die Anfragen hätten sich explizit auf Hubig und Hubertz bezogen. Schnieder dagegen war bereits am 28. April vom CDU-Chef und damals noch designierten Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als künftiger Minister vorgestellt worden.

„Offensichtlich unbegründet“

Und der Verfassungsgerichtshof? Die Richterinnen und Richter um Präsident Lars Brocker wiesen die Klage als „offensichtlich unbegründet“ zurück. Bei der Facebook-Seite hat sich die CDU den Falschen vorgeknöpft. Denn nicht Schweitzer, sondern die Landesregierung verantwortet das Portal, wie es in der Entscheidung heißt. Auch inhaltlich folgte das Gericht der Opposition nicht: Anlass für das Pressestatement sei nicht eine Frage der Parteizugehörigkeit gewesen, sondern „die am Vormittag bekanntgegebene Nominierung für ein bestimmtes Amt“. Die Veranstaltung sei nicht darauf ausgelegt gewesen, „zugunsten oder zulasten einer politischen Partei die Chancen im politischen Wettbewerb zu beeinflussen“. Der Grundsatz der Chancengleichheit der politischen Parteien sei durch Schnieders Nicht-Teilnahme nicht berührt worden.

Die Staatskanzlei reagierte positiv auf die Entscheidung. Er sei dankbar für die klare Feststellung des Verfassungsgerichtshofs, dass die Landesregierung bei dieser Informationsveranstaltung das Neutralitätsgebot gewahrt habe, sagte der Chef der Staatskanzlei, Fedor Rose.

Hätte gerne mündlich verhandelt

Nicht erfreut dagegen reagierte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Marcus Klein. „Enttäuschend ist insbesondere, dass der Verfassungsgerichtshof ohne mündliche Verhandlung entschieden hat. Eine solche hätte sicherlich noch einmal die Gelegenheit gegeben, die Argumente auszutauschen und das Gericht von einer anderen Sichtweise zu überzeugen.“ Die Pressekonferenz in Berlin sei nämlich kein Einzelfall, so Klein. Er wirft Ministerpräsident Schweitzer vor, „systemisch“ sein Amt und anvertraute Steuermittel für den Wahlkampf einzusetzen.

Klein erinnerte an das andere Verfahren, das die CDU in diesem Jahr vor dem Verfassungsgerichtshof gegen Schweitzer angestrebt hatte. Dabei ging es um Äußerungen des Ministerpräsidenten zum Zustrombegrenzungsgesetz im Januar. Die Debatte im Bundestags war wenige Wochen vor der vorgezogenen Bundestagswahl, die CDU saß noch auf den Oppositionsbänken. Unter ihrem damaligen Fraktionschef Friedrich Merz stellte sie das Zustrombegrenzungsgesetz zur Abstimmung, wissend, dass die Parteien der Ampelkoalition und die Linke dagegen waren. Wer mit der CDU stimmte, war die AfD. Hitzig und emotional wurde es dann im Bundestag. Und in Rheinland-Pfalz? Da warf Ministerpräsident Alexander Schweitzer in den offiziellen Kanälen der Staatskanzlei der CDU vor, sie suche eine Mehrheit mit der in Teilen rechtsextremen AfD und verlasse die demokratische Mitte.

Ein Schreiben des Gerichts

Gegen diese Äußerungen reichte die CDU am 11. Februar Klage vor dem Verfassungsgerichtshof ein. Am 25. April räumte Schweitzer gegenüber der CDU, dem Gericht und der Öffentlichkeit ein, dass er einen Fehler begangen und die Neutralitätspflicht verletzt habe. Er werde entsprechende Äußerungen nicht mehr wiederholen. Drei Tage später ging, zunächst unbemerkt von der Öffentlichkeit, bei der CDU die Aufforderung des Gerichts ein, zu der Erklärung Schweitzers Stellung zu nehmen. Das Gericht deutete an, dass das Verfahren damit erledigt sein könnte. Wörtlich: „... dürfte das objektive Klarstellungsinteresse für die Fortführung des Organstreitverfahrens entfallen sein“.

Wenige Tage später, am 5. Mai, war die Pressekonferenz Schweitzers mit den beiden Ministerinnen in Berlin. Die CDU sah darin einen erneuten Verstoß und wollte die erste Klage um diesen Vorfall erweitern. Das Gericht aber trennte die beiden Verfahren. Im Juni erklärte die CDU, dass sie das erste Verfahren mit dem Fehlereingeständnis Schweitzers als erledigt ansehe. Und nun hat das Gericht auch das zweite Verfahren entschieden.

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