Pfälzerwald
Offene Fragen zur Einwohnerbefragung in Sachen Windräder
Nahezu alles in unserem Leben wird durch einen Paragrafen geregelt, mindestens einen. Aber für die „amtliche Einwohnerbefragung“ sucht man vergeblich ein Gesetz mit den Einzelheiten. Und dennoch, so Agneta Psczolla vom Gemeinde- und Städtebund in Mainz, handelt es sich dabei um „ein etabliertes Verfahren in Rheinland-Pfalz“.
Und das kam so: Mitte der 90er Jahre hat die Landesregierung den Weg für mehr direkten Einfluss der Bürger in kommunalen Angelegenheiten frei gemacht. Mit einem erfolgreichen Bürgerbegehren wird ein Bürgerentscheid zu einem Thema beantragt. Und mit letzterem können die wahlberechtigten Einwohner einer Gemeinde eine verbindliche Entscheidung anstelle des Gemeinderates treffen. Doch die Hürden dafür sind hoch. Schließlich wurden die Ratsmitglieder gewählt, um die Geschicke ihrer Gemeinde zu bestimmen.
Einwohnerbefragung ist nicht bindend
Lange war heftig umstritten, ob eine amtliche Einwohnerbefragung überhaupt zulässig ist. Doch im Unterschied zum Bürgerentscheid ist ihr Ergebnis für die Mitglieder eines Kommunalparlamentes nicht bindend. Im Vergleich zum Entscheid stellt die Befragung also ein stumpferes Schwert dar. Und nachdem der Gesetzgeber Bürgerentscheide ermöglicht hatte, konnte die Befragung als das schwächere Mittel der Willensbildung kaum mehr von vorneherein unzulässig sein.
Und tatsächlich gab es auch schon solche Befragungen. So konnten sich die 8280 Wahlberechtigten von Bobenheim-Roxheim (Rhein-Pfalz-Kreis) im Jahre 2007 dazu äußern, ob sie für oder gegen den Bau eines großen Hotels beim Naherholungsgebiet Silbersee sind. Die Befragung brachte ein unerwartet eindeutiges Ergebnis: Zwei von drei Wahlberechtigten stimmten für den Bau. Und das bei einer Beteiligung von fast 50 Prozent.
Bürgerentscheide für Bezirksverband ausgeschlossen
Noch nie versucht wurde allerdings eine Einwohnerbefragung auf der Ebene des Bezirksverbandes. Bisher liegt dem Bezirkstagsvorsitzenden Theo Wieder (CDU) noch kein Antrag der FW-Fraktion vor. Wenn er denn kommen sollte, stellt sich für ihn eine ganze Reihe von Fragen. Der Gesetzgeber hat Bürgerbegehren und -entscheide in Bezug auf das pfälzische Parlament ausdrücklich ausgeschlossen. Kann dann aber das Mittel der Einwohnerbefragung trotzdem für den Bezirkstag zulässig sein?
Außerdem stellt sich aus Wieders Sicht die Frage, ob eine Einwohnerbefragung für ein Thema statthaft ist, für das der Bezirksverband nicht zuständig ist. Der Gesetzgeber habe dessen Aufgaben auf die Verwaltung seiner Einrichtungen beschränkt. Über die Frage, ob der Pfälzerwald für Windräder geöffnet werden soll, entscheide dagegen das Land.
Wer soll abstimmen dürfen?
Weiter fragt sich der Bezirkstagsvorsitzende, wer denn sein Votum abgeben soll: Nur die Bewohner des Pfälzerwaldes als Betroffene, die Pfälzer insgesamt, weil sie den Pfälzerwald als Ort der Erholung schätzen, oder womöglich alle Rheinland-Pfälzer? Und schließlich ist Wieder unklar, wie die Abstimmung organisiert werden soll? Wenn sie am Tag einer Bundestagswahl erfolgen soll, könnte die Befragung als Einflussnahme für diese Wahl gedeutet werden. Daraus könnte folgen, dass die Befragung in separaten Wahllokalen durchgeführt werden müsste, was vom Bezirksverband nicht zu bewältigen wäre.
Bleibt noch anzumerken: Das Hotel am Silbersee gibt es trotz des eindeutigen Bürgervotums bis heute nicht. Umweltschützer haben es mit einer Klage verhindert. Das Urteil ist vor einem Monat rechtskräftig geworden.