Bestattungsgesetz RHEINPFALZ Plus Artikel Katholiken: Urnen länger als fünf Jahre ruhen lassen

Die katholischen Bistümer in Rheinland-Pfalz warnen vor dem Vergessen und Verschwinden von Verstorbenen.
Die katholischen Bistümer in Rheinland-Pfalz warnen vor dem Vergessen und Verschwinden von Verstorbenen.

Die Bistümer in Rheinland-Pfalz sorgen sich um das Verschwinden Verstorbener aus Öffentlichkeit und Erinnerung.

Die katholischen Bistümer in Rheinland-Pfalz bitten alle Friedhofsträger im Land – meist Kommunen – von einer Möglichkeit des neuen Bestattungsgesetzes keinen Gebrauch zu machen: der Verkürzung der Ruhezeit für Urnen von 15 auf nur noch fünf Jahre.

Das sei eine „radikale Herabsetzung“, schreiben die vier Bistümer Limburg, Mainz, Speyer und Trier sowie des Erzbistum Köln, das sich teilweise in den Landesnorden erstreckt, in einer Stellungnahme zum neuen Bestattungsgesetz beziehungsweise zu der Ende Januar in Kraft getretenen Durchführungsverordnung dazu.

In Bayern kann die Urne nach zwei Jahren weg

Die nur noch fünfjährige Ruhefrist für Urnen hatten die Kirchen, auch die protestantische, von Anfang an als zu kurz kritisiert – es waren nicht ihre einzigen Bedenken. Nun bitten die Bistümer, dass die Friedhofsträger dies in ihren Friedhofsordnungen so nicht umsetzen, sondern darauf achten, dass auch „das mittelfristige Bestehen“ einer Grabstelle weiter die Regelform und erschwinglich bleibe. Bayern ist sogar noch einen Schritt weiter gegangen als Rheinland-Pfalz und hat die Mindestruhezeit für Urnen auf zwei Jahre herabgesetzt. Der von einer Klägerin wegen des Schutzes der postmortalen Würde angerufene Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat dies schon 2018 gebilligt.

Die Bistümer in Rheinland-Pfalz sorgen sich nach wie vor um die Erinnerung an die Toten und bleiben daher bei ihrer Kritik an allen Bestattungsformen außerhalb der Friedhöfe. Sie betonen ihren Glauben „an die Würde jedes einzelnen Menschen, das Wissen um die Bedeutung konkreter Orte für die Trauer und die Option für eine öffentliche Gedenk- und Erinnerungskultur“.

Gute Lösung für Arme nötig

Markus Magin, Generalvikar des Bistums Speyer, nennt als weiteres besonderes Anliegen, „dass auch diejenigen ein würdiges Begräbnis und eine namentliche Grabstelle erhalten, die nur wenig finanzielle Mittel oder keine Angehörigen haben“. Bei den sogenannten Sozialbestattungen übernehmen die Kommunen die Kosten und wählen in der Regel die preiswerteste Form. Die Kirchen bieten ihre Mitwirkung an der Gestaltung guter Lösungen an.

Großen Wert legen die Bistümer darauf, „dass der Name als Zeichen für die Einmaligkeit und Würde der verstorbenen Person über den Tod hinaus an der Grabstelle erkennbar bleibt“. Dies ist eine Absage an anonyme und private Bestattungsmöglichkeiten, beispielsweise die Urnenbeisetzung oder das Asche-Ausstreuen im heimischen Garten. Man werbe für sichtbare, öffentlich zugängliche Grabstätten als Orte zum Trauern und Gedenken. Dem entsprächen die neuen Bestattungsformen kaum, konstatieren die Bistumsvertreter. Eine gottesdienstliche Feier zum Begräbnis und seelsorgliche Begleitung könnten aber dennoch stattfinden.

Kurze Wege zur Grabpflege

Auch ihre Beratung bieten die Katholiken an, wenn sich Menschen durch die Fülle an neuen Bestattungsmöglichkeiten überfordert fühlen. Man wolle aktiv dazu beitragen, dass Menschen „eine Entscheidung treffen können, die dem Willen der Person entspricht und sich zugleich auch im Trauerprozess der Hinterbliebenen als tragfähig erweist“.

Ungeachtet ihrer Kritik begrüßen die Bistümer etliche neue Möglichkeiten, beispielsweise, dass Gemeinden neben ihren Einwohnerinnen und Einwohnern auch deren nächste Verwandte zur Bestattung zulassen müssen. Das erleichtere Hinterbliebenen Trauer und Gedenken. Auch mit der generellen Zulassung der Tuchbestattung und von Abschiedsfeiern am offenen Sarg ermögliche das Land unterschiedlichen gesellschaftlichen und religiösen Gruppen Bestattungen gemäß ihrer Tradition.

Abschließend kündigen die Katholiken an, sich bei der geplanten Evaluierung des neuen Gesetzes einzubringen. Nachsteuerungen seien geboten, daran würden sie sich konstruktiv beteiligen.

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