Bestattungsgesetz RHEINPFALZ Plus Artikel Herrchen und Hund können sich ein Grab teilen

Insbesondere beim Umgang mit Totenasche ergeben sich viele neue Möglichkeiten.
Insbesondere beim Umgang mit Totenasche ergeben sich viele neue Möglichkeiten.

Die Landesverordnung zum neuen Bestattungsgesetz birgt noch Überraschungen. Sie lässt aber auch noch immer Fragen unbeantwortet.

Im September ist das neue Bestattungsgesetz für Rheinland-Pfalz inkraftgetreten. Details müssen noch in einer Landesverordnung geregelt werden. Das Anhörungsverfahren dazu ist beendet, nun prüft noch das Justizministerium, ob alles wasserdicht ist. Aber was steht im Entwurf des Gesundheitsministeriums?

Wo sind Bestattungen möglich?
Auf Friedhöfen, privaten Bestattungsplätzen (die jedoch genehmigt sein müssen) und jetzt auch in den rheinland-pfälzischen Abschnitten von Rhein, Mosel, Saar und Lahn.

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Kommentar

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Landesverordnung ist unklar formuliert

Darf man eine Urne aufbewahren?
Ja, daheim an einem „pietätvollen Ort“. Die Urne darf nicht geöffnet, nicht an andere Orte mitgenommen und nicht eigenmächtig im Garten oder sonstwo bestattet werden.

Darf man Totenasche verstreuen?
Jein. Nur Bestatter dürfen das. Sie müssen den Standort mit GPS-Daten dokumentieren. Das Verstreuen ist auch auf Privatgrundstücken erlaubt, also beispielsweise im Garten. Voraussetzung ist, dass alle Eigentümer zustimmen; Miteigentum an einer Wohnungseigentümergemeinschaft reicht nicht. Die Asche kann verstreut oder ohne Behälter in die Erde gegeben werden, damit sie beispielsweise von einem Erinnerungsbaum über die Wurzeln aufgenommen wird. Öffentlich zugängliche Flächen müssen gekennzeichnet sein.

Was gilt für Flussbestattungen?
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion muss geeignete Stellen festlegen. Bei Niedrigwasser geht es nicht, die Schifffahrt darf nicht eingestellt sein. Zu Freizeiteinrichtungen, Häfen, Schleusen und Wehren müssen mindestens 250 Meter Abstand eingehalten werden. Auch bei Messstellen zur Überwachung der Wasserqualität sind Bestattungen ausgeschlossen. Die Urne muss sofort wasserlöslich sein und besteht deswegen meist aus Papier. Blumen, Kränze und Beigaben sind tabu. Dafür können Gemeinden Bereiche am Ufer festlegen. Die Stelle, wo die Urne abgelassen wird, muss mit GPS-Daten dokumentiert werden.

Welche neuen Formen der Urnenbestattung sind möglich?
Neu sind Wasserurnen: oberirdisch aufgestellte Metallkugeln. Regenwasser gelangt in kleinen Mengen hinein und wäscht die Asche allmählich über ein Röhrchen in den Boden aus.

Geht die Erdbestattung auch ohne Sarg?
Ja, im Tuch. Das muss sehr schnell gehen. Das Leichentuch muss biologisch abbaubar, leicht verrottbar und blickdicht sein. Über dem Leichnam wird eine Holzschalung gebaut, damit ein Luftraum die Zersetzung erleichtert.

Welche Erinnerungsstücke aus Totenasche sind möglich?
Die schon oft genannten Erinnerungsdiamanten, aber auch Ascheschmuck in Form von Ringen oder Kettenanhängern. Asche darf auch in Keramik oder in Gemälden eingearbeitet werden. Dies muss „würdevoll“ geschehen.

Was ist neu bei Sternenkindern?
Vor der 24. Schwangerschaftswoche tot geborene Kinder mit weniger als 500 Gramm Gewicht können bestattet werden – auch mit einem gleichzeitig oder in kürzester Zeitabfolge verstorbenen Elternteil. Geburtshelfer müssen die nötigen Daten bestätigen.

Was ist bei Seuchen?
Als Lehre aus Corona gibt es in der Verordnung einen Paragrafen zu Schutzmaßnahmen. Darin wird beispielsweise Schutzkleidung beim Umgang mit der Leiche von Menschen vorgeschrieben, die an einer übertragbaren Krankheit gestorben sind. Die Leiche muss in ein mit Desinfektionslösung getränktes Tuch gehüllt werden, der Sarg einen Warnhinweis tragen.

Wer profitiert von neuen Regeln?
Rheinland-Pfälzer, die dies wünschen und vor ihrem Tod für sich selbst schriftlich so festlegen. Bestatter bekommen eindeutig mehr Rechte: Nur sie dürfen Urnen öffnen, um Asche beispielsweise für Erinnerungsdiamanten oder Metallteile vor der Flussbestattung zu entnehmen. Nur sie dürfen etliche Bestattungsarten vornehmen.

Gibt es auch ganz ausgefallene Möglichkeiten?
Eindeutig ja. Mensch und Haustier müssen zwar getrennt verbrannt werden, ihre Urnen können aber in einem gemeinsamen Grab beigesetzt werden. Das ist nur bei dafür ausgewiesenen Gräberfeldern zulässig.

Auf der Mosel ist ein altes Postschiff für Flussbestattungen hergerichtet worden.
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