Rheinland-Pfalz
Bestattungsgesetz: Katholiken sehen Würde Verstorbener in Gefahr
Für Urnenbestattungen soll künftig nur noch eine Mindestruhezeit von fünf Jahren gelten. So steht es im Entwurf des neuen Bestattungsgesetzes für Rheinland-Pfalz. Die katholischen Bistümer im Land halten nichts davon – und von etlichen anderen Punkten auch nicht.
Nach den Protestantischen Landeskirchen, die etliche Punkte des „modernsten Bestattungsgesetzes“ in Deutschland (so Minister Clemens Hoch, SPD) sehr deutlich beanstanden, hat sich auch das Katholische Büro Mainz mit einer 25-seitigen Stellungnahme zu Wort gemeldet. Es fürchtet generell, dass der letzte Wille Verstorbener sehr hoch eingeschätzt, aber die Trauer der Hinterbliebenen und die Trauerkultur insgesamt hintangestellt werde. Die katholische Kirche weist darauf hin, dass sie sich als „Gemeinschaft der Lebenden und der Toten“ versteht. Dies sieht sie durch etliche Punkte des Gesetzentwurfs beeinträchtigt, insbesondere durch die anonymen Bestattungsarten, zu denen auch die neuen Flussbestattungen gehören. Besonders skeptisch ist sie, weil am Ende Kostenaspekte den Ausschlag bei der Wahl einer Bestattungsform geben könnten, was der Totenwürde widerspreche und auch die Trauerarbeit erschwere.
„Kein Diskurs und zu viele Unbestimmtheiten“
Insgesamt ist der katholischen Kirche das Tempo der vorgesehenen Änderungen zu hoch: Menschen würden in kurzer Zeit mit ungewohnten Formen des Umgangs mit sterblichen Überresten konfrontiert. Dies löse Irritationen, Befremden, Ängste und Ablehnung aus. Für die Kirche „besteht das Risiko einer möglichen Beschädigung der gemeinsamen Trauerkultur“. Sie vermisst einen gesellschaftlichen Diskurs über das Thema und gibt dem Gesetzgeber zudem den „Hinweis“, in einigen Punkten viel zu unbestimmt geblieben zu sein, also Dinge nicht gut genug geregelt zu haben.
Fünf Jahre Ruhefrist für Urnen würden eine „extreme Verkürzung auf nur noch ein Drittel“ bedeuten, schreibt Ordinariatsdirektor Dieter Skala. Mindestens 15 Jahre, oft auch 25, seien kultureller Standard in Deutschland. Wenn ein Grab nach fünf Jahren abgeräumt würde, gebe es keinen Anknüpfungspunkt mehr für Gedenken und Trauer. Zudem könnte dies die von den Kommunen zu pflegenden, ungenutzten Flächen auf den Friedhöfen vergrößern und damit den Unterhalt weiter verteuern.
„Ärmere verschwinden schneller“
Die Möglichkeit einer Verlängerung der Ruhezeit ist den Bistümern zu vage ausgefallen, weil sie im Gesetzesentwurf nur als Kann-Bestimmung festgehalten ist, also als Möglichkeit. Es sollte mindestens eine Soll-Bestimmung geben. Die Katholiken fürchten auch, dass „die soziale Spreizung in der Bestattungskultur“ verstärkt wird, dass Ärmere also rascher aus der öffentlichen Wahrnehmung verschwinden.
Das Katholische Büro hält auch wenig davon, Asche zu verstreuen, grundsätzlich nicht, weil dies die verstorbene Person zum Verschwinden bringe, aber auch nicht in Begräbniswäldern. Wenn überhaupt, sollte dies dort auf eigens ausgewiesenen und markierten Flächen passieren, denn nicht alle Besucher wollten eine solche Fläche betreten. Wenn Asche außerhalb von Friedhöfen verstreut werde, müssten dort andere Nutzungen ausgeschlossen werden, beispielsweise die Landwirtschaft. Das sei schwer kontrollierbar. Generell bemängeln die Katholiken, dass gar nicht geregelt ist, wer Asche verstreuen darf.
Generell halten sie es für eine problematische „Privatisierung“, wenn Totenasche Hinterbliebenen ausgehändigt wird. Der Verbleib sei dann jeder öffentlichen Kontrolle entzogen.
Volksbund gegen Diamanten
Auch der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge hält nichts von einem Ausbringen der Asche außerhalb von Friedhöfen. Auch er sorgt sich um die würdevolle Bestattung der Toten und generell die Würde der Verstorbenen. Er lehnt zudem jedwede Form der Weiterverarbeitung von Teilen der Asche ab, also beispielsweise das Pressen von Erinnerungsdiamanten. Denn der Mensch sei unteilbar und „man kann aus einem Menschen keine Sache machen“. Als Erinnerung reiche ein Fingerabdruck, eine Haartolle, eine Totenmaske oder ein Gipsabdruck der Hände.