Rheinland-Pfalz
Debatte um unangekündigte Tests: Lehrerverband erwägt rechtliche Schritte
Seit seiner Entscheidung, unangekündigte Hausaufgabenüberprüfungen (HÜ) an rheinland-pfälzischen Schulen zu abzuschaffen, steht Bildungsminister Sven Teuber (SPD) heftig in der Kritik. Das eigentliche Thema rückt dabei jedoch vermehrt in den Hintergrund. Vielmehr wirft das Handeln des Ministers Fragen auf.
Ein sechsseitiger Brief des Hauptpersonalrates für die staatlichen Lehrkräfte an Gymnasien und Kollegs, der dieser Zeitung vorliegt, nährt nun den Eindruck, dass das Bildungsministerium in der Sache einen Alleingang gewagt hat und so für heftige Irritationen unter Lehrer sorgt. Der Brief datiert vom 21. August, Adressat waren alle Gymnasien in Rheinland-Pfalz sowie Bildungsminister Sven Teuber. Verfasst hat ihn die Bad Dürkheimer Lehrerin Cornelia Schwartz in ihrer Funktion als Vorsitzende des Hauptpersonalrates. Er vertritt alle Lehrer ihres Schulzeigs gegenüber ihrem Arbeitgeber – dem Land Rheinland-Pfalz. Schwartz ist zudem Chefin des Philologenverbands in Rheinland-Pfalz. So viel vorab: Das Bildungsministerium ging am Freitagabend kaum auf die Inhalte des Schreibens ein. Zuerst wolle man dem Hauptpersonalrat antworten, bevor man öffentlich auf dessen Punkte eingehe. Ob Minister Teuber da den Brief überhaupt schon gelesen hatte, darüber wolle man keine Aussage treffen, so ein Ministeriumssprecher auf Anfrage.
„Kein Wort über konkrete Planungen“
Da ist zum einen der Zeitpunkt der Ankündigung. Um 8.32 Uhr – und damit eine halbe Stunde nach offiziellem Schulbeginn – wurde die Lehrerschaft über die Neuerung in Kenntnis gesetzt. Gleichzeitig sei der Minister kaum erreichbar gewesen, wenn überhaupt dann via Instagram und über andere Social-Media-Kanäle. Doch die Irritationen gehen über mangelnde Kommunikation hinaus. Ein Vorwurf: Das Ministerium habe sich nicht an den rechtlich vorgegebenen Rahmen gehalten, der den Umgang zwischen Dienstherren und Beamten bei sie betreffenden Neuerungen regelt. Schwartz bemüht dabei in ihrem Schreiben das Landespersonalvertretungsgesetz. Dies besagt, dass die Hauptpersonalvertretung rechtzeitig und fortlaufend über Neuerungen – wie etwa die Abschaffung unangekündigter HÜs – in Kenntnis gesetzt werden muss. Das sei jedoch mitnichten geschehen. Im Gegenteil. Die Mitbestimmungsrechte durch die Personalvertretungen wurden laut Schwartz damit außer Kraft gesetzt.
Schwartz beruft sich dabei auf ein persönliches Treffen mit Teuber Ende Mai, bei dem er die sie auf das Thema angesprochen habe. Demnach habe Teuber sie informiert, dass er erwäge, unangekündigte HÜs in Zukunft abzuschaffen. Sie habe ihm darauf ihre Bedenken mitgeteilt. Danach habe Teuber „kein Wort mehr über irgendwelche konkreten Planungen“ verloren. Für sie sei die Sache somit vom Tisch gewesen, sagt Schwartz in ihrer Funktion als Vorsitzende des Philologenverbands auf Nachfrage dieser Zeitung. Ihr ist es wichtig, zu betonen, dass sie sich als Vorsitzende des Hauptpersonalrats öffentlich nicht äußern möchte und darf. Schwartz pocht jetzt darauf, dass der Minister und sein Haus nachholen müssen, was sie den Sommer über versäumt hätten: nämlich alle Beteiligten an einen Tisch zu holen und echte Gespräche über die Abschaffung unangekündigter Tests zu starten. Zudem prüft der Philologenverband rechtliche Schritte.
Ministerium: Erlass ist bindend
Das Bildungsministerium entgegnet auf Anfrage, dass es sich bei der Entscheidung Teubers um einen „Erlass“ handele, der die Schulordnung konkretisiere. „Für diese Fälle ist kein förmliches Beteiligungsverfahren vorgesehen oder notwendig.“ Aus Sicht des Ministeriums seien alle Beteiligten, wie Lehrer, Schüler und Eltern, in den Entscheidungsprozess mit einbezogen worden.
Doch auch inhaltlich äußert Schwartz in ihrem Schreiben und gegenüber dieser Zeitung Bedenken zur Abschaffung unangekündigter Tests. In ihrer Funktion als Vorsitzende des Philologenverbands sagt Schwartz „Die Abschaffung unangekündigter HÜs ist rechtlich unsauber und produziert bei vielen Kollegen eine Menge Fragezeichen.“
Dazu zähle insbesondere die Frage, ob der Erlass des Ministers überhaupt rechtlich bindend für die Lehrer sei. Schwartz bemüht dabei folgendes Szenario: Wie ist zu verfahren, wenn ein Lehrer doch einen unangekündigten Test schreiben lässt und ein Schüler sich weigert, diesen zu schreiben? Darf der Lehrer ihm dann die Note Sechs geben? Und wird diese dann von der Schulaufsichtsbehörde möglicherweise wieder kassiert? So weit soll es aus Sicht des Ministeriums gar nicht kommen, sagt ein Sprecher. Man werde sich in den kommenden Wochen mit den vielen Fragen auseinandersetzen, die die Lehrer hätten. Jedenfalls wolle man nicht von oben herab die Lehrer rügen, sondern im Zweifel sollte die Frage zwischen Schulleitung, Lehrer und Schüler vor Ort ausgeräumt werden. Für Schwartz ist diese Aussage wenig überzeugend. „Wir empfehlen unseren Lehrern, sich auf so einen persönlichen Kampf gar nicht erst einzulassen.“