Rheinland-Pfalz
Corona: Heftiger Anstieg bei Impfschaden-Fällen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit gesundheitliche Beeinträchtigungen als Impfschaden offiziell anerkannt werden?
Wenn jemand nach einer Impfung ein paar Tage lang Fieber, Kopfschmerzen oder Schmerzen an der Einstichstelle hat, ist das eine unangenehme, aber normale Körperreaktion. Erst wenn jemand auch nach sechs Monaten noch stark beeinträchtigt ist, kann es bei ihm um einen Impfschaden im amtlichen Sinn gehen. Eine offizielle Anerkennung bekommt ein Betroffener aber nur, wenn er nachweist: Die Impfung war tatsächlich die Ursache seiner Beschwerden.
Ist es schwierig, so einen Zusammenhang nachzuweisen?
Wie kompliziert das werden kann, zeigt ein Fall des Ludwigshafener Medizinrechtlers Jan Schabbeck. Er hat gerade durchgesetzt, dass bei einem seiner Mandanten ein Impfschaden anerkannt wird. Der Mann ist demnach wegen einer Grippe-Impfung zu zum Pflegefall geworden – aber schon 2009. Um die Anerkennung hat er also jahrelang kämpfen müssen.
Was bringt Betroffenen die Anerkennung?
Das hängt davon ab, wie schlimm ihre Beeinträchtigung ist. Es gibt eine monatliche Grundrente, die unabhängig vom übrigen Einkommen ausgezahlt wird und bis zu 854 Euro pro Monat beträgt. Außerdem können Betroffene zum Beispiel Pflegezulagen oder Geld für eine Haushaltshilfe bekommen. Dem nach der Grippe-Impfung pflegebedürftigen Mandanten des Ludwigshafener Anwalts Schabbecks werden jetzt auf einen Schlag fast 350.000 Euro überwiesen, aber das sind gesammelte Nachzahlungen für 14 Jahre. Künftig bekommt er knapp 4000 Euro monatlich. Allerdings hat es ihn auch besonders schlimm erwischt, viele andere Menschen mit anerkanntem Impfschaden erhalten deutlich weniger Geld.
Gibt es Impfungen, bei denen es keinen Ausgleich für schädliche Folgen gibt?
Das System greift nur bei Impfungen, die „öffentlich empfohlen“ sind. Neben der Corona-Impfung gehören dazu auch die allgemein gängigen und oft schon im Kleinkind-Alter verabreichten Impfungen, etwa gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Influenza, Masern, Mumps und Röteln.
Wie viele Menschen haben in Rheinland-Pfalz einen Schaden wegen einer Corona-Impfung geltend gemacht?
Auf etwa neun Millionen in Rheinland-Pfalz verspritzte Impfdosen kommen nach Angaben des Landamts für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) bislang 443 Anträge auf Impfschaden-Anerkennung. Von ihnen sind acht bewilligt und 93 abgelehnt. Einige weitere sind wieder zurückgezogen oder an Behörden in anderen Bundesländern weitergereicht worden. Gut 300 Fälle sind also noch offen.
Was lässt sich aus diesen Zahlen schließen? Ist die Corona-Impfung doch nicht so harmlos wie ursprünglich behauptet?
Jede medizinische Behandlung birgt ein Risiko. Das gilt auch für Impfungen. Dass es bei Millionen Corona-Impfungen einzelne Menschen zu schwerwiegenden Schäden kommen würde, war also von vornherein klar. Ob die Anzahl solcher Fälle nun höher ausfällt als bei anderen gängigen Impfungen, lässt sich laut Sozial-Landesamt nicht seriös beantworten. Begründung: Einerseits ist noch weitgehend offen, wie viele der Corona-Anträge sich als stichhaltig erweisen. Und andererseits werden bei anderen Impfungen die Anträge oft erst Jahre später eingereicht.
Ein Anhaltspunkt könnte ja sein, wie viele Impfschaden-Anträge vor der Pandemie beim Landesamt eingingen. Gibt es dazu Zahlen?
Das Landesamt hat auf RHEINPFALZ-Anfrage die Zahlen für 2010 bis 2020 ausgewertet. Ergebnis: Im Schnitt gingen jährlich neun Anträge ein, von denen 1,3 bewilligt wurden.
Dann ist die Anzahl der Anträge also tatsächlich krass gestiegen. Kommt das Landesamt bei der Bearbeitung noch hinterher?
Das Landesamt hat eigenen Angaben zufolge seine Personalkapazitäten in diesem Bereich deutlich aufgestockt. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beziffert es auf etwa zwölf Monate. Wie lange es für eine Entscheidung braucht, hängt aber auch davon ab, wie schnell zum Beispiel die Ärzte der Betroffenen Unterlagen zur Verfügung stellen.
Welche Beschwerden melden die Menschen, die einen Corona-Impfschaden geltend machen?
Laut Landesamt reicht die Palette vom klassischen „Impfarm“ über Kopfschmerzen bis hin zu neurologischen Problemen, Muskelschwächen, Herz-Kreislauf-Beschwerden, Herzmuskelentzündungen, rheumatischen Erkrankungen, Thrombosen und Schlaganfällen.
Welche Impfstoffe sind den acht Rheinland-Pfälzern mit anerkanntem Impfschaden gespritzt worden?
Laut Landesamt sind drei Hersteller vertreten: Vier Betroffene bekamen den Impfstoff von Astra-Zeneca, jeweils zwei weitere den von Johnson & Johnson und von Biontech.
