Rheinland-Pfalz Abschiebungen: Haftbefehle aus Speyer

«Speyer.» Die Landesregierung will die juristische Zuständigkeit für Abschiebe-Haftbefehle zentralisieren. Ab Anfang 2020 sollen nicht mehr alle 46 Amtsgerichte diese erlassen, sondern nur noch drei bis vier. Für die Pfalz wäre das Speyer, sagte Justizminister Herbert Mertin (FDP).

„Die Anforderungen, die der Bundesgerichtshof an solche Verfahren stellt, sind hoch, das ist ein außerordentlich komplexes Geschäft“, erklärte Mertin am Mittwoch im Amtsgericht Speyer. Bisher hätten einige Gerichte nur ein, zwei Mal im Jahr ein solches Verfahren, das mache die Sache sehr schwierig. Deshalb sei eine Zentralisierung hilfreich, sagte Mertin. Speyer sei anstelle des zunächst favorisierten Amtsgerichts Frankenthal ausgewählt worden, weil es wegen der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge mutmaßlich viele Fälle haben werde. Im Jahr 2018 ging es laut Ministerium in der Pfalz in 125 Verfahren um Abschiebe-Haftbefehle. 82 davon spielten im Landgerichtsbezirk Frankenthal (davon 36 in Speyer), 20 im Bezirk Landau, zwölf in Kaiserslautern, elf in Zweibrücken. Die künftige Entwicklung hänge auch von den Ausländerbehörden ab, die die Anträge stellen, so Hans-Jürgen Stricker, Amtsgerichtschef in Speyer. Es gebe eine „Bugwelle“ infolge der hohen Flüchtlingszahlen von 2015. Mertin: „Wir beobachten, wie viele Fälle das werden, und werden die Gerichte entsprechend ausstatten.“

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