Politik RHEINPFALZ Plus Artikel Zum Mittagessen müssen Kita-Kinder nicht mehr nach Hause

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Mit einem Vertrag über 269 Millionen Euro aus dem „Gute-Kita-Gesetz“ ist Familienministerin Franziska Giffey (SPD) am Donnerstag nach Mainz gefahren. In Rheinland-Pfalz wartet das „Kita-Zukunftsgesetz“ auf seine Umsetzung. Was wird sich in den rund 2600 Kindertagesstätten dadurch ändern?

Die Lästereien über die Namensgebung des „Gute-Kita-Gesetzes“ sind an diesem Vormittag in der Mainzer Staatskanzlei ebenso weit entfernt wie die emotionalen Auseinandersetzungen mit Erzieherinnen und Eltern, die den politischen Prozess in Rheinland-Pfalz begleitet haben. „Ob Kinder ihren Weg machen, ist eine nationale Aufgabe“, sagt Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD). „Alles, was wir bei unseren Kindern versäumen, werden wir nicht mehr nachholen“, fügt Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) hinzu und preist Rheinland-Pfalz einmal mehr als „Mutterland der gebührenfreien Bildung“.

Kindertagesstätten, für die originär die Kommunen zuständig sind, sind längst Thema auf landespolitischer und nun auch auf bundespolitischer Ebene geworden. Der Mainzer Oberbürgermeister Michael Ebling (SPD) saß als Vertreter der Kommunen am Donnerstag in der ersten Reihe. Aber den Vertrag über die 269 Millionen Euro Förderung haben nur Giffey und Dreyer zusammen mit der rheinland-pfälzischen Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) unterschrieben.

Maßnahmen aus dem Baukasten

Dieses Geld stellt der Bund bis 2022 bereit – Verlängerung möglich, falls mit den Maßnahmen später als geplant begonnen wird. Es stammt aus dem 5,5 Milliarden Euro-Paket, das der Bundestag Ende 2018 für die Förderung der frühkindlichen Bildung beschlossen hat. Jedes Land kann sich quasi aus einem „Baukasten“ aussuchen, wie es das Geld ausgeben will. Der Vertrag und ein Monitoring-System sollen sicherstellen, dass es ordnungsgemäß verwendet wird.

Rheinland-Pfalz hat bereits im August sein Kita-Zukunftsgesetz beschlossen, das Verbesserungen im Wert von 80 Millionen Euro pro Jahr in den aktuell rund 2600 Kindertagesstätten verspricht. Künftig haben Kinder einen Anspruch auf eine durchgehende Betreuung von mindestens sieben Stunden. Die Zeiten, in denen Kinder um 12 Uhr zum Essen abgeholt und zwei Stunden später wieder gebracht werden mussten, sind damit endgültig vorbei. Etwa 90 Prozent der Kindertagesstätten im Land verfügen bereits über Küchen und Schlafgelegenheiten. Für den weiteren Ausbau stellt das Land den Kommunen einmalig 13,5 Millionen Euro zur Verfügung. Das warme Mittagessen ist nicht im Gesetz festgeschrieben. Bieten es Träger nicht an, wären Lunch-Pakete die Lösung.

Verbesserung des Betreuungsschlüssels

Die seit 2010 für Kindertagesstätten bestehende Beitragsfreiheit wird mit dem neuen Gesetz noch einmal erweitert: Für Zweijährige, die in Krippen statt in Kitas betreut werden, müssen Eltern künftig auch nicht mehr zahlen. Erstmals gesetzlich festgeschrieben wird zudem eine Freistellung für Leitungsaufgaben. Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, baut das Land die vergütete berufsbegleitende Ausbildung aus und Auszubildende werden nicht länger auf den Personalschlüssel angerechnet.

Bildungsministerin Hubig verspricht zudem eine Verbesserung des Betreuungsschlüssels. Nach Angaben der Bertelsmann-Stiftung aus dem Jahr 2018 ist in Rheinland-Pfalz eine Erzieherin oder ein Erzieher für 3,5 Kinder unter zwei Jahren zuständig oder für 8,6 Kinder im Alter von zwei bis sechs. Nur Baden-Württemberg und Bremen haben eine noch bessere Betreuungssituation. Laut früheren Aussagen Hubigs gibt es aber große Unterschiede innerhalb das Landes. Die Umstellung der Finanzierung soll die Verhältnisse angleichen.

Finanziert wird pro Platz, nicht mehr pro Gruppe

So fließen die Gelder künftig nicht mehr pro Gruppe sondern pro Platz. Aktuell besuchen etwa 160.000 Kinder eine rheinland-pfälzische Kita. Wie genau der Betreuungsschlüssel künftig aussehen wird, geht aus dem Gesetz nicht hervor. Er hängt davon ab, wie neben der Grundförderung das sogenannte „Sozialraumbudget“ verwendet wird. Die aufwendige Betreuung über Mittag und die der Zweijährigen hatten zu Kritik am ersten Gesetzentwurf geführt. Hubig musste nachbessern.

Im Landeshaushalt stehen für das laufende Jahr 700 Millionen Euro für die Kindertagesstätten zur Verfügung. Mit der Umsetzung des neuen Gesetzes werden 80 Millionen Euro zusätzlich fließen – in erheblichem Umfang aus den Bundesmitteln. Weil immer mehr Kinder die Kita besuchen und mehr Jahre dort verbringen, rechnet das Land mit weiter steigenden Kosten. Sollte die Bundesförderung nicht verlängert werden, hat sich das Land verpflichtet, die Maßnahmen weiter zu finanzieren. Bundesfamilienministerin Giffey zeigte sich jedoch zuversichtlich, dass sich auch künftige Bundesregierungen an den Kabinettsbeschluss halten und die Förderung beibehalten werden.

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