Politik Zu schlechte Luft in Städten: Brüssel verklagt Deutschland
«Brüssel/Berlin.» EU-Umweltkommissar Karmenu Vella machte gestern deutlich, dass die Geduld der Kommission mit Deutschland und fünf anderen Ländern, die ebenfalls verklagt wurden, zu Ende sei: „Die angeklagten Mitgliedstaaten haben in den zurückliegenden zehn Jahren genügend ,letzte Chancen’ erhalten, um die Situation zu verbessern.“ Konkret wirft die EU-Kommission Deutschland sowie Frankreich, Großbritannien, Italien, Ungarn und Rumänien vor, zu wenig gegen die zu hohe Belastung der Luft mit Stickstoffdioxid getan zu haben. Moniert wird in Deutschland eine gravierende Überschreitung in 26 Regionen. Darunter sind Städte wie Stuttgart, Berlin, München Hamburg und Köln. In Rheinland-Pfalz werden die Grenzwerte in Mainz, Ludwigshafen und Koblenz öfters überschritten – diese Städte zählen aber nicht zu den 26 Problemgebieten. Vor allem ältere Dieselfahrzeuge werden für die hohen Stickstoffdioxid-Werte in den Innenstädten verantwortlich gemacht. In etlichen deutschen Städten drohen Fahrverbote. Italien, Ungarn und Rumänien hingegen wurden gestern wegen Untätigkeit gegen die Feinstaub-Belastung der Luft belangt. Die Kommission hat wiederholt mit einer Klage gegen Deutschland gedroht. Zuletzt hatte die Kommission die damals geschäftsführende Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) zum Rapport nach Brüssel eingeladen und Maßnahmen verlangt, um sicherzustellen, dass die Grenzwerte umgehend eingehalten würden. Während die Vorschläge Berlins und der fünf anderen Staaten die Kommission nicht überzeugten, sieht dies bei Tschechien, der Slowakei und Spanien anders aus. Hier kam die EU-Behörde zum Schluss, dass die angestoßenen Maßnahmen ausreichten. EU-Kommissar Vella unterstrich gestern die Notwendigkeit, wegen der Luftbelastung zu handeln: „Jedes Jahr sterben 100.000 Menschen EU-weit vorzeitig an Krankheiten, die auf die Luftverschmutzung zurückzuführen sind.“ Das Verfahren vor dem EU-Gerichtshof kann Jahre dauern. Sollten die Richter Deutschland verurteilen, könnten Strafzahlungen in Millionenhöhe fällig werden. Verklagt wird in derartigen Rechtsakten stets der jeweilige Staat – auch wenn im föderal organisierten Deutschland andere staatliche Ebenen wie etwa Bundesländer oder Kommunen eigentlich für ein strittiges Thema zuständig sind. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) reagierte gelassen auf die Klage der EU-Kommission. „Die Umsetzung muss vor Ort erfolgen“, sagte Merkel in Sofia nach Abschluss des EU-Westbalkan-Gipfels. Die Bundesregierung habe „in beispielloser Weise“ Förderprogramme aufgelegt, um den Kommunen zu helfen, die Anforderungen bei den Grenzwerten der Luftqualität zu erreichen. Kommentar Seite 2