Europa vor der Wahl RHEINPFALZ Plus Artikel Wie können Bürger die Migrationspolitik beeinflussen?

Europa-Wahl: Kann die Europäische Union das Migrationsproblem lösen?
Europa-Wahl: Kann die Europäische Union das Migrationsproblem lösen?

Wie umgehen mit der Migration? Innerhalb der EU reichen die Maßnahmen von nationalen Grenzschließungen bis zu Abkommen mit Drittstaaten. Für die Wahl zum nächsten Europäischen Parlament am 9. Juni hat das Thema nicht an Relevanz verloren. Doch welchen Einfluss haben EU-Bürger wirklich auf die EU-Migrationspolitik?

Viele datieren den Beginn der sogenannten Flüchtlingskrise in Deutschland auf das Jahr 2015. In Wahrheit ging es schon früher los. Hintergrund ist der syrische Bürgerkrieg, der im Jahr 2011 ausbrach und bis heute andauert. Im Jahr 2013 schnellten die Asylanträge in Deutschland zum ersten Mal seit langem in die Höhe. Den Höhepunkt gab es dann 2016 mit 740.000 Asylanträgen. In Deutschland hatte das 2017 (Bundestagswahl) die ersten politischen Konsequenzen: Die regierenden Unionsparteien aus CDU und CSU mit Spitzenkandidatin Angela Merkel (Bundeskanzlerin) verloren über acht Prozent an Stimmen. Profitieren konnte vor allem die AfD. 2017 zog sie mit über zwölf Prozent in den Bundestag ein und ist dort bis heute geblieben.

Deal mit der Türkei

Besonders für die Unionsparteien wurde die Migrationsfrage zum Reizthema. Intern gab es viel Streit über Merkels Kurs der „offenen Grenzen“, wie er oft genannt wurde. Dabei hatte Merkel die Grenzen zu anderen europäischen Ländern nie extra geöffnet – sie waren schon offen. Grund dafür ist das seit 1985 intakte Schengen-Abkommen. Dieses sieht vor, dass es keine Grenzkontrollen zwischen den Unterzeichner-Staaten geben soll. Extra Schließen wollte Merkel die deutschen Grenzen aber auch nicht. Stattdessen sollte ein Abkommen mit der Türkei Abhilfe schaffen. Über die gelangten damals viele Menschen zuerst nach Griechenland und dann weiter in die restliche EU. Merkels Ziel: Präsident Recep Tayyip Erdoğan sollte Migranten vom Übertritt auf griechische Inseln abhalten, dafür zahlte ihm die Europäische Union Geld. Stand heute liegt diese Vereinbarung auf Eis. Der Weg über die Türkei ist damit faktisch wieder offen. Zusätzlich versuchen viele Migranten über das Mittelmeer nach Europa zu kommen. Betroffen davon sind vor allem Italien und Spanien, also die Küstenstaaten.

Überlastete Kommunen

Europaweit hat sich die Migrationslage durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine verschärft. Denn auch von dort fliehen Menschen. In Deutschland kommen zu den Tausenden Asylanträgen aus nichteuropäischen Drittstaaten die Flüchtlinge aus der Ukraine hinzu. Über eine Million hat Deutschland seit Beginn des Krieges 2022 aufgenommen. Doch unabhängig davon, woher die Menschen kommen: Jeder muss registriert und untergebracht werden. Primär zuständig dafür sind in Deutschland die Gemeinden und Kommunen. Und die verfügen nur über begrenzten Platz. In der Folge gibt es Streit. Darüber, wie viele Menschen noch aufgenommen werden können. Wer die Kosten trägt? – soll sich der Bund mehr beteiligen? – Und darüber, wie es gelingt, dass weniger Menschen das Land betreten. Allerdings ist das kompliziert.

Grenzzurückweisung: Welches Recht gilt?

Wie mit Schutzsuchenden in Europa umgegangen wird, hängt nicht allein von nationalen Regeln ab. Heißt: Die EU-Mitgliedstaaten können in dieser Frage nicht einfach machen, was sie wollen. Sie müssen sich an europäisches Recht halten. Innerhalb der Europäischen Union herrscht zuallererst Freizügigkeit. Das ist durch das Schengen-Abkommen sichergestellt. Grenzkontrollen gibt es demnach zwischen den Staaten nicht. Theoretisch könnte also auch niemand beim Übertritt von einem EU-Land in ein anderes zurückgewiesen werden. Anders gesagt: Würde man Antragssteller an der Grenze zurückweisen wollen, müsste ein Land zuerst Grenzkontrollen bei der Europäischen Kommission beantragen. Dann müsste Deutschland aber noch folgende Rechtsakte beachten: die Drittstaatenregelung in Art. 16a des Grundgesetzes, die Genfer Flüchtlingskonvention, die europäische Menschenrechtskonvention und die Dublin-III-Verordnung.

Die Drittstaatenregelung legt fest, dass Menschen, die aus einem sicheren Drittstaat nach Deutschland einreisen, keinen Anspruch auf Asyl haben. Theoretisch wären damit Zurückweisungen von Schutzsuchenden denkbar. Laut dem Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) in einer Analyse aus dem Jahr 2018 ist das jedoch nicht rechtens. Der Grund: Europäische Asylregeln haben in ihrer Anwendbarkeit Vorrang. Die deutschen Behörden müssen also die Flüchtlingskonvention, die Menschenrechtskonvention und die Dublin-III-Verordnung berücksichtigen.

Gerichtshof: Zurückweisungen illegal

Die ersten zwei legen fest, dass jeder Schutzsuchende Zugang zu einem Asylverfahren erhält, und dieses rechtsstaatlich durchgeführt werden muss. Die Folge: Um das zu tun, muss die Person zuerst ins Land gelassen werden. Danach findet das Verfahren statt. Die Dublin-III-Verordnung hingegen definiert, wer innerhalb der EU für die Durchführung eines solchen Verfahrens zuständig ist. Im Klartext: Dort, wo ein Flüchtling europäischen Boden betritt, soll das Verfahren stattfinden. Was rechtlich eindeutig ist, kommt in der Praxis aber nicht immer zur Anwendung. Die Konsequenz für Deutschland: Reisen Menschen von einem anderen EU-Staat in die Bundesrepublik, muss Deutschland prüfen, wer ursprünglich zuständig war. Dafür muss die Person also auch ins Land gelassen werden. Einen Antragsteller ohne diese Prüfung zurückzuweisen, wäre illegal. Diese Erkenntnis bestätigt das DIMR in seiner Analyse. In dieser heißt es: „Eine Zurückweisung an der Grenze ist mit der Dublin-III-Verordnung jedenfalls nicht vereinbar.“ Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGH) urteilte vergangenes Jahr: Drittstaatsangehörige innerhalb der EU-Binnengrenzen zurückzuweisen, sei rechtswidrig. Das heißt für Deutschland: Asylbewerber können nicht an der deutschen Grenze zurückgewiesen werden. Ein solches Vorgehen würde gegen geltendes Recht verstoßen. Das hat Folgen. Denn innerhalb Europas werden seit Jahren die Stimmen lauter, die eine Asyl-Einigung auf EU-Ebene fordern. Die gibt es eigentlich schon, nämlich die Dublin-Verordnung. Doch die hat sich, wie beschrieben, in den vergangenen Jahren als wenig praxistauglich erwiesen. Für eine Steuerung und auch Begrenzung der Migration braucht es also eine neue Einigung auf EU-Ebene.

EU-Lösung in Sicht?

Eine solche ist die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, kurz Geas. Auch Migrations- und Asylpaket genannt oder kurz: Asylpakt. Erste Gespräche dazu gab es im Jahr 2019. Ein Jahr darauf machte die Europäische Kommission Vorschläge für eine Reform der EU-Asylregeln. Der wohl kontroverseste: Es soll Asylverfahren an der EU-Außengrenze geben. Dorthin kommen alle Menschen, die aus Ländern mit einer EU-weiten Anerkennungsquote von weniger als 20 Prozent kommen. Das würde beispielsweise Menschen aus Marokko, Tunesien oder Bangladesch betreffen. Die müssten dann in das Asyl-Grenzverfahren. Erhalten sie dort Asyl, dürfen sie in die EU weiterreisen, wenn nicht werden sie abgeschoben. Die größte Gruppe an Antragstellern in der EU sind allerdings Menschen aus Syrien, Afghanistan oder der Türkei (vor allem in Deutschland). Besonders Menschen aus Syrien bekommen oft Asyl oder erhalten einen anderen Schutzstatus. Für diese Menschen gewinnt die „sichere Drittstaaten“-Regelung an Bedeutung. Heißt: Die EU beschließt auf Basis einer Handvoll Kriterien, welche Staaten als sicher eingestuft werden und welche nicht. Die Besonderheit: Personen, die über einen sochen Staat in die EU einreisen, verlieren ihren Anspruch auf ein Asylverfahren. Die EU würde dann nur prüfen, ob die Person wieder in den Drittstaat zurückgeschickt werden kann. Das Problem: Solche Abkommen mit Drittstaaten müssen erstmal abgeschlossen werden. Und solange es die nicht gibt, ist davon auszugehen, dass sich nur wenig an den aktuellen Zuwanderungsbewegungen nach und innerhalb der EU ändern wird.

Die Verhandlungen für den Asylpakt liefen bis vergangenen Dezember. Beteiligt waren sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat der Europäischen Union. Das Parlament stimmte diesem im April zu. Der Rat gab im Mai seine Zustimmung. Danach werden die Rechtsakte im sogenannten Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Bis sie dann allerdings greifen, können noch bis zu zwei Jahre vergehen. Eine baldige Lösung ist somit nicht in Sicht.

Migration: Was ändert meine Stimme?

Vom 6. bis 9. Juni wählen die EU-Bürger zum zehnten Mal ein neues Europäisches Parlament. Laut Umfragen in den europäischen Ländern wird mit einer Zunahme von rechten bis rechtsextremen Parteien gerechnet. Diese sind sich bezogen auf die EU nicht immer in ihren Forderungen einig. Grundsätzlich lehnen sie aber Migrationseinigungen wie den Asylpakt ab. Der Grund: Jeder Mitgliedstaat soll selbst über die Migration entscheiden, sagen sie. Gewinnen Politiker dieser Parteien an Zustimmung, dann wird natürlich auch diese Haltung im Parlament zunehmen. Je nach vorliegenden Mehrheitsverhältnissen könnten parteiübergreifende Einigungen dann komplizierter werden. Und wie sieht es mit dem Asylpakt aus?

Daran würde sich nach der Wahl nicht mehr viel ändern, ist Petra Bendel sicher. Sie arbeitet als Politikprofessorin an der Friedrich-Alexander-Universität in Nürnberg. „Das Parlament verfügt nicht über das Initiativrecht.“ Das heißt: Gesetzesvorschläge kann das Parlament nicht selbstständig einbringen. Es kann höchstens die Europäische Kommission auffordern, tätig zu werden. Und die habe kein Interesse, dieses Verfahren wieder neu auszurollen, so Bendel. „Kommission, Rat und Parlament haben sich beeilt, den Asylpakt noch vor der Wahl im Juni durchzubringen. Weil man damit rechnet, dass rechtspopulistische und rechtsextreme Parteien an Zustimmung gewinnen werden, die kein Interesse an gemeinsamen europäischen Lösungen im Asylrecht haben.“ Einen Einfluss auf die Migrationspolitik haben die Bürger nach wie vor über die Mitgliedstaaten. Denn die nationalen Regierungen müssen die im Asylpakt festgelegten Maßnahmen umsetzen, sagt die Politikprofessorin. Als Beispiele nennt sie den Betrieb von Asylzentren an der EU-Außengrenze. Oder das Erstellen eines Verteilmechanismus, damit Schutzsuchende auf die EU-Länder verteilt werden können.

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