Coronavirus RHEINPFALZ Plus Artikel Wenn Impfpflicht, dann wie? Praktische Fragen unter der Lupe

Wo genau tut’s weh bei der Impfpflicht?
Wo genau tut’s weh bei der Impfpflicht?

Die Impfpflicht gerät derzeit zur ideologischen Bekenntnisfrage. Dabei wird übersehen: Die Details und die Umsetzung werden darüber entscheiden, ob eine solche Pflicht überhaupt wirken würde. Hier sind die Knackpunkte.

Problem Nr. 1: Der Faktor Zeit

Die politische Debatte der vergangenen Woche drehte sich fast ausschließlich darum, wann genau der Bundestag endlich die Entscheidung zu einem Impfpflichtgesetz fällt. Dabei kann eine Impfpflicht gegen die sich gerade auftürmende Omikron-Welle ohnehin nicht mehr helfen. Es muss ja Übergangsfristen geben: Jeder, den die neue Pflicht trifft, muss genügend Zeit haben, Impftermine wahrzunehmen. Realistisch sind also im Fall der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht drei bis fünf Monate zwischen dem Inkrafttreten des Gesetzes und dem Stichtag, ab dem Sanktionen drohen. Helfen könnte die Impfpflicht erst gegen eine neue Welle im kommenden Herbst. Dazu müsste der Stichtag auf spätestens Anfang September gelegt werden – das Gesetz müsste also bis spätestens Mai in Kraft treten.

Problem Nr. 2: Der Faktor Serie

Bei Corona gibt es einen Unterschied zur Pflichtimpfung gegen Pocken, die in Deutschland bis 1975 galt, oder der Pflichtimpfung gegen Masern, die 2020 für Kinder und für Beschäftigte in Kitas, Schulen, Kliniken, Arztpraxen und Geflüchteten-Unterkünften eingeführt wurde. Gegen Pocken oder Masern kann man Menschen durch wenige festgelegte Pikse immunisieren, dann ergibt sich der Nutzen klar und dauerhaft. Die Erfahrung, dass der Corona-Impfschutz nach einigen Monaten abnimmt – deshalb das Boostern – und dass neue Varianten möglicherweise die Anpassung von Impfstoffen verlangen, zeigt: Die Impfpflicht bedeutet im Fall Corona eine wiederholte Pflicht. Und da die Entwicklung und Produktion von neu angepassten Impfstoffen Zeit in Anspruch nimmt, könnte es theoretisch trotz bestehender Impfpflicht noch zu Lockdowns kommen.

Problem Nr. 3: Der Faktor Varianz

Eine allgemeine Impfpflicht ist nach Meinung der Mehrheit der Verfassungsrechtler rechtlich prinzipiell möglich, allerdings eben nur, wenn sie verhältnismäßig ist. Die Bedrohungslage muss ernst sein und die Impfpflicht dazu taugen, die Lage zu verbessern. Das muss der Gesetzgeber plausibel erklären. In zwei Jahren Achterbahnfahrt mit Corona haben wir jedoch gelernt: Alles kann sich ändern. Wenn zum Beispiel auch Geimpfte andere anstecken, kann man die Impfpflicht nicht mit dem Stopp der Verbreitung rechtfertigen. Gute Gründe sind dagegen die Überlastung des Gesundheitssystems durch ungeimpfte Schwerkranke und eine hohe Sterblichkeit. Die spannende rechtliche Frage ist, wie oft und wie weit der Gesetzgeber im unübersichtlichen Epidemie-Geschehen seine Rechtfertigung für die Impfpflicht überprüfen und erneuern muss.

Man kann im Gesetz die Impfpflicht von vornherein zeitlich begrenzen und dann vom Bundestag verlängern lassen. Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) kann sich zwei Jahre vorstellen, FDP-Fraktionschef Christian Dürr schlägt ein Jahr vor. Dürrs Etikett einer „Impfpflicht auf Probe“ ist dabei irreführend: Die Pflicht gilt in vollem Umfang, nur eben auf Zeit. Genau dieser überschaubare Zeithorizont könnte Impfunwillige aber auch anreizen, sich durchzuschummeln in der Hoffnung, die Pflicht habe sich sowieso bald wieder erledigt.

Andererseits: Wäre nicht sogar eine Ein-Jahres-Frist zu ungenau? Nehmen wir an, die Impfpflicht beginnt im Sommer, damit im nächsten Herbst alle geimpft sind, und bis dahin wäre durch das hoch ansteckende Omikron tatsächlich eine Herdenimmunität erreicht. Dann wäre eine Pflicht akut nicht mehr zu rechtfertigen. Andererseits kann im Sommer niemand mit Sicherheit ausschließen, dass im Herbst eine völlig neue, mit dieser Grundimmunität nicht zu bekämpfende Variante übers Land rollt.

Impfpflichten sind schwerfällig und eigentlich auf Dauer gedacht. Sie können wegen falscher Prognosen übertrieben sein oder zu spät kommen. Die Sofortwirkung eines Lockdowns hat eine Impfpflicht nicht.

Problem Nr. 4: Der Faktor Kontrolle

Die Lebenserfahrung lehrt: Stünde nirgends ein Radargerät, würden viele Leute mit Karacho über die Straßen brettern. Liefe nie ein Kontrolleur durch den Zug, wäre Schwarzfahren fast der Normalfall. Wie also setzt man eine Impfpflicht durch? Deutschland hat kein Impfregister. Der Staat kann nicht einmal alle Ungeimpften anschreiben und sie verwarnen, denn er kennt sie nicht.

Kritiker eines Impfregisters fürchten durch eine solche zentrale Datenbank sensibler Gesundheitsdaten Missbrauch und Überwachung. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD) hält ein Impfregister nicht per se für datenschutzrechtlich bedenklich. Zur Beurteilung käme es auf die Details an: Wie sind die Daten verschlüsselt? Wer hat Zugriff auf sie? Wie lange bleiben sie gespeichert? Dürfen sie mit anderen Daten verknüpft werden? Zumindest seltsam mutet an, dass in Italien die Steuerbehörde (!) den Datenabgleich von regionalen Gesundheitsdiensten und Personen über 50 Jahren übernehmen soll, die dort fortan alle einer Impfpflicht unterliegen.

Sollte in Deutschland ein Impfregister beschlossen werden, dürfte sein Aufbau jedenfalls Jahre dauern, vermutet Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Aus Zeitgründen lehnt er ein Impfregister ab.

Falschparken kontrollieren geht leichter

Wie kontrolliert man aber ohne Register, ob die Leute sich der Impfpflicht beugen? Minister Buschmann sagte dazu lapidar, das werde ähnlich gehen wie die 3G-Pflicht im öffentlichen Nahverkehr oder Parkverbote. Im Nahverkehr gehören Kontrolleure allerdings schon zur Struktur und beim Parkverbot steht das Auto gut sichtbar am Straßenrand. Ob jemand geimpft ist, sieht man ihm nicht an. Anlasslose Stichprobenkontrollen einer ohnehin überlasteten Polizei auf den Straßen – „Zeigen Sie mir mal Ihren Impfnachweis“ – dürften eher selten sein. Teilweise würde sich die Kontrolle auf die Wirtschaft und Private verlagern: der Arzt beim Patiententermin, der Gastwirt bei der Einlasskontrolle. Doch mit welcher Konsequenz? Würden Ärzte, Gastwirte, Friseure etwa gesetzlich verpflichtet, jeden Ungeimpften auf ihrer Schwelle an die Polizei melden? Und welche Verwaltung würde Verstoß, Bußgeld und erneuten Verstoß festhalten, wenn es kein Impfregister gibt?

Übrigens löst selbst ein Impfregister nicht alle praktischen Probleme. Das zeigt ein Blick nach Österreich, das über ein Register verfügt. Trotzdem muss man dort die für 1. Februar geplante Einführung der allgemeinen Impfpflicht ab 14 Jahren wohl auf April oder Mai verschieben – weil das für den e-Impfpass zuständige Unternehmen Elga mehr Zeit für die technische Umsetzung braucht. Eine Fülle von Detailfragen macht Elga gerade zu schaffen. Das österreichische Gesetz bestimmt, dass nur bestimmte Fachärzte Menschen aus gesundheitlichen Gründen von der Impfpflicht befreien dürfen. Das muss man technisch absichern, mit Meldecodes oder Ähnlichem. Das Gesetz schreibt ferner vor, dass ein Antikörpernachweis zeitweise von der Impfpflicht befreit – wie findet das Eingang in den e-Pass und wie kriegt man es nach einer bestimmten Frist wieder raus ?

Problem Nr. 5: Der Faktor Strafe

Impfpflicht ist kein Impfzwang: Es wird niemandem die Nadel in den Arm gerammt (das gilt auch für die Masern-Impfpflicht). Aber es drohen Konsequenzen, vor allem Geldbußen. Wie hoch sollen die sein? Italien verlangt bei seiner neu eingeführten Impfpflicht für alle über 50-Jährigen eine Buße von 100 Euro, was die Opposition für lächerlich unwirksam hält. Erst wenn man ohne Impfung in einem Restaurant oder im Schwimmbad auftaucht, kostet die Sache 600 bis 1500 Euro, im Wiederholungsfall das Doppelte.

Soll die Geldbuße ans Einkommen geknüpft werden, damit es auch den Reichen richtig wehtut? Soll die Buße einmal verhängt werden, alle drei Monate oder jedes Jahr, und wird sie dann verdoppelt? Soll es Erzwingungshaft geben, wenn man sich weigert zu zahlen? Impfpflichtgegner mit entsprechender Ideologie werden sich werbewirksame Bilder, wie sie für ihre Überzeugung in den Knast gehen, kaum nehmen lassen.

All diese Fragen beeinflussen, ob eine Impfpflicht Wirkung zeigt. Ob sie ohne Durchsetzungskraft zum Alibi wird, ob sie Bürokratiemonster gebiert, ob sie mit dem voltenreichen Virus mithalten kann. Mit dem Versprechen von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), die Impfpflicht werde „unbürokratisch“ sein, ist es nicht getan. Ohne ein Minimum an Verwaltung ist eine Impfpflicht nicht zu haben. Und eines muss ein Staat, der seine Bürger zum Impfen verpflichtet, auf jeden Fall bereitstellen: ausreichend Impfstoff und ausreichend Impfpersonal. Angesichts der Erfahrungen der vergangenen Monate darf man da gespannt sein.

Info Bundestag: Wie es weitergeht

Nach einer Orientierungsdebatte in der letzten Januarwoche möchte der Bundestag möglichst bis Ende März über eine Impfpflicht entscheiden. Derzeit zeichnen sich im Bundestag drei Positionen für Gruppenanträge ab: die allgemeine Corona-Impfpflicht ab 18 Jahre (Abgeordnete um Karl Lauterbach, SPD), die strikte Ablehnung der allgemeinen Impfpflicht (Abgeordnete um Wolfgang Kubicki, FDP) und eine altersabhängige Impfpflicht, zum Beispiel nur für über 50-Jährige nach dem Vorbild Italiens oder über 60-Jährige nach dem Vorbild Griechenlands (Abgeordnete um Andrew Ullmann, FDP).

Pro und Contra: Die gängigen Argumente im Telegrammstil

Pro Impfpflicht:

- Man braucht eine hohe Impfquote, um Corona zu besiegen. Sie ist anders nicht erreichbar.

- Die Erfahrung mit den bei uns gängigen Corona-Impfstoffen zeigt, dass sie wirksam sind und äußerst selten schwerere Nebenwirkungen haben.

- Eine Impfpflicht kann das Gesundheitssystem dauerhaft entlasten und Lockdowns meist verhindern.

- Impfen ist zwar ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und damit in ein wichtiges Freiheitsgut. Doch wiederkehrende Lockdowns greifen stark in andere wichtige Freiheiten ein.

- Eine Impfpflicht nimmt Unentschlossenen die Last der Entscheidung ab und befriedet die Gesellschaft.

Contra Impfpflicht:

- Eine Impfpflicht würde die Pandemie nicht beenden. Denn Geimpfte können das Virus weiter übertragen.

- Corona-Impfstoffe haben nur eine begrenzte Zulassung. Zwar sind bleibende Nebenwirkungen selten, könnten aber für den einzelnen Betroffenen erheblich sein.

- Von den bisher mehr als 114.700 Corona-Toten in Deutschland waren rund 95.700 über 70 Jahre alt (83 Prozent). Für Jüngere ohne Vorerkrankungen ist das Risiko, schwer an Corona zu erkranken, gering. Deshalb ist eine Impfpflicht nicht verhältnismäßig.

- Mit Omikron erledigt sich die Impfpflicht, weil schwere Verläufe seltener sind und die starke Verbreitung vielleicht Herdenimmunität bringt.

- Eine Impfpflicht würde die Gesellschaft stark spalten.

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