Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Was seit 2. Juni erlaubt ist

Die Hohe-Loog-Hütte bei Neustadt: Wie im Jahr 2020 darf jetzt bald wieder Leben in die Pfälzerwaldhütten einziehen.
Die Hohe-Loog-Hütte bei Neustadt: Wie im Jahr 2020 darf jetzt bald wieder Leben in die Pfälzerwaldhütten einziehen.

Fragen und Antworten: Was in Rheinland-Pfalz wieder erlaubt ist. Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) hat die neue Corona-Verordnung des Landes vorgestellt, die von Mittwoch bis zum 20. Juni gelten soll. In der Außengastronomie fällt jetzt die Testpflicht weg, Freizeitparks und Theater können öffnen, und beim Sport kehren die Zuschauer zurück – wenn auch zunächst wenige.

Gelten weiterhin Kontaktbeschränkungen?
Ja. Grundsätzlich bleibt es bei der Anzahl von fünf Personen, die sich im öffentlichen Raum oder im Privaten treffen dürfen. Allerdings können sie nun aus fünf verschiedenen Haushalten kommen. Nicht mitgezählt werden Kinder unter 14 Jahren sowie vollständig geimpfte oder oder von einer Covid-19-Erkrankung genesene Personen.

Dürfen Freizeiteinrichtungen und Freibäder wieder öffnen?
Ja. Das gilt auch für den Holiday-Park in Haßloch, der bereits juristisch gegen die anhaltende Schließung vorgegangen ist. Der Besuch muss allerdings im Voraus gebucht werden, und es gilt die Maskenpflicht. Öffnen können beispielsweise auch wieder Minigolfplätze. Freibäder und Badeseen dürfen mit einer Auslastung von 50 Prozent der normalen Kapazitäten wieder Besuchern Einlass gewähren. Dreyer sagte, bewährte Hygienepläne aus dem Vorjahr könnten wieder eingesetzt werden.

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Was ist mit Saunen und Hallenbädern?
Hallenbäder bleiben zunächst noch geschlossen, aber Saunen dürfen mit der Hälfte der normal zulässigen Personenanzahl genutzt werden. Voraussetzung: Die Nutzer sind getestet, genesen oder geimpft.

Welche Regeln gelten im Innenbereich der Gastronomie?
Restaurants, Kneipen oder Shisha-Bars dürfen ab jetzt auch ihre Innenräume bei einer stabilen Inzidenz unterhalb des Wertes von 100 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohnern in sieben Tage öffnen. Wie bereits im Vorjahr müssen die Kontaktdaten zur möglichen Nachverfolgung erfasst werden. Bevorzugt geschieht dies über die Luca-App und nicht mehr per Zettel. Voraussetzung für den Besuch in der Gastronomie ist ein negativer Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Ausnahmen gelten für Hotelgäste in der dazugehörigen Gastronomie. Sie müssen alle 48 Stunden einen Test vorlegen. Vollständig geimpfte und genesene Personen sind von der Testpflicht befreit.

Was gilt für den Außenbereich, zum Beispiel für Biergärten?
Wer nur draußen sitzt, muss keinen Test vorlegen, das ist die Neuerung ab Mittwoch. Aber auch dann werden die Kontaktdaten erfasst. Was im Fall eines plötzlich einsetzenden Regens passiert? „Ich gehe davon aus, dass die Gastronomen für diesen Fall lebensnahe Lösungen vorbereitet haben“, sagte der Leiter des Corona-Kommunikationsstabs in der Staatskanzlei, David Freichel.

Darf ich das Essen an der Theke abholen?
Das Modell, Essen und Getränke an der Theke abzuholen, das insbesondere in den Pfälzerwaldhütten praktiziert wird, ist nach den neuen Regeln erlaubt. Wer von seinem Platz aufsteht, muss aber in jedem Fall seine Maske tragen.

Ist die digitale Erfassung der Daten über die Luca-App überall möglich?
Nach den Worten von Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) sind bis auf drei Landkreise alle darauf vorbereitet, dass die Gesundheitsämter per Luca-App Zugriff auf die Daten aus der Gastronomie für die Kontaktnachverfolgung von infizierten Personen haben. Neuwied, Kusel und die Südwestpfalz nannte er als Ausnahmen. Allerdings haben sowohl der Landkreis Südwestpfalz als auch Kusel am Montag nach eigenen Angaben die Startbereitschaft für die Luca-App signalisiert.

Dürfen die Hotels wieder besondere Leistungen anbieten?
Ja. Gäste, die alle 48 Stunden einen negativen Test vorlegen müssen, sofern sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind, können in den Hotels wieder mehr Angebote nutzen: Das Frühstücksbuffet ist erlaubt, die Sauna kann für die Hälfte der normal zulässigen Anzahl von Personen betrieben werden, Wellness- und Kosmetikangebote sind erlaubt, auch die Hallenbäder in den Hotels dürfen genutzt werden, während normale Hallenbäder oder Thermalbäder noch geschlossen bleiben.

Dürfen Gottesdienstbesucher wieder singen?
Zumindest im Freien ist der Gemeindegesang etwa bei den Fronleichnamsgottesdiensten und -prozessionen erlaubt. Kleinere Musikensembles dürfen auch in den Kirchenräumen auftreten. Kommunionskinder, Konfirmanden und Firmlinge dürfen wieder unterrichtet werden.

Wie viele Menschen dürfen miteinander Sport treiben?
Liegt die Inzidenz in einer Stadt oder in einem Landkreis unter 100, dann ist das Training inklusive der Kontaktsportarten im Freien mit zehn Personen plus einem Trainer oder einer Trainerin plus Geimpften und Genesenen erlaubt. Für Kinder bis 14 Jahren gilt die Anzahl von 25. Liegt die Inzidenz unter 50, dann ist die Trainingseinheit draußen mit 20 Leuten erlaubt, im Innenraum sind es nur zehn Personen – jeweils plus Trainer plus Geimpften und Genesene, Kinder dürfen dann auch mit 25 Personen innen Sport machen.

Dürfen Fitnesscenter genutzt werden?
Ja, auch dafür gelten nach den bisher bekannten Vorschriften besondere Abstands- und Hygieneregeln. Pro Person müssen ab jetzt 20 Quadratmeter Platz gewährleistet sein.

Dürfen Zuschauer zu Sportveranstaltungen kommen?
Ja. 100 Personen sind im Außenbereich zulässig, bei einer Inzidenz von unter 50 sind es sogar 250.

Was gilt in Kinos und Theatern?
Nachdem Museen bereits wieder vorsichtig geöffnet haben, dürfen die Zuschauer auch wieder zurück in die Kinos und Theater. Im Innenbereich dürfen 100 Menschen zuschauen, die getestet, geimpft oder genesen sind und die ihre Kontakte für eine mögliche Nachverfolgung hinterlassen. Liegen die Inzidenzwerte stabil unter 50 sind im Außenbereich 250 statt nur 100 Zuschauer erlaubt. Die Testpflicht gilt außen nicht, die Kontakterfassung schon.

Dürfen Proben in der Laienkultur stattfinden?
Ja, allerdings dürfen innen nur fünf getestete Personen plus die Regisseurin oder der Probenleiter plus Geimpfte und Genesene proben. Außen fällt die Testpflicht weg und die Anzahl erhöht sich auf zehn Personen. Kinder dürfen im Freien mit bis zu 25 Personen proben.

An dieser Stelle finden Sie Umfragen von Opinary.

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