Mainz / Stuttgart Wahlsendung mit BSW-Politikern: SWR will Beschwerde einlegen

Der SWR will Beschwerde einlegen.
Der SWR will Beschwerde einlegen.

Einem Gericht zufolge muss der SWR die BSW-Spitzenkandidaten für die Bundestagswahl in zwei Wahlsendungen einladen. Der Sender will sich nun dagegen wehren.

Es war ein Erfolg für das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) wenige Wochen vor der Bundestagswahl: Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte am Mittwoch in einem Eilverfahren entschieden, dass der Südwestrundfunk (SWR) die BSW-Spitzenkandidaten für Rheinland Pfalz, Alexander Ulrich, und für Baden-Württemberg, Jessica Tatti, in die Sendungen „Wahlarena Rheinland-Pfalz“ beziehungsweise „Wahlarena Baden-Württemberg“ einladen muss.

Am Montag teilte der SWR mit, der Sender habe die Begründung des Gerichts geprüft und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass er die Auffassung des Gerichts nicht teile und daher Beschwerde gegen den Beschluss beim Verwaltungsgericht Baden-Württemberg einlegen werde. Eine Sprecherin sagte gegenüber der RHEINPFALZ: „Eine Zusage zur Teilnahme des BSW an der ,Wahlarena’ kann derzeit jedenfalls nicht gegeben werden.“

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