Wahlrecht RHEINPFALZ Plus Artikel Verfassungsgericht prüft: Fällt Fünf-Prozent-Klausel bei Bundestagswahlen?

Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzende des Zweiten Senats: Doris König (Mitte).
Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzende des Zweiten Senats: Doris König (Mitte).

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe denkt über eine Absenkung der Hürde nach. Das war der Tenor am zweiten Verhandlungstag über das neue Bundestagswahlrecht. Diskutiert wurde auch über die Überhangmandate.

Das neue Wahlrecht, das ab 2025 bei der Bundestagswahl gelten soll, ist unter den Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts (BVG) offenbar umstritten.

Der Zweite Senat des

Bitte loggen Sie sich ein um den Artikel im Klartext zu sehen.

VBG nnoetmul;&k an,enestbdan asds dei te;P-zneFs&mlo-rfaluunlKu bie dBaltansuhngwese nuvnetem&auldr;r ,itgl hwolbo ithilecgegzi dei mnGsrtugalnadrdee bfcfaahtegs udwr.e asD niczeehet ichs am neetwiz haadstegrngVnul eds vifntcesudsgashesgrenBrsu ni rulrasheK ba.

siV&nripltmandVGB

x