Politik Urteil: Dunkle Hautfarbe kein Grund für Kontrolle

«Münster.» Das Oberwaltungsgericht Münster hat die Kontrolle eines dunkelhäutigen Mannes durch Beamte der Bundespolizei als rechtswidrige Diskriminierung eingestuft. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass die Beamten die Kontrolle auch wegen der Hautfarbe des Mannes vorgenommen hätten, heißt es in dem gestern veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen: 5 A 294/16). Damit hätten sie gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstoßen. In einem ersten Verfahren hatte das Verwaltungsgericht Köln die Kontrolle zum Teil als gerechtfertigt eingeschätzt. In zweiter Instanz bekam der Kläger nun Recht. Der Deutsche mit dunkler Hautfarbe war im November 2013 am Hauptbahnhof Bochum von Bundespolizisten aufgefordert worden, seinen Ausweis vorzuzeigen. Er warf den Polizisten sogenanntes Racial Profiling vor, eine nicht erlaubte Kontrolle allein aufgrund der Hautfarbe. Auch in der Vergangenheit sei er wiederholt kontrolliert worden. Die Beamten hatten erfolglos dagegen argumentiert, sie hätten aus Gründen der Kriminalitätsbekämpfung gehandelt.