KOMMENTAR RHEINPFALZ Plus Artikel Und noch ein Gutachten

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Bis Bund und Länder sich geeinigt haben, könnte die kommunale Selbstverwaltung Schnee von gestern sein.

Die Sache könnte so einfach sein. Kommunen haben eigene Einnahmequellen, wie Gewerbe- und Grundsteuer oder Umlagen, und finanzieren damit eigene Projekte. Was sie für Bund und Land erledigen müssen, bekommen sie von diesen auch bezahlt. So in etwa hatte es auch die erste Föderalismusreform von 2006 vorgesehen, nur dass der Schuss nach hinten losgegangen ist. Weil sich Länder aus dem Konnexitätsprinzip herausmogeln können. Denn der Bund hat kein Durchgriffsrecht auf die Kommunen. Was bedeutet, dass die Aufgabenübertragung nur durch Landesrecht erfolgen und damit erst das Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, bezahlt“) ausgelöst werden kann. Eine Facette in einem Streit ums Geld, bei dem die Kommunen schon lange mit dem Rücken zur Wand stehen, während sich die Schuldenspirale unerbittlich weiter nach oben schraubt.

Selbst wenn es nun mit dem Gutachten zu einem verlässlichen Überforderungsschutz für die Kommunen eine weitere Handreichung gibt: Das Problem ist sattsam bekannt – und am Anspruch der Kommunen zweifelt niemand. Das neue Gutachten reiht sich in eine lange Liste ein, und auch höchstrichterlich hat zumindest das Bundesverwaltungsgericht bereits pro Kommunen geurteilt. Trotzdem bleibt diesen nichts anderes übrig, als gebetsmühlenartig ihre Not vorzutragen. Während Bund und Länder einen Pakt zugunsten der Basisdemokratie mal wieder verschoben haben.

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