Politik Stichwort: 24-Stunden-Warnstreik

Um in Tarifauseinandersetzungen die Arbeitgeber unter Druck zu setzen, standen der IG Metall lange Zeit zwei Formen des Arbeitskampfs zur Verfügung: der meist auf wenige Stunden beschränkte Warnstreik und der unbefristete Streik. Auf ihrem Gewerkschaftstag im Jahr 2015 beschloss die größte deutsche Einzelgewerkschaft ein Streikkonzept mit einer mittleren Eskalationsstufe: dem Tages- oder 24-Stunden-Warnstreik. Diesen muss zunächst der Gewerkschaftsvorstand beschließen. Anschließend werden die in Frage kommenden Betriebe ausgewählt. Deren Mitarbeiter müssen mit einfacher Mehrheit für den Warnstreik stimmen, der bis zu 24 Stunden andauern kann. Anders als beim unbefristeten Streik ist zuvor keine allgemeine Urabstimmung nötig, und anders als beim „normalen“ Warnstreik erhalten die Teilnehmer an solchen Tagesstreiks Geld aus der Streikkasse der IG Metall.
