Gesundheit
Sterben Hausbesuche aus?
Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz Eugen Brysch sieht eine fatale Entwicklung. Die Anzahl der Hausbesuche sei innerhalb von zehn Jahren um 25 Prozent zurückgegangen, sagte er kürzlich der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ und forderte die Politik und die Kassenärztlichen Vereinigungen auf, die Ärzte besser zu kontrollieren.
Beim ersten Blick auf die Statistik scheint Brysch recht zu haben. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) schreibt auf Anfrage, ihre neuesten Zahlen stammten aus dem Jahr 2019. Damals habe es 22,6 Millionen von Hausärzten übernommene Hausbesuche gegeben, 2009 waren es demnach noch 30,3 Millionen gewesen. Die KBV weist allerdings darauf hin, dass die Statistik nicht vollständig sei. So tauchten Hausbesuche nicht auf, die im Rahmen von Verträgen zur hausarztzentrierten Versorgung stattfinden. Das sind Modelle, bei denen Krankenkassen direkt Verträge mit Ärztegruppen abgeschlossen haben. „Zudem können besonders qualifizierte Praxismitarbeiter seit einigen Jahren Teile von Hausbesuchen übernehmen“, ergänzt KBV-Sprecher Roland Stahl, „Hausärzte haben die Möglichkeit, hier einzelne Leistungen zu delegieren.“ Diese Fälle würden in der Statistik ebenfalls nicht berücksichtigt.
Bezahlt auf „Ramschniveau“
Auch in Rheinland-Pfalz ist die Anzahl der erfassten Hausbesuche jüngst zurückgegangen – von etwa 1,4 Millionen im Jahr 2020 auf rund 1,26 Millionen 2022, wie die Kassenärztliche Vereinigung (KV) im Land berichtet. Die KV sieht die Ursachen in der Corona-Pandemie und der rückläufigen Anzahl der Ärzte. „Die verbleibenden Ärztinnen und Ärzte können infolge dieser Entwicklung die Zahl der dadurch weggefallenen Hausbesuche nicht kompensieren“, heißt es aus Mainz.
Vom Hausärzteverband Rheinland-Pfalz wird die Lage indes als deutlich dramatischer beschrieben. Er warnt „vor einem Ausbluten dieses essenziell notwendigen Versorgungsangebots“. Ohne eine ausreichende Anzahl an Ärztinnen und Ärzten sowie freier Arztzeit drohe das Aussterben der Hausbesuche, heißt es in einer vom Vorstand verschickten Pressemitteilung. Das hätte schwere Folgen für Seniorinnen und Senioren sowie Schwerstkranke, „die aufgrund ihrer Gebrechlichkeit nicht mehr imstande sind, eine Hausarztpraxis aufzusuchen“.
Einen Grund für die schwierige Lage sieht der Verband darin, dass Hausbesuche „seit Jahren auf Ramschniveau vergütet werden“. Bezahlt werden derzeit 24,36 Euro. Hinzu kommt laut KV Rheinland-Pfalz eine Wegepauschale – je nach Entfernung zwischen etwa 4 und 12 Euro (tagsüber) beziehungsweise zwischen rund 7 und 16 Euro (nachts). Auch die KV fordert eine Reform dieses Vergütungssystems, also mehr Geld von den Krankenkassen.
Hoher Bedarf auf dem Land
Der Hausärzteverband sieht beim nicht-ärztlichen Personal ebenso dringenden Handlungsbedarf. Eine Versorgungsassistentin fahre für 19 Euro zum Hausbesuch. Man baue hier „auf den Selbstausbeutungsmodus der Hausarztpraxisteams“.
Vor allem in ländlichen Gegenden ist der Bedarf an Hausbesuchen groß. Das machte vor fünf Jahren der Fall einer Praxis in Hessen deutlich, der bundesweit für Schlagzeilen sorgte. Deren Ärzte sollten mehr als 50.000 Euro zurückzahlen, weil sie überdurchschnittlich viele Hausbesuche gemacht und deshalb nicht sparsam gewirtschaftet hätten. Die betroffenen Mediziner verwiesen darauf, dass sie als Landarztpraxis im nordhessischen Schwalm-Eder-Kreis nicht zu vergleichen seien mit Praxen in der Stadt. Tatsächlich wurde die Regeln daraufhin in Hessen geändert. Zahlen mussten die Ärzte dennoch, weil die Änderung eben erst hinterher erfolgte. In Rheinland-Pfalz seien die Regeln derart, dass die Regressgefahr „als marginal einzustufen“ sei, heißt es von der KV.
Bei aller Kritik an den Bedingungen für Hausbesuche: Ärztinnen und Ärzte können sie nicht so ohne Weiteres ablehnen. So heißt es im Bundesmantelvertrag-Ärzte: „Die Besuchsbehandlung ist grundsätzlich Aufgabe des behandelnden Hausarztes.“ Es gibt aber Voraussetzungen: So muss es die Krankheit dem Patienten, der Patientin unmöglich machen, in die Praxis zu kommen, und eine Behandlung muss notwendig sein. Wichtig: Bei Unfällen und lebensgefährlichen Zuständen muss der Rettungsdienst verständigt werden, dafür sind Hausbesuche nicht gedacht. Zudem müssen die Betroffenen im Einzugsgebiet des Arztes leben. „Auch Fachärzte müssen ihre Patienten und Patientinnen in den eigenen vier Wänden behandeln, sofern eine Erkrankung aus ihrem Fachgebiet den Besuch notwendig macht“, schreibt die Unabhängige Patientenberatung (UPD) auf ihrer Webseite.
Bei der UPD melden sich immer wieder Menschen, deren Arzt dennoch nicht kommt. Die Patientenberatung weist auf die Möglichkeit hin, sich bei der zuständigen KV „zu beschweren, wenn der Arzt oder die Ärztin trotz erfüllter Voraussetzungen einen Hausbesuch verweigert“. In Rheinland-Pfalz sei es „in den vergangenen drei Jahren nur vereinzelt zu Beschwerdeverfahren“ gekommen, berichtet die KV in Mainz. Oft würde die Beschwerden wieder zurückgezogen. Die UPD rät auch nicht unbedingt zur Beschwerde, denn dadurch könne das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient dauerhaft gestört werden. „Im schlimmsten Fall könnte der Arzt oder die Ärztin auch den Behandlungsvertrag kündigen.“
Doch was sollen Menschen machen, die einen Mediziner suchen, der sie auch in den eigenen vier Wänden behandelt? Die KV verweist darauf, den Patientenservice unter der Nummer 116117 anzurufen, dort werde die Vermittlung übernommen.