Politik Sogar sieben Tage Gefängnis sind möglich
Der Bundestag hat gestern in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Regierung behandelt, der die Verhüllung des Gesichts in bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens untersagt – etwa bei Tätigkeiten im öffentlichen Dienst oder in Gerichtssälen. Der Entwurf sieht auch vor, dass verschleierte Frauen ihr Gesicht zeigen müssen, wenn ihre Identität festzustellen ist, zum Beispiel bei Passkontrollen. In Europa gibt es zur Vollverschleierung ganz unterschiedliche Regeln.
Als erstes Land Europas verbannte Frankreich die Burka und den Gesichtsschleier Nikab, der nur die Augen freilässt, aus der Öffentlichkeit: Seit April 2011 droht Frauen, die in der Öffentlichkeit eine Vollverschleierung tragen, eine Geldbuße von 150 Euro. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erklärte das Gesetz 2014 für rechtmäßig. Belgien: In Belgien ist seit Juli 2011 ein Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit in Kraft. Neben Geldbußen drohen bei Zuwiderhandlungen bis zu sieben Tage Gefängnis. Niederlande: Das Abgeordnetenhaus beschloss Ende 2016 mit breiter Mehrheit ein Verbot der Vollverschleierung an öffentlichen Orten wie Schulen, Krankenhäusern und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Auf offener Straße soll das Tragen von Burka oder Nikab erlaubt bleiben. Das Gesetz muss noch den Senat passieren. Schweiz: Der Schweizer Nationalrat stimmte im vergangenen September mit einer Stimme Mehrheit für ein landesweites Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum. Der Ständerat, in dem die Schweizer Kantone vertreten sind, lehnte das Gesetz gestern aber ab. Seit dem 1. Juli 2016 ist es bereits im Kanton Tessin verboten, sich in der Öffentlichkeit das Gesicht zu verhüllen. Österreich: Die Regierung plant ein Vollverschleierungsverbot im öffentlichen Raum, das im Juli in Kraft treten soll und bei Verstößen eine Strafe von 150 Euro vorsieht. Das Vorhaben ist umstritten. So lehnt die Österreichische Rechtsanwaltskammer das Burka-Verbot als „Ausdruck eines Erziehungsstaates“ ab. Italien: Schon seit 1975 ist es in Italien zum „Schutz der öffentlichen Ordnung“ ganz allgemein untersagt, sein Gesicht in der Öffentlichkeit zu verbergen. Ein Verbot von Burkas, also von Ganzkörperschleiern, wie die rechtspopulistische Lega Nord es fordert, lehnt die Regierung aber ab. Großbritannien: Ein Verbot der Vollverschleierung gibt es hier nicht. Das Bildungsministerium veröffentlichte aber 2007 Richtlinien, mit denen Schuldirektoren den Nikab verbieten können. |afp/dpa