Flucht und Migration
So will Deutschland die EU-Asylreform umsetzen
Mehr „Ordnung, Sicherheit und Fairness“ soll die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems nach Angaben der Bundesregierung bringen, und zwar durch einheitliche Regeln. Letztlich geht es darum, Fluchtmigration zu begrenzen und besser zu steuern: Weniger Schutzsuchende sollen in der EU ankommen, Asylverfahren sollen vermehrt an den Außengrenzen durchgeführt werden und die Mobilität der Geflüchteten innerhalb des Schengen-Raums soll stärker eingeschränkt werden.
Kernelemente der Reform sind beschleunigte Verfahren an den Außengrenzen etwa für Menschen aus Herkunftsstaaten mit niedriger Anerkennungsquote in noch zu errichtenden Asylzentren sowie ein Solidaritätsmechanismus, über den unter besonderem Migrationsdruck stehende Mitgliedstaaten entlastet werden sollen. Die Staaten müssen bis Mitte des Jahres ihre Gesetze den neuen Regeln entsprechend anpassen. Vielfach geht es dabei um eine bloße Übernahme der Vorgaben, teils müssen sie auch gesetzlich ausgestaltet werden.
Zentren für schnellere Rückführung
So hat Deutschland zwar keine EU-Außengrenzen, aber für die Flug- und Seehäfen sind die künftigen schnelleren Asylverfahren für bestimmte Personengruppen zu gewährleisten. Überarbeitet wird daneben das Verfahren zur Bestimmung, welcher Mitgliedstaat für ein Asylverfahren zuständig ist. Das ist gemäß der Dublin-Regeln meist das EU-Land, das ein Geflüchteter zuerst betrat. Von dort ziehen Migranten oft unkontrolliert weiter. In der Praxis scheitert die Rücküberstellung eines Asylbewerbers in der vorgegebenen Frist häufig. Das soll künftig besser funktionieren.
Zu diesem Zweck erhalten die Bundesländer auch die Möglichkeit, sogenannte Sekundärmigrationszentren zu schaffen. Asylbewerber, für die eigentlich ein anderer Staat zuständig ist, sollen dort zentral untergebracht und nach Abschluss des Verfahrens unmittelbar zurückgeführt werden. Damit einher geht, dass die Bewegungsfreiheit der Asylbewerber stärker eingeschränkt wird, sie leichter in Haft genommen werden können.
Union und SPD haben sich in dieser Woche auf letzte Details verständigt, sodass der Verabschiedung des Gesetzespakets am Freitag im Bundestag nichts mehr im Wege stehen dürfte. Enthalten sein wird dann auch ein Appell: Die Bundesregierung soll bei den Ländern darauf einwirken, dass Kinder und Jugendliche unabhängig vom Verfahrensstand spätestens zwei Monate nach Stellung eines Asylantrags eine Schule besuchen können. Das war besonders der SPD wichtig, die die schärferen Regeln nur zähneknirschend mitträgt. Für Familien mit Kindern soll zudem die Aufenthaltspflicht in den neuen Zentren nur für maximal sechs Monate gelten Kinder sollen nur in absoluten Ausnahmefällen unter strengen Voraussetzungen in die neue Asylverfahrenshaft genommen werden dürfen.
Arbeitsverbot wird gelockert
Zu den Änderungen, die beschlossen werden sollen, gehört zudem, dass Asylbewerber künftig nach drei statt nach sechs Monaten Aufenthalt arbeiten dürfen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat diesen Vorstoß erst kürzlich gemacht. Im Blick sind dabei vor allem Menschen mit einer Bleibeperspektive in Deutschland, umgesetzt wird damit eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag. Ziel ist unter anderem, dass Asylbewerbern weniger Sozialleistungen gezahlt werden müssen.
Die Grünen haben noch ein migrationspolitisches Thema auf die Tagesordnung des Bundestages gebracht, das nichts direkt mit dem Gesetzespaket zu tun hat, aber für Aufregung sorgte. Die Fraktion beantragt, dass der Zulassungsstopp zu Sprach- und Integrationskursen gestoppt wird. Das Bundesinnenministerium hat jüngst den Teilnehmerkreis eingegrenzt. Betroffen sind insbesondere Asylbewerber im laufenden Verfahren, Geduldete sowie Menschen aus der Ukraine. Die Grünen halten das für „ integrationspolitisch kontraproduktiv, arbeitsmarktpolitisch ineffizient und gesellschaftlich schädlich“.