Meinung
Schröder und der wahre Grund für die Strafaktion der Ampel
Lassen wir doch mal die Kirche im Dorf: Würde Ex-Kanzler Gerhard Schröder daheim in Hannover Rosen züchten, hätte er seine Jobs für russische Unternehmen aufgegeben und würde er Putins Krieg in der Ukraine lautstark verdammen – die SPD wäre doch niemals bereit gewesen, dem Altkanzler das Büro zu streichen. Denn der wahre Grund für den Vorstoß ist doch nicht die ungenutzte staatlich finanzierte Ausstattung, sondern Schröders mangelnde Distanz zu Putin.
Würde die Ampel-Koalition das genau so formulieren, wäre dies aber eine Strafaktion, weil Schröder uneinsichtig und egoistisch ist. Und damit müsste der Bundestag in einer Frage der Moral entscheiden. Er müsste darüber befinden, ob Schröders Amtsverständnis ethisch korrekt ist. Diese Vorgehensweise würde aber zu höchst fragwürdigen Entscheidungen führen und wäre verfassungsrechtlich angreifbar.
Rein formales Argument
Daher beschränkt sich der Ampel-Antrag auf ein rein formales Argument: Wer ein vom Steuerzahler finanziertes Büro nicht nutzt, der braucht es nicht und bekommt es weggenommen. Das leuchtet durchaus ein, obwohl es im Fall Schröder nur eine Hilfskonstruktion ist. Aber der Vorstoß führt zu weiteren Überlegungen: Sind die staatlichen Privilegien für ehemalige Regierungschefs nicht generell zu üppig? Wird eigentlich geprüft, ob sie die staatliche Ausstattung in vollem Umfang benötigen? Diese Debatte sollte geführt werden.