Ausland RHEINPFALZ Plus Artikel Russland verbietet „Bewegung Memorial“

Richter Wjatscheslaw Kirillow verliest einen Beschluss zum Verbot der als extremistisch eingestuften Menschenrechtsorganisation
Richter Wjatscheslaw Kirillow verliest einen Beschluss zum Verbot der als extremistisch eingestuften Menschenrechtsorganisation Memorial.

Das Oberste Gericht in Russland hat die mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnete Menschenrechtsorganisation Memorial als „extremistisch“ eingestuft und verboten.

Von Frank Hölthohne
Richter Wjatscheslaw Kirillow hat kurzen Prozess gemacht: Nach einem nur zweieinhalb Stunden dauernden Prozess am Obersten Gericht Russlands, zu dem weder Öffentlichkeit noch Verteidiger zugelassen waren, erklärte er die „Internationale gesellschaftliche Bewegung Memorial“ zur extremistischen Vereinigung und verbot sie.

Zwar existiert keine solche Bewegung, aber es gilt als sicher, dass der Spruch sich gegen das Menschenrechtszentrum Memorial richtet wie auch gegen „Memorial International“, eine Vereinigung für historische Aufklärung, Bürgerrechte und soziale Fürsorge. Schon 2021 hatte das Oberste Gericht sowohl den menschenrechtlichen wie den geschichtlichen Zweig der ältesten Nichtregierungsorganisation der Sowjetunion geschlossen.

Memorial war 1987 mit dem sowjetischen Menschenrechtler Andrej Sacharow als Gründungsvorsitzenden gestartet, wurde – wie dieser 47 Jahre zuvor – im Oktober 2022 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet; die russische Staatsmacht konterte mit der Beschlagnahme ihrer Moskauer Bürogebäude.

Memorial war nach 2010 in Russland zusehends unter Druck geraten, mehrere führende Aktivisten wurden zu Gefängnisstrafen verurteilt und ins Exil gedrängt. Der 70-jährige Memorial-Historiker Juri Dmitrijew sitzt 15 Jahre Haft als angeblicher Kinderpornograf ab. Er hatte zuvor in Karelien Massengräber der Opfer von Stalins Erschießungskommandos entdeckt.

In einer Presseerklärung auf dem Portal des Obersten Gerichts hieß es, die Aktivitäten „Memorials“ trügen ausdrücklich antirussischen Charakter. „Sie zielen auf die Vernichtung existenzieller Grundlagen der russischen Staatlichkeit, auf die Verletzung ihrer territorialen Souveränität und die Nivellierung ihrer historischen, kulturellen, geistigen und moralischen Werte.“

Wie schon beim Verbot der LGBT-Bewegung 2023 habe die Justiz keine realen juristischen Personen angeklagt, sagt Sergei Dawidis, Leiter der Memorial-Hilfsgruppe für politische Gefangene. Und wie damals lehne sie dadurch die Vollmachten aller beauftragten Rechtsanwälte als nicht korrekt ab. Das Urteil solle die „Marke“ Memorial stigmatisieren, aber auch die Kontakte aller Memorial-Organisationen mit Privatpersonen oder Vereinigungen in Russland erschweren. „Sie wollen, dass man uns in der Heimat noch weniger hört.“

Verbot sehr umfassend

Laut der Erklärung des Obersten Gerichts betrifft das Verbot alle „strukturellen“ Abteilungen Memorials. Liberale Beobachter befürchten, das könne auch informelle Geschichtsvereine in Russland treffen, die ähnliche Themen wie Memorial behandeln. Dawidis hofft, die Begriffe „Menschenrechte“ und „historische Erinnerung“ seien auch in Russland nicht zu verbieten. Und mit Unterstützung von Partnerorganisationen könne man weiter Rechtsschutz für politisch Verfolgte organisieren.

Aber riskant wird es für alle Bewohner Russlands, die sich an Memorial-Aktionen beteiligen, mit Gruppen im Ausland kommunizieren, ihnen Geld spenden, die Aussagen von Memorial-Mitarbeitern zitieren, digitale Kanäle von Memorial abonnieren oder kommentieren. Ihnen drohen Strafverfahren wegen Beteiligung an einer extremistischen Vereinigung.

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