Politik
Querulanten: Was sie umtreibt, was sie anrichten
Viele Ausrufezeichen. Viele Großbuchstaben. Viele Unterstreichungen. Viele eng beschriebene Seiten. Für Menschen, die in Behörden, Gerichten oder in der Politik arbeiten, ist solch ein Schriftbild ein Alarmsignal: Hier schreibt ein Querulant. Einer, der sich verbissen hat in ein Thema. Der sich von keinem Argument wird abbringen lassen. Und der jedem, der ihm widerspricht, Böswilligkeit und Korruption unterstellen wird. Einer, der am liebsten bis zum Bundespräsidenten ginge. Zum Bundesverfassungsgericht – ach was: zum Gerichtshof für Menschenrechte!
Ein Fall beim Bundesverfassungsgericht aus dem Jahr 2019, ein Jahr später negativ beschieden, hat eine typisch lange Vorgeschichte. Angefangen hat es wohl damit, dass ein Mann die Fernleihgebühr für ein Buch nicht zahlte, weil er überzeugt war, dieses Buch habe er gar nicht bestellt, sondern ein ganz anderes. Die Stadtbibliothek verlangte deshalb von ihm, künftig Fernleihe-Bücher nicht mehr telefonisch zu bestellen, sondern vorbeizukommen und das Bestellformular selbst auszufüllen – so könne man einwandfrei nachvollziehen, welches Buch er bestellt habe. Davon empört, beschwert sich der Mann zunächst bei verschiedenen Stellen der Stadt und macht ordentlich Wind; das Rechtsamt wird eingeschaltet. Nach diversem Schriftwechsel zeigt ihn die Leiterin des Rechtsamts entnervt wegen Urkundenfälschung an; es folgt ein Strafverfahren, in dem der Mann beantragt, über die Beamtin, die ihn zu Unrecht piesacke, ein psychiatrisches Gutachten zu erstellen. Wegen der Fernleihe wiederum zieht er vors Verwaltungsgericht und bezeichnet in der Klageschrift die Leiterin des Rechtsamts als „eine in stabiler und persönlichkeitsgebundener Bereitschaft zur Begehung von erheblichen Straftaten befindliche(n) Persönlichkeit, deren geistig seelische Absonderlichkeiten und ein psychiatrisches Gutachten zu deren Geisteskrankheit Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen sind“. Das bringt ihm vor dem Amtsgericht eine Geldstrafe wegen Beleidigung ein, die, weil er sich erbittert dagegen wehrt, in der Folge Landgericht, Oberlandesgericht und schließlich das Bundesverfassungsgericht beschäftigt. Alles ausgelöst durch die Leihgebühr für ein Buch.
Ins Zuchthaus – oder gleich ins Tollhaus
Eigentlich ist „Querulant“ ein neutral beschreibender Begriff. Er kommt vom lateinischen Wort
„Sogenannte ,Querulanten’ sind nicht von vornherein psychisch krank“, stellt der Marburger Psychiatrieprofessor Igor Nenadic klar, auch wenn solche Fälle vorkämen. Es handle sich eher um ein Persönlichkeitsmerkmal. Nenadic warnt davor, „ein Problemverhalten zu pathologisieren“. Doch wie wird jemand eigentlich zum Querulanten?
Die müssen doch korrupt sein!
Am Anfang steht ein Auslöser: eine Kränkung, eine Ungerechtigkeit, ein Streit. Es kann eine Versetzung sein, ein Scheidungskampf, eine Mieterhöhung, ein nicht genehmigter Anbau am Eigenheim, der Entzug des Jagdscheins. Es folgen Beschwerden, Prozesse, doch der Betreffende unterliegt. Das kann nicht gerecht sein, es muss am korrupten Behördenleiter liegen oder am voreingenommenen Richter, und nach einigen verlorenen Prozessen liegt es am unfähigen Anwalt und man nimmt sich einen neuen, der den alten am besten gleich auf Schadenersatz verklagen soll.
Fast jeder solcher Fälle verzweigt sich juristisch wie das Geäst eines Baumes. Der Ankläger wird seiner Beleidigungen und Drohungen wegen zum Beklagten und greift doch weiter an mit all den Waffen, die unser Rechtssystem bereithält, Überprüfungsantrag, Dienstaufsichtsbeschwerde, Befangenheitsantrag, Klageerzwingung, Strafanzeige. Jede neue Person, die angesprochen wird, sei sie Politikerin, Journalist, Juristin, bekommt bergeweise Unterlagen geschickt, dazu Brief auf Brief, anfänglich schmeichelnd, dann zunehmend flehend, fordernd, beleidigend, oft eine Mischung aus allem. Und ist keine Instanz, kein Ansprechpartner mehr übrig, bleiben noch Internet und soziale Netzwerke.
Es frisst Freizeit, Freunde, Lebensglück
Es sind Leidensgeschichten, die sich da auftun, Jahre voller Bitternis, in denen der Kampf, endlich „sein Recht zu bekommen“, zum einzigen Lebensthema wird. Erst frisst es die Freizeit weg, dann das Lebensglück, die Freunde, wohl gar die Ehe.
Früher oder später kommt in Texten über das Querulieren meist der Verweis auf Heinrich von Kleists Novellenfigur Michael Kohlhaas, den unmäßigen Kämpfer gegen ein einmal erlittenes Unrecht. Doch Kohlhaas, der zum Mordbrenner und Terroristen wird, ist untypisch für Querulanten. Wer queruliert, der ficht mit Schriftsätzen, fast nie mit dem Schwert. Wer queruliert, der glaubt an die Verheißung auf Gerechtigkeit durch Paragrafen – nur münzt er die hehre Idee einzig auf die eigene Person. Er kann nicht erkennen, dass Gerechtigkeit kein mathematisch zu ermittelnder Wert ist und dass das Gefühl, im Recht zu sein, im wirklichen Leben oft auf beiden Seiten wohnt: im Trennungskrieg beim Mann ebenso wie bei der Frau, bei beiden Nachbarn links und rechts des Gartenzauns, beim nach Vorschrift arbeitenden Sachbearbeiter wie beim Bürger.
Der Kampf ums absolute Recht
Frage an Andrea Dinger-Broda, niedergelassene Psychotherapeutin in Dahn, die über das Thema promoviert hat: Warum schaffen es Querulanten nicht, diese eine Ungerechtigkeit in ihrem Leben einfach loszulassen, um der eigenen Lebensfreude willen? Zu Beginn, sagt die Therapeutin, gehe es tatsächlich um das konkrete Streitthema. Doch bald kämpfe der Betroffene um das „absolute Recht“, um Gerechtigkeit an sich. Das werde zur überwertigen Idee. Keine Instanz kann ihn dann stoppen, nicht einmal Erfolge in seinem eigentlichen Anliegen. Denn das Ziel Gerechtigkeit ist ja noch nicht erreicht.
Dinger-Broda war Anfang der Neunzigerjahre Mitautorin der letzten größeren deutschen Studie über Querulanz. Bei den Teilnehmern fanden die Forscher häufig frühere gravierende Lebensereignisse sowie Beziehungen im Leben, die eher wenig belastbar waren. Der Kampf um Gerechtigkeit gebe auch Halt, meint Dinger-Broda. Der Betroffene könne sich als Kämpfer für die Allgemeinheit sehen. Und jeder neue Brief, jede neue Beschwerde bringt ein gutes Gefühl: Jetzt habe ich’s denen mal wieder gezeigt.
Ein Mann, ein Jahr, 423 Prozesse
Das kann erhebliche Ausmaße annehmen. Ein einzelner Kläger überzog vom Sozialgericht Konstanz bis zum Bundessozialgericht sämtliche Instanzen jahrelang mit einer Vielzahl von Verfahren, in denen es immer wieder um dasselbe ging, nämlich die Kostenübernahme für einige kleinere Anschaffungen und Friseurbesuche. Im Jahr 2013 brachte er es allein beim Landessozialgericht auf 428 Verfahren, im Jahr 2015 legte er innerhalb weniger Wochen 2500 Rechtsmittel gegen Entscheidungen ein. Sozialgerichte, wo Kläger keine Gerichtskosten zahlen müssen, können vom Eifer weniger Querulanten besonders leicht belastet werden. Laut einer Statistik des Bundeslandes Hessen sorgten in den Jahren 2010 bis 2019 knapp ein Prozent aller Kläger für ein Fünftel der Sozialgerichtsverfahren. Hessen schlug deshalb 2020 vor, bei Klägern, die innerhalb von zehn Jahren zehn Verfahren angestoßen haben, künftig vorab eine Sondergebühr zu erheben. Der Bundesrat entschied sich dagegen.
Aggressive Telefonate, handfeste Drohungen
Kein Zweifel: Querulanten leiden. Doch in ihrem Furor lassen sie auch ihre Gegenüber leiden, und zwar gewaltig. Deutlich wurde das im vergangenen Jahr bei einer Video-Tagung der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer über „Intensivpetenten“ – das ist der feine, nicht abwertende Ausdruck für Querulanten. Dort erzählten Verwaltungsmitarbeiter nicht nur von endlosen, aggressiven Telefonaten, sondern auch von handfesten Drohungen gegen sie, von belastenden Suiziddrohungen, von öffentlichen persönlichen Angriffen in sozialen Netzwerken, Blogs oder Leserbriefen – mit dem vollem Klarnamen des betroffenen Sachbearbeiters.
Liegt das Problem aber immer nur beim Querulierenden? Der Rechtssoziologe Wolfgang Kaupen vermutete einen gesellschaftlichen Etikettierungsprozess: Dem unbequemen Kritiker begegneten Kontrollinstanzen dadurch, dass sie ihn als nicht normal, jedenfalls als nicht ernst zu nehmend bezeichnen. Dinger-Broda und Studien-Mitautor Uwe Koch analysierten deshalb auch bergeweise Schriftwechsel von Querulanten. Sie erblickten Eskalationspotenzial, weil deren emotional aufgeladene Anfragen in der Regel mit formaljuristischen, schwer verständlichen Schreiben beantwortet werden. Was Behörden und die Justiz tun müssen – auf Regeln und Paragrafen verweisen, die ihr Handeln bestimmen –, kommt beim Bürger als gefühllose Zurückweisung an, als skrupellose Machtausübung – und heizt das Gefühl, vor einer Wand der Willkür zu stehen, noch an.
Die Ohnmacht des Behördenmenschen
Sie sind Mitspieler!“, mahnt denn auch die an der SRH Hochschule Heidelberg lehrende Psychologieprofessorin Nadia Sosnowsky-Waschek ausgelaugte Behördenmitarbeiter. Ihr Rat, wenn Gesprächspartner am Telefon anklagend oder aggressiv werden: Weder in den Verteidigungsmodus gehen („Aber das stimmt doch gar nicht!“) noch zurückblaffen. Unverschämtheiten aber auch nicht einfach überhören, sondern die eigenen Grenzen klar ansprechen: „Wenn Sie aufhören, mich anzuschreien, kommen wir ins Gespräch. Wir wollen doch nach einer Lösung suchen, nicht wahr?“ Nicht immer freilich sind die Grenzen einfach zu finden. Wer Querulanten ausführlich und höflich antwortet, macht oft die Erfahrung, dass das erst recht eine intensive „Brieffreundschaft“ oder Telefonbeziehung auslöst. Wer kurz angebunden bleibt, findet sich vielleicht im Beleidigungssturm eines Gekränkten wieder. Manche Behördenchefs unterstützen ihre Sachbearbeiter deshalb mit Kommunikationstrainings – und durchaus mal mit Notrufknöpfen in Büros mit Publikumsverkehr.
Das ist es, was Querulanten nicht sehen können: Zwar sind die Entscheider-Instanzen mächtig. Doch konkret sitzt dort ein Mensch, der – auf seine Weise ohnmächtig – den x-ten Antrag erledigen muss, die x-te Beschwerde gegen sich selbst ertragen soll. Ob Staatsdiener nun „Querulant“ sagen, „Intensivpetent“, „Vielkläger“ oder „Stammkunde“: Beim Anblick des nächsten Briefumschlags vom altbekannten Absender steigt in ihnen dieses Gefühl des „Nicht schon wieder“ hoch. Und doch dürfen sie diesem Gefühl nicht nachgeben. Im Dschungel der Ausrufezeichen, Großbuchstaben und Beleidigungen liegt nämlich manchmal etwas begraben: ein berechtigtes Anliegen.
Zitiert
„In der Querulanz finden wir die krankhafte Steigerung einer Tugend, des Rechtsgefühls, das in Bezug auf die eigene Person außerordentlich leicht verletzbar ist, jedoch gegen das Empfinden anderer hartnäckig und ohne Rücksicht durchgesetzt wird.“
Henning Saß, Psychiater, Emeritus der Universität Aachen, einer der bekanntesten psychiatrischen Gutachter vor deutschen Gerichten der letzten Jahre (zitiert aus dem Aufsatz „Der Exzess einer Tugend“, 2010).