Meinung
Nord-Stream-Sabotage: Zu früh für Schuldzuweisungen
Als der Journalist Seymour Hersh Anfang Februar behauptete, die US-Regierung stecke hinter den Attacken auf die Ostseepipelines Nord Stream 1 und 2, sorgte das für Aufregung. Aber nur für kurze Zeit. Denn schnell war klar, dass Hershs Quellenlage wackelig ist und seine Erzählung einige Unplausibilitäten enthält.
Da sind die Ermittlungen des deutschen Generalbundesanwalts eine andere Hausnummer. Sie haben eher das Zeug dazu, nachhaltig für Wirbel zu sorgen. Aus Sicht des SPD-Bundestagsabgeordneten Ralf Stegner tun sie das jetzt schon. Bei Twitter schrieb er, wenn die Medienberichte zuträfen, „folgen politische Turbulenzen, die sich gewaschen haben dürften“. Stegner stellte gar die Frage, ob hier „Terrorismus mit Staatshilfe“ vorliege.
Doch sollte man genauer hinschauen, was überhaupt in den Berichten steht. Nationalität der Täter: unbekannt. Die Auftraggeber der Sabotage: unbekannt. Spuren zur ukrainischen Regierung wurden zumindest bisher auch nicht gefunden. Die einzigen Verbindungen zur Ukraine bestehen den Berichten zufolge darin, dass das von den Tätern angeblich genutzte Boot von einer polnischen Firma gemietet worden sein soll, deren Besitzer Ukrainer sind. Das ist sehr dünn.
Einige Ungereimtheiten
Hinzu kommen Ungereimtheiten: Warum sollte die Ukraine die Gaspipelines zu einem Zeitpunkt sabotieren, an dem die Russen es offen gelassen hatten, ob sie überhaupt wieder Gas durch Nord Stream 1 liefern? Und warum wurden nicht alle Pipelines zerstört?
Warum haben die Täter die Aktion hochprofessionell geplant, dann aber Sprengstoffreste im Boot hinterlassen? Das deute auf eine Aktion unter falscher Flagge hin, also auf den Versuch, anderen die Sabotage in die Schuhe zu schieben, mutmaßt so mancher. Tja, so kennt man das aus Hollywood-Filmen. Allerdings können in der Realität solche Fehler durchaus passieren.
Letztlich haben die Berichte also kaum gesicherte Erkenntnisse zutage gefördert. Es empfiehlt sich daher abzuwarten, bis die Ermittler ihre Ergebnisse der Öffentlichkeit präsentieren. Das lohnt sich schon deshalb, weil der Generalbundesanwalt seine Schlussfolgerungen nicht auf Grundlage von Spekulationen zieht, sondern von Beweisen.