Corona RHEINPFALZ Plus Artikel Neue Vorschriften: Harte Zeiten für Ungeimpfte

Die geschäftsführende Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihr designierter Nachfolger Olaf Scholz (SPD) informieren nach der
Die geschäftsführende Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihr designierter Nachfolger Olaf Scholz (SPD) informieren nach der Ministerpräsidentenkonferenz über die gefassten Beschlüsse.

Die 2G-Regel wird das Leben im Winter bestimmen: Nur wer geimpft oder genesen ist, kann Restaurants besuchen, zum Einkaufsbummel oder ins Kino gehen. Nach den Beschlüssen von Bund und Ländern unterliegen auch private Zusammenkünfte wie die häusliche Feier von Weihnachten harten Beschränkungen. Und: Die Impfpflicht rückt näher.

Ein „Akt der nationalen Solidarität“ sei nötig, damit die Infektionszahlen wieder sinken und das Gesundheitssystem entlastet wird. So steht es im Beschluss der Ministerpräsidenten und der geschäftsführenden Kanzlerin Angela Merkel (CDU). Ihr designierter Nachfolger, Olaf Scholz (SPD), sagte am Donnerstag, wer sich nicht zum Impfen durchgerungen habe, müsse nun harte Konsequenzen tragen. Die Beschlüsse seien „Mindeststandards“, die Länder können auch darüber hinaus gehen. Weiterhin gültig bleiben bereits getroffene Vorschriften, unter anderem 3G am Arbeitsplatz und in Bussen und Bahnen.

2G beim Einkaufen und Ausgehen
Bundesweit haben nur noch Geimpfte und Genesene (2G) Zugang zu Kinos, Theatern und Restaurants, und zwar unabhängig von der örtlichen Corona-Inzidenz. Die Länder können ergänzend einen aktuellen Test vorschreiben (2GPlus). Die Geschäfte müssen die Kontrolle des Impfstatus sicherstellen. Gleiches gilt für den Einzelhandel. Einkaufen können nur noch Geimpfte und Genesene. Ausgenommen sind Läden, die den täglichen Bedarf decken, also etwa Supermärkte oder Apotheken. Dort können auch Ungeimpfte einkaufen.

Zuhause strenge Kontaktregeln
Für private Zusammenkünfte gelten strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Im eigenen Haushalt dürfen demnach nur höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes zu Gast sein, wenn ungeimpfte Personen anwesend sind. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind von dieser Regelung nicht betroffen. Allerdings gibt es eine Obergrenze, wenn die örtliche Inzidenz von 350 überschritten wird. Dann dürfen sich in Innenräumen maximal 50 geimpfte oder genesene Personen aufhalten, im Außenbereich sind 200 erlaubt.

Obergrenze für Fußballstadien
Der Zugang zu Großveranstaltungen soll deutlich eingeschränkt werden. So dürfen sowohl in Innenräumen als auch im Freien nur maximal 30 bis 50 Prozent der Plätze genutzt werden. Im geschlossenen Räumen gilt die Obergrenze von 5000 Zuschauern, im Freien – etwa bei Spielen der Fußball-Bundesliga – liegt die Obergrenze bei 15.000 Zuschauern. Es gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Zutritt haben nur Geimpfte und Genesene (2G).

Vorerst Feierabend für Clubs
Bundesweit sollen Clubs und Diskotheken geschlossen werden, wenn bei der örtlichen Inzidenz der Grenzwert von 350 überschritten wird. Der Wert besagt, dass 350 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in sieben Tagen erfasst wurden.

Impfstatus nicht von Dauer
Geimpfte Personen müssen sich darauf einstellen, dass ihr Impfstatus nicht nach zwölf Monaten, sondern schon nach neun Monaten verfällt. Das ist allerdings noch nicht beschlossen. Die Dauer der Anerkennung als vollständig geimpfte Person kann durch eine Auffrischungsimpfung verlängert werden. Bund und Länder werden sich mit Blick auf den Fortschritt bei der Impfkampagne und auf die zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung aussehen soll.

Maskenpflicht in der Schule
In den Schulen soll bundesweit eine Maskenpflicht in allen Klassenstufen gelten.

Regionale Lockdowns möglich
Der Bundestag wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz so nachzubessern, dass bei hohen Inzidenzen auch stärkere Beschränkungen des öffentlichen Lebens erlassen werden können. Damit würden etwa auch Beherbergungsverbote oder die befristete Schließung von Gaststätten möglich sein.

Impfpflicht ab Februar geplant
Die geplante Impfpflicht für alle soll ab Februar 2022 gelten. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende eine Empfehlung zu erarbeiten. Auf den Weg bringen will die neue Bundesregierung eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, also etwa für Pfleger, Ärzte und Betriebspersonal von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern.

Keine Böller an Silvester
Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester wird in diesem Jahr – wie schon im vergangenen – verboten sein. Auf besonders publikumsträchtigen Plätzen soll es zudem ein Feuerwerksverbot geben. Für betroffene Unternehmen ist eine Kompensation der Ausfälle vorgesehen.

Apotheker und Zahnärzte impfen
Bundesweit sollen – unter Steuerung des neuen Krisenstab-Leiters General Carsten Breuer – bis zu 30 Millionen Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen bis Weihnachten erfolgen. Ärzte sollen Impfungen an Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in Altenheimen, delegieren können. Es soll aber auch noch eine gesetzliche Änderung geschaffen werden, damit dauerhaft Apotheker und Zahnärzte mitimpfen können.

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