Interview
Missbrauchsbeauftragte: Täter ist oft der nette Mensch von nebenan
Frau Claus, der Missbrauchskomplex Wermelskirchen, die Taten auf dem Campingplatz in Lügde, die Täternetzwerke im Fall Bergisch-Gladbach und Münster, wo sich Familienväter zur Gruppenvergewaltigung kleiner Jungs in einer Gartenlaube getroffen haben sollen – was ist los in Deutschland?
In diesen Fällen wird nur sichtbar, was es schon lange gibt. Was man in der Vergangenheit aber so nicht gesehen hat, weil die Zugriffsmöglichkeiten über das Netz auf die Computer und damit auf gespeicherte Daten und Bilder so nicht möglich waren. Früher stand Aussage gegen Aussage. Solche Taten zeigen trotz ihrer Monstrosität auch, dass Täter, die sexuelle Gewalt verüben, nicht eine klassische kriminelle Karriere hinter sich haben müssen, sondern oft der nette Mensch von nebenan sind – von dem wir es am wenigsten vermuten. Sexueller Missbrauch findet gerade nicht nur in Kirchen, Schulen oder auf dem Campingplatz statt, sondern überall in Deutschland, auch in unserer direkten Umgebung.
Es ist unvorstellbar, dass niemand etwas von diesen Taten bemerkt haben will?
Haben Sie eine Erklärung?Sexuelle Gewalt ist eine Gewalt, die strategisch geplant und angewandt wird. Es gibt keine eindeutigen Anzeichen. Wenn Täter oder auch Täterinnen strategisch vorgehen und sich zudem die vulnerabelsten Gruppen aussuchen – nämlich Kleinkinder, die nicht sprechen können, Kinder mit Behinderungen – dann ist das ein Teil ihrer Verneblungsstrategien. Zugleich geht es bei Täterstrategien auch um die bestmögliche Manipulation der Erwachsenen im Umfeld von Kindern, um das Entdeckungsrisiko bestmöglich zu minimieren.
Was kann man dem denn entgegensetzen?
Meine Aufgabe sehe ich darin, bewusst zu machen, dass sexuelle Gewalt im Umfeld eines jeden Menschen passiert. Wir alle müssen lernen hinzusehen. Und wir sollten eine Grundkenntnis von den Strategien haben, die diese Taten bislang im Unsichtbaren gehalten haben. Dazu braucht es beispielsweise Schutzkonzepte in Einrichtungen und eine höhere Sensibilisierung der Eltern.
Wie kann mehr Aufmerksamkeit geschaffen werden für die sexualisierte Gewalt in Familien?
Mit dem Bundesfamilienministerium planen wir eine Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne, die auf mehrere Jahre angelegt ist und im Herbst starten soll. Zunächst will sie den Fokus auf die sexuelle Gewalt in Familien legen. Damit Menschen Missbrauch in ihrem persönlichen Umfeld für möglich halten und damit die, die etwas wahrnehmen und unsicher sind, wissen, wo sie fachliche Ansprechpersonen finden.
as Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder wurde verschärft. Hat das schon Auswirkungen?
Da diese Verschärfungen erst im vergangenen Jahr erfolgt sind, können wir das noch nicht sagen. Hierzu bräuchten wir Verlaufsstudien, die sich ein Strafverfahren von der ersten Ermittlung bis zur Verurteilung genau anschauen. Wir sehen aber zum Beispiel an den Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik, dass die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die Missbrauchsdarstellungen im Klassenchat und sozialen Medien verbreiten, stark gestiegen ist. Es ist deshalb gut, dass die Polizei an Schulen geht. Kinder und Jugendliche müssen lernen, dass der Umgang mit Missbrauchsdarstellungen strafbar sein kann. Es ist nicht nur eine Bagatelle, sondern ein Verbrechen. Gleichzeitig ist mir wichtig, dass wir hier nicht kriminalisieren, wenn Jugendliche aus Unwissen oder Gruppendruck handeln. Vielmehr müssen wir darüber aufklären, dass Kinder und Jugendliche durch Missbrauchsdarstellungen und deren Verbreitung Schaden nehmen.
Und wo gibt es Schwachstellen im Gesetz?
Es gibt zwar Strafverschärfungen, aber es gibt bislang keine Studien über die Verläufe der Strafverfahren. Was passiert nach den Anzeigen wegen sexualisierter Gewalt? Was kommt bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten an, wie wird mit den Fällen umgegangen? Warum werden Anzeigen so oder so behandelt? Eine solche Analyse fehlt und wird vom Betroffenenrat gefordert.
In jeder Schulklasse sollen nach Schätzungen ein bis zwei Kinder sitzen, die von sexuellem Missbrauch betroffen sind? Welche Aufgabe kommt den Schulen bei Aufklärung und Prävention zu?
Den Schulen kommen zwei Aufgaben zu: Sie sollen ein sicherer Raum für Kinder sein und wichtige Präventionsarbeit leisten. Bislang haben fünf Bundesländer verpflichtende Schutzkonzepte für Schulen im Schulgesetz verankert. Rheinland-Pfalz ist noch nicht dabei. Wir wissen, dass die meisten Fälle von Missbrauch im engeren Umfeld der Kinder geschehen. Wenn das Thema in Schulen behandelt werden kann, dann öffnen sich dadurch Sprechräume. Kinder und Jugendliche werden sich dadurch eher an eine Lehrkraft wenden, der sie vertrauen, und ihr erzählen, was sie im privaten Umfeld erleben. Schule ist auch wichtig, um das Dunkelfeld des Missbrauchs zu erhellen, also zu wissen, wie hoch die Zahlen wirklich sind. Dazu bedarf es der wissenschaftlichen Befragung von Kindern und Jugendlichen. Hierfür werden wir auf die Kultusministerkonferenz zugehen. Unterstützend brauchen wir ein Forschungszentrum Prävalenz sexueller Gewalt, das kontinuierlich Daten erhebt, die uns zeigen, wie groß das Dunkelfeld ist, welche Veränderungen sich abzeichnen und welche Maßnahmen wirken.
Auch der Sport ist anfällig für sexualisierte Gewalt. Doch fehlt es in den Sportverbänden an verbindlichen Präventionsmaßnahmen? Was tun?
An allen Orten, an denen sich Kinder im öffentlichen Raum bewegen, braucht es Schutzkonzepte. Das gilt selbstverständlich auch für den Sport. Es gibt gewisse Steuerungsfunktionen, die der Staat heute schon hätte. Die Deutsche Sportjugend knüpft zum Beispiel die Weitergabe von Fördermitteln an die Erarbeitung von Schutzkonzepten. Auch die Förderung des Spitzensports orientiert sich an Standards der Prävention. Denn auch der Sport ist ein Risikoraum, in dem es spezifische Machtstrukturen und Abhängigkeiten gibt, die sexualisierte Gewalt begünstigen können.
Wie könnte Druck ausgeübt werden, dass es im Sport vorangeht?
Durch die Sichtbarkeit von Betroffenen. Deshalb begrüße ich die neue Anlaufstelle „Anlauf gegen Gewalt im Sport“ für Spitzensportler und -sportlerinnen und das aktuelle Vorhaben des Bundesinnenministeriums, gute Ansprechstrukturen für Betroffene und deren Angehörige auch aus dem Breitensport zu schaffen. Solche Anlaufstellen wirken in die Fläche, es melden sich mehr Menschen. Darüber entsteht ein größerer Druck auf das System, sowohl für den Bereich Aufarbeitung als auch für die Prävention. Und – ein wichtiger Faktor sind die Eltern. Sie sollten ihr Kind nur in einem Sportverein anmelden, der über ein Schutzkonzept verfügt. Eltern sollten wissen, dass es ein Qualitätsmerkmal ist, wenn ein Verein so etwas vorweisen kann.
Ihr Vorgänger im Amt, Johannes-Wilhelm Rörig, sagte einmal: „Die Betroffenen waren meine konstruktivsten Partner.“ Sie sind Betroffene und nun die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung. Sehen Sie das als Vorteil?
Zum einen bin ich sehr froh, dass ich in Bezug auf den Betroffenenrat auf die gleiche Struktur zurückgreifen kann wie mein Vorgänger. Denn es braucht die Vielzahl unterschiedlicher Erfahrungen und fachlicher Expertise, um vielfältige Impulse setzen zu können. Meine Berufung zeigt, was sich geändert hat. Statt medial auf die Betroffenheit reduziert zu werden, werden meine fachliche Expertise und mein Erfahrungswissen heute anerkannt. Durch die Sichtbarkeit der Betroffenen und ihr Hineinwirken in die Politik hat sich die Perspektive verändert – weg von einer Opferstigmatisierung hin zur Erkenntnis, dass sie Erfahrung, Expertise und vielfältige berufliche Hintergründe einbringen. Das schafft den Boden dafür, politisch klarer und zielgerichteter zu handeln.