Bistum Mainz
Missbrauch: Was wusste Kardinal Lehmann?
Viele Menschen schätzten ihn als redlichen und unbescholtenen Mann ein. Deshalb tue es ihm besonders leid, dass der Geistliche fast wehrlos Gerüchten ausgesetzt sei, die seine Ehre untergraben. Das schrieb Kardinal Karl Lehmann einem „Mitbruder“, der zu diesem Zeitpunkt in Untersuchungshaft saß. Nachzulesen in dem am Freitag veröffentlichten Bericht des Rechtsanwalts Ulrich Weber. Wenig später wurde der Geistliche zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt, weil er einen Neunjährigen missbraucht hatte.
Auf über 1100 Seiten zeichnet der Bericht „Erfahren. Verstehen. Vorsorgen“ des Regensburger Juristen Weber ein düsteres Bild des Bistums Mainz. Beleuchtet wird die Amtszeit aller Bischöfe seit 1945 – allen voran die von Kardinal Lehmann, der im März 2018 gestorben ist. Er steht im Mittelpunkt, weil er nicht nur fast 33 Jahre an der Spitze des Bistums stand, sondern auch von 1987 bis 2008 Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz war.
Versagen nicht aussparen
Weber wurde im Juni 2019 vom Bistum mit der Studie beauftragt. Im Herbst 2020 veröffentlichte er einen Zwischenbericht, nun folgte zusammen mit Co-Autor Johannes Baumeister der Abschlussbericht. Im Gegensatz zur großen MHG-Studie, die 2018 vorgestellt wurde, umfasst diese Veröffentlichung neben den Geistlichen auch kirchliche Angestellte unter den Tätern. Zudem gab es eine Fragebogenaktion für Pfarrgemeinden und die Caritas-Einrichtungen mit einer Rücklaufquote von 40 Prozent. Ein Vergleich der Ergebnisse dieser Studie mit bisherigen Veröffentlichungen ergibt laut Weber in vielen Bereichen ähnliche Resultate. Für die weitere Untersuchung verbleiben 181 Beschuldigte und 401 Betroffene.
Dem amtierenden Bischof Peter Kohlgraf attestiert Weber, dass er sehr intensiv kommuniziert, den Missbrauchsskandal zur Chefsache macht. Die Bistumsleitung sei bereit zu lernen. Trozdem läuft nicht alles optimal. So spricht Weber etwa von Mängeln auf organisatorisch-kommunikativer Ebene im Umgang mit Betroffenen. Schritte zur Aufarbeitung seien eingeleitet.
Kohlgraf betonte nach der Vorstellung des Berichts seine Rolle als Aufklärer und urteilte mit Blick auf die Vorgänger: „So wichtig ihre Verdienste in vielen Bereichen waren, so unmissverständlich haben wir heute Morgen auch gehört: Ihnen war der Schutz von Tätern und Kirche wichtiger als die Not von Betroffenen.“ Es sei wichtig, das Versagen bei der Bewertung des Lebens von Bischöfen wie Albert Stohr, Herrmann Volk und Lehmann nicht auszusparen.
In Volks Amtszeit (1962 bis 1982) fielen laut Weber die meisten Missbrauchsfälle. Unter Volk seien Kenntnisse auf lokaler Ebene nicht weitergeleitet, Meldungen aktiv verhindert worden. Von Opfern versuchte man sich das Schweigen zu sichern. Täter wurden in ein Kloster geschickt und anschließend wieder eingesetzt.
Volks Vorgänger Albert Stohr (1945 bis 1961 im Amt) gab in einigen Fällen den Missbrauchsopfern Mitschuld und schürte Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit. Oberste Prämisse sei die Vermeidung eines Skandals gewesen. Für die Beschuldigten hatte die Bistumsleitung meist Mitgefühl und Unterstützungsbereitschaft.
Auch Lehmann erwies sich nicht als Reformer. Im Gegenteil. Er machte den Missbrauch nie zur Chefsache, delegierte an den Generalvikar, Justiziar und andere Personalverantwortliche. In der Zeit von 1983 bis 2001 herrschte laut Weber die Maxime von „Abwehren und Vortäuschen“. Menschen wandten sich mit ihrer Leidensgeschichte an das Bistum. Die Wahrheit sei aber falsch dargestellt oder gar zurückgehalten worden, berichtet Weber. Ermittelte die Staatsanwaltschaft dennoch, habe das Bistum versucht, so Weber, sie über Lobbyarbeit zu beeinflussen.
Medien machen Druck
Anfang 2002 veröffentlichte der Boston Globe einen Investigativ-Report, der die systematische Vertuschung von Missbrauchsfällen des damaligen Erzbischofs belegt. Die deutsche Presse recherchierte in ihren Bistümern. Lehmann wiegelte noch ab. Den Schuh der Amerikaner ziehe er sich nicht an, sagte er. Dann drangen immer mehr Fälle aus dem Bistum Mainz an die Öffentlichkeit. Am 1. Januar 2003 veröffentlichte der Geistliche Bereich der Deutschen Bischofskonferenz erstmals einen Orientierungsrahmen zum Umgang mit sexuellem Missbrauch. Die Reaktion des Bistums Mainz: „Das Aufklärungsbemühen ist bei medialem Druck hoch, bei fehlender Öffentlichkeit gering“, so Weber. Zwar sei das Bistum demnach empathischer mit Betroffenen umgegangen, jedoch gibt es nur in Ausnahmefällen Unterstützung gemäß den Leitlinien. Den Tätern gegenüber habe das Bistum weiterhin mit mitbrüderlicher Barmherzigkeit gehandelt, wie der Rechtsanwalt es ausdrückt. In den 00er Jahren wurden Berichte der Presse juristisch geprüft.
Ab 2010 bis zum Ende der Amtszeit 2018 bemühte sich das Bistum um Aufklärung. Für Betroffene gab es jedoch ein Standard-Procedere. Aus der Studie geht hervor, dass auch da Lehmann kaum Gesprächsbedarf mit Opfern sah. Zwar wurden Meldungen sofort bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, jedoch wurden oft keine kirchenrechtlichen Verfahren eingeleitet. Bei Priestern im Ruhestand verzichtet das Bistum auf Sanktionen. Selten macht das Bistum selbst auf Missbrauchsfälle aufmerksam.
Für das Bistum ist der EVV-Bericht nicht das Ende der Arbeit. Die Aufklärung soll laut Kohlgraf vorangetrieben werden. Nach dem Lesen der Studie will der Bischof sich nächste Woche nochmals in einer Pressekonferenz äußern.
Zur Sache: Täter und Opfer
96 Prozent der Beschuldigten sind Männer, davon 65 Prozent Geistliche. 59 Prozent der Betroffenen sind männlich – im Alter von drei bis 62 Jahren. Die meisten Übergriffe gab es im Alter von zehn, 14 und 15 Jahren. Die meisten Vorfälle haben sich zwischen 1960 und 1989 ereignet.