Politik Metallindustrie: Komplexe Vereinbarung zu Geld und Arbeitszeit

Einig: Stefan Wolf (rechts), Vorsitzender der Arbeitgebervereinigung Südwestmetall, und Roman Zitzelsberger, Bezirksleiter der I
Einig: Stefan Wolf (rechts), Vorsitzender der Arbeitgebervereinigung Südwestmetall, und Roman Zitzelsberger, Bezirksleiter der IG Metall Baden-Württemberg, geben sich bei einer Pressekonferenz die Hand.

Ein sattes Gehaltsplus sowie flexible Arbeitszeitmodelle sind die Kernergebnisse des Tarifabschlusses der baden-württembergischen Metall- und Elektroindustrie. Der Vertrag läuft 27 Monate und hat Pilotcharakter. Die Vereinbarungen im Überblick:

Lohnerhöhungen: Die Beschäftigten bekommen ab dem 1. April 2018 4,3 Prozent mehr Gehalt – gefordert hatte die IG Metall sechs Prozent. Für die Monate Januar bis März gibt es eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro. Ab dem kommenden Jahr wird den Beschäftigten jeweils im Monat Juli ein Zusatzgeld von 27,5 Prozent eines Monatsentgelts plus ein Festbetrag gezahlt. Dieser Betrag wurde für 2019 auf 400 Euro festgesetzt – er kann aber 2019 und in den Folgejahren je nach betrieblicher Wirtschaftslage verschoben, reduziert oder ganz gestrichen werden. •Reduzierung der Arbeitszeit: Bei der Arbeitszeit sind sich Arbeitgeber und Gewerkschaften entgegengekommen. Regulär gilt in der Branche die 35-Stunden-Woche. Ab 2019 erhalten Vollzeitbeschäftigte mit mindestens zwei Jahren Betriebszugehörigkeit nun einen individuellen Anspruch auf Absenkung der Arbeitszeit – auf bis zu 28 Wochenstunden für mindestens sechs Monate und höchstens zwei Jahre. Die als „verkürzte Vollzeit“ bezeichnete Regelung kann wiederholt werden. Arbeiten zehn Prozent der Beschäftigten in verkürzter Vollzeit, muss der Arbeitgeber keine weiteren Anträge genehmigen. •Erhöhung der Arbeitszeit: Damit die Unternehmen mögliche Engpässe ausgleichen können, die durch Beschäftigte mit „verkürzter Vollzeit“ entstehen, dürfen mehr Arbeitnehmer als bisher möglich bis zu 40 statt 35 Stunden pro Woche arbeiten. Bisher ist das, je nach Tarifbezirk, auf 13 bis 18 Prozent der Beschäftigten begrenzt. Diese Quote kann künftig auf das Arbeitszeitvolumen statt auf die Personen angerechnet werden – so kann ein Teilzeitbeschäftigter mit einem 20-Stunden-Vertrag den Weg für drei Mitarbeiter mit jeweils fünf Stunden mehr, also 40 Wochenstunden, freimachen. Schon bisher können 30 Prozent der Arbeitnehmer 40 Wochenstunden arbeiten, wenn das Unternehmen den Anteil von Leiharbeitnehmern begrenzt. Unternehmen mit einem hohen Anteil gut bezahlter, spezialisierter Fachkräfte können bisher die Hälfte der Belegschaft länger als 35 Stunden arbeiten lassen. Die Zugangskriterien werden nun gelockert. Der Betriebsrat kann zu allen drei Quoten Widerspruch einlegen. •Entscheidung zwischen Geld und Freizeit: Beschäftigte mit familiären und beruflichen Belastungen können für mehr Freizeit auf Geld verzichten. Sie können auf Wunsch den prozentualen Baustein des neuen tariflichen Zusatzgeldes, also die 27,54 Prozent, in acht zusätzliche freie Tage umwandeln. Zwei Tage davon finanziert der Arbeitgeber. Die Regelung richtet sich etwa an Schichtarbeiter sowie an Beschäftigte, die Kinder im Alter von bis zu acht Jahren erziehen oder Angehörige pflegen. Die Industrie-Gewerkschaft Metall hatte gefordert, dass diese Beschäftigten bei befristeter Teilzeit einen Entgeltzuschuss erhalten. Die Arbeitgeber bezeichneten die Forderung als rechtswidrig und warnten vor Klagen.

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