Fragen und Antworten RHEINPFALZ Plus Artikel Maskenaffäre: Mandat und Moneten

Geschäfte mit Schutzmasken: Die Unionspolitiker Nikolas Löbel und Georg Nüßlein kassierten fragwürdige Provisonen.
Geschäfte mit Schutzmasken: Die Unionspolitiker Nikolas Löbel und Georg Nüßlein kassierten fragwürdige Provisonen.

In der Affäre um ihre Geschäfte mit Corona-Schutzmasken werden die bisherigen Unionspolitiker Nikolas Löbel und Georg Nüßlein auch von Parteifreunden scharf kritisiert. Gefordert wurde, ihnen das Mandat zu entziehen. Ist so etwas möglich?

Beide Abgeordnete haben für die Vermittlung der Geschäfte mit Schutzmasken sechsstellige Summen kassiert. Nun haben Löbel und Nüßlein Konsequenzen gezogen. Während Löbel – anders als bislang angekündigt – nun doch sofort sein Bundestagsmandat niederlegt, will es Nüßlein bis zum Ende der Wahlperiode behalten.

Darf Abgeordneten das Mandat entzogen werden?
Grundsätzlich ja, doch es gibt dafür immens hohe Hürden. Natürlich ist ein Abgeordneter wie jeder andere Bürger dem Gesetz unterworfen. Parlamentarier können bei Vergehen bestraft werden. Das Mandat abgeben muss ein Abgeordneter aber nur dann, wenn er mit seiner Verurteilung die sogenannte Wählbarkeit verliert, besser bekannt als passives Wahlrecht. Nach dem Strafgesetzbuch führt erst eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr zu einem – zeitlich limitierten – Verlust der Wählbarkeit. Soweit ist es in keinem der beiden Fälle, weshalb bei Löbel und Nüßlein die Unschuldsvermutung gelten muss. Gegen Nüßlein wird wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit im Zusammenhang mit dem Ankauf der Masken ermittelt. Andere Gründe für den Entzug des Mandats liegen vor, wenn ein Abgeordneter beispielsweise ins Ausland umzieht, wenn seine Wahl erwiesenermaßen gefälscht war oder seine Partei verboten wird. In der Geschichte des Bundestags wurde bisher drei Abgeordneten das Mandat entzogen, das letzte Mal geschah dies 1956. Damals verlegte der Hamburger Abgeordnete Karlfranz Schmidt-Wittmack (CDU, später fraktionslos) seinen Wohnsitz in die DDR.

Warum gibt Georg Nüßlein sein Mandat nicht freiwillig ab?
Der Politiker, der am Montag aus der CSU ausgetreten ist, hat über seinen Anwalt dafür eine Begründung geliefert. Er wolle sein Mandat bis zum Ende der Wahlperiode behalten, weil er hoffe, „dass der derzeit gegen mich gerichtete Anfangsverdacht strafbarer Handlungen noch während meiner Zugehörigkeit zum Bundestag widerlegt werden wird“. Der Mannheimer Nikolas Löbel zögerte zunächst mit der Rückgabe des Mandats, gab aber ebenfalls am Montag dem gewaltigen Druck aus seiner Partei nach. Zunächst wollte er bis Ende August sein Mandat behalten. In Mannheim legte er bereits sein Amt als Chef des CDU-Kreisvorstands nieder.

Darf Nüßlein weiterhin Diäten kassieren?
Ja. Wenn der Abgeordnete weiterhin dem Bundestag angehört, wenn auch fraktionslos, stehen ihm alle Aufwandsentschädigungen zu. Dazu zählt die zu versteuernde monatliche Diät von 10.083 Euro sowie die steuerfreie Kostenpauschale von monatlich 4418 Euro. Vom Bundestag bezahlt werden weiterhin auch die Mitarbeiter seines Abgeordnetenbüros.

Wirkt sich der Verbleib Nüßleins im Bundestag auf die Altersversorgung des Abgeordneten aus?
Allerdings. Im Falle Nüßleins zählen für dessen Pension alle vier Jahre dieser Wahlperiode – und natürlich alle vorherigen Jahre im Bundestag seit seinem Eintritt im Jahr 2002. Bei Löbel, der sein Mandat am Montag niedergelegt hat, zählt das vierte Jahr dieser Wahlperiode nicht mit. Der Anspruch auf Altersentschädigung erwächst aus seinen drei Jahren Zugehörigkeit zum Bundestag seit 2017. Pro Jahr steigt die künftige monatliche Pension eines Parlamentariers um 2,5 Prozent der Diät. Beide Abgeordneten haben sich zusätzlich auch Ansprüche auf Übergangsgeld erworben. Dafür muss man dem Bundestag lediglich ein Jahr angehört haben. Dabei wird für jedes Jahr der Mitgliedschaft im Parlament ein Monat der aktuellen Diät gewährt. Der Betrag wird allerdings mit den Einkünften verrechnet, wenn der Abgeordnete nach seinem Ausscheiden Geld verdient.

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