Politik Leitartikel: Wegweiser der Demokratie

Die Berufung Brett Kavanaughs zum Obersten Gericht hat Bedeutung weit in die Zukunft und über die USA hinaus. Bisher gilt der Supreme Court
als Vorbild einer Judikative, die über der Politik steht. Das ist nun vorbei. Hält der Trend in Deutschland zu Vielparteien-Parlamenten an, hat das Auswirkungen auf die Justiz.
Die schweren Vorwürfe mehrerer Frauen gegen Brett Kavanaugh, der jetzt den verwaisten neunten Sitz im obersten US-Gericht einnimmt, sind noch nicht ausgestanden. Das einer Seifenoper ähnliche Ringen um eine Schülerparty im Jahr 1982 wird künftig jedes Mal Thema sein, wenn Kavanaugh an einem umstrittenen Urteil beteiligt ist. Die Personalie ist so brisant, weil das Oberste Gericht, der Supreme Court, so mächtig ist. Weil die Chefinstanz der Justiz in den ideologisch polarisierten USA so oft gefragt ist. Da Kongress und Präsident sich nicht anders einigen können. Das ist ein Problem, das auch die Bundesrepublik seit längerem hat. Allzu oft muss das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe reparieren, was in Berlin nicht gelang. Während in Deutschland aber keiner ernsthaft das Verfassungsgericht in Frage stellt, sieht das in den USA ganz anders aus. Die Rede ist gar von einer Juristokratie. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die Gründerväter der USA die Amtszeit der Chefrichter nicht begrenzt haben. Gäbe es nicht diese Berufung auf Lebenszeit, die Wirkmacht des Supreme Court wäre deutlich eingeschränkt. Vor Parteipolitik und auch Fehlentscheidungen gefeit war die oberste Justizinstanz der USA nie. So billigte sie die Sklaverei 1857 ausdrücklich. Erst eine Verfassungsänderung 1868 schaffte dieses Unrecht ab. Apropos Verfassung: Unter konservativen US-Richtern wie Kavanaugh herrscht die Meinung vor, man müsse den Text getreu der Intension der Gründerväter auslegen. Was die Errungenschaften seit dem 18. Jahrhundert in Frage stellt. Dass der Supreme Court als Korrektiv immer wieder Fortschritt forciert hat, steht außer Frage. So wies das Oberste Gericht 1954 mit einem Urteil gegen die Rassentrennung an öffentlichen Schulen den Weg für die Bürgerrechtsgesetze von 1964 und 1965. Heute dagegen muss befürchtet werden, dass das Rad der Geschichte zurückgedreht wird. Das Urteil von 1973 zur Legalisierung der Abtreibung steht ganz oben auf der Streichliste jenes Lagers, die jetzt die Mehrheit im Chefrichtergremium innehat. Das aber kollidiert mit den Mehrheitsverhältnissen im Land. Zwar ist ein Republikaner Präsident – aber nur wegen des speziellen Wahlsystems der USA. Donald Trump hatte 2016 fast drei Millionen Stimmen weniger als seine Gegnerin Hillary Clinton, die für eine progressive Sozial- und Gesellschaftspolitik eintrat. Richter müssen, wenn es das Recht verlangt, auch unbequeme, unpopuläre Urteile fällen. Wenn aber neun Juristen dauerhaft radikal anders entscheiden, als es die Mehrheit für richtig erachtet, sind Verwerfungen programmiert. Kann so etwas in Deutschland drohen? Vorerst nicht, weil es in Bundestag und Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit braucht, um einen Verfassungsrichter zu wählen. Aber das Prinzip, dass wie gehabt die Karlsruher Posten zwischen Union und SPD verhandelt werden, könnte aufweichen: wenn der Trend zu Vielparteien-Parlamenten und -koalitionen anhält. Sollte die AfD sich als große Partei etablieren, könnten auch hierzulande Themen wie die Ehe für alle neu auf der Tagesordnung stehen. Wie rasch neue Mehrheiten die Justiz kapern können, ist in Polen zu beobachten. In den USA heizt der Fall Kavanaugh nun zusätzlich den Kongresswahlkampf an. Sollten die Demokraten am 6. November zumindest eine Kammer erobern, sind neue Konfrontationen mit Präsident Trump programmiert. Ein der Parteilichkeit unverdächtiger Supreme Court wäre wichtiger denn je. Es gibt ihn so jedoch nicht mehr.